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Pressemeldung

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Newsletter Soziales 4/2019

Sozialdezernat untersucht Fallzahlen und Gründe bei außerrheinischen Unterbringungen

Rund 3.100 Menschen mit Behinderungen leben in einer Wohneinrichtung außerhalb des Rheinlandes. Das LVR-Dezernat Soziales hat in einer Einzelanalyse von 113 Fällen die Gründe für eine erstmalige außerrheinische Unterbringung untersucht. Bei 60 Prozent der betroffenen Leistungsberechtigten liegen der Entscheidung für einen Wohnort außerhalb des LVR-Gebiets individuelle Wünsche oder eine geringe Entfernung zum Herkunftsort zugrunde. Bei 45 Fällen – 40 Prozent - sind die Gründe für den Bezug von außerrheinischen stationären Wohnleistungen hingegen kritisch zu sehen: Die jeweiligen speziellen Bedarfe konnten aktuell im Rheinland nicht gedeckt werden. Zum Beispiel haben Personen aufgrund ihres herausfordernden Verhaltens oder ihres besonderen (mehrfachen) Behinderungsbildes keinen Wohnheimplatz gefunden.

Das LVR-Dezernat Soziales wird aufgrund dieser Erkenntnisse für bestimmte Zielgruppen mit besonderen Unterstützungsbedarfen die vorhandene Angebotsstruktur genauer analysieren und in den regionalen Planungs- und Steuerungsgremien thematisieren, die derzeit im Rahmen der Kooperationsvereinbarungen mit den örtlichen Trägern im Rheinland stattfinden.

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LVR informiert über die Umstellung der Leistungen ab 2020

Briefumschlag
Der LVR informiert über die Umstellung der Leistungen durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes zum 1. Januar 2020 auch in Leichter Sprache. / Piktogramm: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Der LVR hat als Träger der Eingliederungshilfe im August und September eine Reihe von individuellen Anschreiben an Leistungsberechtigte (auch in Leichter Sprache), Einrichtungen oder andere Akteure wie z.B. Wohngeldstellen verschickt, um über die Umstellung der Leistungen durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes zum 1. Januar 2020 zu informieren. Diese Schreiben thematisieren jeweils die im Einzelfall relevanten Aspekte und Handlungsnotwendigkeiten rund um das Thema Trennung der existenzsichernden Leistungen von der Fachleistung. So erhielten Leistungsberechtigte mit Grundsicherungsanspruch einen Kurzantrag zur Weitergabe an die zuständigen örtlichen Sozialämter. Empfängerinnen und Empfänger von Renten wurden über die nötigen Schritte informiert, damit die Rente künftig auf das eigene Konto überwiesen werden kann.

Menschen mit Behinderung und ihre Angehörige werden auch weiterhin von den Mitarbeitenden des LVR durch den Veränderungsprozess geleitet.

Neben den individuellen Anschreiben hat das LVR-Dezernat Soziales ein Faktenpapier zur Trennung der Leistungen und den Übergangsregelungen veröffentlicht, das im Internet zum Downloaden und zum Bestellen zur Verfügung steht.

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Neue LVR-Informationsreihe informiert über die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Rheinland

Um die Fachöffentlichkeit über die verschiedenen Themen der BTHG-Umsetzung im Rheinland zu informieren hat das LVR-Dezernat Soziales eine neue Reihe allgemeinverständlicher Infopapiere aufgelegt. Die erste Ausgabe der „LVR-Fachinformationen Soziales und Teilhabe“ widmet sich dem Thema der Trennung der Leistungen. Im September wurden weitere Ausgaben zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zu den Veränderungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen veröffentlicht.

Landschaftsverbände und Kommunen reichen Kommunalverfassungsbeschwerde zu Kostenfolgen des BTHG ein

Fristgerecht am 2. August wurde die Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Land NRW wegen einer fehlenden Kostenfolgenregelung beim Landesausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) beim Verfassungsgerichtshof NRW eingereicht. Geklagt haben die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe, die Städte Dortmund und Essen sowie die Kreise Ennepe-Ruhr-Kreis und Rhein-Sieg-Kreis, um damit mögliche Ansprüche auf einen finanziellen Konnexitäts-Ausgleich zu wahren. Die Begründung in Kurzform: Mit dem Ausführungsgesetz zum BTHG (AG BTHG NRW) wurden erstmals die Träger der Eingliederungshilfe in NRW bestimmt; in diesem Zusammenhang wurden LVR und LWL sowie den Kreisen und kreisfreien Städten teilweise neue Aufgaben übertragen. Eine Regelung zur Kostenfolge enthält das AG BTHG jedoch nicht und verstößt damit nach Einschätzung der Kläger gegen die Landesverfassung. Diese regelt, dass das Land der kommunalen Ebene nur dann neue Aufgaben zuweisen darf, wenn gleichzeitig Regelungen zur Deckung der Kosten getroffen werden. Für den LVR entstehen nach derzeit vorliegenden Erkenntnissen durch das BTHG Mehrbelastungen in Höhe von knapp 135 Millionen Euro pro Jahr; der LWL rechnet mit 184 Millionen Euro.

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Rehabilitation und Robotik auf der REHACARE

Blick auf den Messebesuch
Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Mitmän am Messestand des LVR und LWL. Foto: Georg Krause / LVR

Zusammen mit dem LWL war der LVR auch dieses Jahr wieder auf der weltgrößten Fachmesse für Rehabilitation und Pflege in Düsseldorf vertreten. Bei ihrem gemeinsamen Messeauftritt ging es diesmal um Robotik. Die beiden Inklusionsämter zeigten Möglichkeiten und Chancen, die sich bei der roboterunterstützten Gestaltung von Arbeitsplätzen von Menschen mit Behinderung ergeben. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW und die Parlamentarische Staatssekretärin Kerstin Griese überzeugten sich selbst von den Möglichkeiten der neuen Technik.

Broschüre zur Thematik „Arbeitsschutz in Deutschland“ in leichter Sprache veröffentlicht

Das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (LIA.nrw) hat eine Broschüre zur Thematik „Arbeitsschutz in Deutschland“ in leichter Sprache veröffentlicht. Die Broschüre informiert auf wenigen Seiten über die wichtigsten Rechte und Pflichten und Unterstützungsangebote im Arbeitsschutz. Denn nur wer diese kennt, kann sie in Anspruch nehmen und an den Maßnahmen für sichere und gesunde Beschäftigung teilhaben und mitwirken. Dies soll eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt und den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit unterstützen.

Die Broschüre ist auch in folgenden Fremdsprachen erhältlich: Arabisch, Englisch, Farsi, Polnisch, Rumänisch und Deutsch.

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LVR-Stellenmarkt

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist regelmäßig auf der Suche nach qualifiziertem Personal. Mit rund 19.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, darunter vielen Teilzeitbeschäftigten, ist der LVR einer der größten kommunalen Arbeitgeber im Rheinland. Sein vielfältiges Aufgabengebiet bietet berufliche Perspektiven sowohl in pflegerischen und sozialen als auch verwaltungstechnischen und handwerklichen Berufen. Sie haben Interesse an einer Stelle beim Landschaftsverband Rheinland? Stellenangebote des LVR-Dezernates Soziales sind der Rubrik „Verwaltung“ zugeordnet.

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