Pressemeldung
Newsletter Soziales 2/2020
Übersicht
- Corona-Kurzinfo zum SodEG: Anträge auf Unterstützung beim LVR stellen
- Trotz Corona: Zwei Drittel der Werkstatt-Beschäftigten im Rheinland erhalten Unterstützung
- Lockerung der Besuchsregelung in Wohneinrichtungen: Muster-Fragebogen zur Registrierung der Besucher*innen
- Corona-Infos zur Betreuungslage für Kinder mit (drohender) Behinderung
- Covid-19 erkrankte Menschen mit Behinderungen dürfen medizinisch nicht benachteiligt werden
- LVR fördert inklusives Wohnprojekt in Köln mit 200.000 Euro
- LVR-Modellprojekt zum inklusiven Sozialraum geplant
- LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion: LVR bündelt gesetzliche und freiwillige Leistungen
- Neue Fragen und Antworten zur Bedarfsermittlung auf www.bthg.lvr.de online
- Erklärung des LVR-Wohn- und Betreuungsvertrags in Leichter Sprache veröffentlicht
- Corona-Infos in Leichter Sprache und in Gebärdensprache
- In eigener Sache: Das LVR-Dezernat Soziales zieht um
Corona-Kurzinfo zum SodEG: Anträge auf Unterstützung beim LVR stellen
Soziale Dienstleister und Einrichtungen können infolge der Coronavirus-Pandemie von schwerwiegenden finanziellen Einbußen bedroht sein. Mit dem Sozialdienstleister Einsatzgesetz (SodEG) hat der Gesetzgeber einen rechtlichen Rahmen geschaffen, um soziale Dienstleister und Einrichtungen finanziell abzusichern. Die Zuständigkeit liegt bei den für die jeweilige Leistung zuständigen Leistungsträgern. Für die Eingliederungshilfe und die Leistungen für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten ist das im Rheinland der LVR.
Antragsformulare gemäß Paragraph 1 SodEG inklusive entsprechender Abrechnungsformulare:
Bitte schicken Sie Ihren Antrag an: sodeg@lvr.de
Weitere Informationen
Trotz Corona: Zwei Drittel der Werkstatt-Beschäftigten im Rheinland erhalten Unterstützung
Eine LVR-Abfrage bei den 44 rheinischen Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) zeigt, dass zwei Drittel der Werkstatt-Beschäftigten weiterhin durch das Fachpersonal der Werkstätten Unterstützung erhalten. Zur Fortführung von Betreuung und Beschäftigung wurden nach dem Mitte März erlassenen Betretungsverbot für die Werkstätten flexible und trägerübergreifende Lösungen in der eigenen Wohnung, in der Familie oder in einer besonderen Wohnform gefunden.
Es wurden unterschiedliche Möglichkeiten einer bedarfsgerechten Betreuung weiterentwickelt. Zum Beispiel: regelmäßige Anrufe, Bereitstellen von Produktionstätigkeiten, Online-Bildungsangebote oder Notbetreuung in der WfbM.
Lockerung der Besuchsregelung in Wohneinrichtungen: Muster-Fragebogen zur Registrierung der Besucher*innen
Besuche in vollstationären Einrichtungen der Pflege und besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe sind unter bestimmten Schutzmaßnahmen während der Corona-Pandemie wieder möglich. Eine Maßnahme ist die Befragung und Registrierung der Besucher*innen. Daher hat das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einen Muster-Fragebogen zur Verfügung gestellt. Der Fragebogen kann für ein Kurzscreening der Besucher*innen von den Wohneinrichtungen genutzt werden.
Corona-Infos zur Betreuungslage für Kinder mit (drohender) Behinderung
Aktuelle Informationen zur Betreuungslage für Kinder mit (drohender) Behinderung finden Sie unter dem folgenden Link:
Covid-19 erkrankte Menschen mit Behinderungen dürfen medizinisch nicht benachteiligt werden
In Fachkreisen wurde in Deutschland in den letzten Wochen diskutiert, wie im Fall einer Pandemie-bedingten Überlastung der Krankenhäuser mit einer sogenannten Triage umzugehen ist. Damit gemeint ist die Auswahl der an Covid-19 erkrankten Menschen, die weiter behandelt werden sollen, wenn beispielsweise nicht mehr genügend Beatmungsgeräte zur Verfügung stehen.
Aus Sicht des LVR muss eine Triage unbedingt diskriminierungsfrei gestaltet werden. Keinesfalls dürfen körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen als besondere Risiken oder „Gebrechlichkeiten“ interpretiert werden, die per se gegen eine Behandlung sprechen könnten.
LVR fördert inklusives Wohnprojekt in Köln mit 200.000 Euro
Der LVR fördert mit 200.000 Euro ein in Köln geplantes, inklusives Wohnprojekt des Vereins Sozialdienst Katholischer Männer (SKM). Dies hat der Sozialausschuss am 5. Mai in seiner Sitzung empfehlend beschlossen.
Der Verein plant 37 Wohneinheiten für Menschen mit und ohne Behinderung. Ein Drittel sind für Menschen mit Behinderungen vorgesehen. Mit diesem Bauprojekt will der SKM Wohnraum für Menschen schaffen, die auf Grund ihrer Einkommenssituation unter den derzeitigen Bedingungen des Wohnungsmarktes in Ballungszentren kaum eine Chance haben, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Das Vorliegen eines Wohnberechtigungsscheins ist die einzige Voraussetzung für potentielle Mietinteressent*innen.
Mit der inklusiven Bauprojektförderung des LVR sollen Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen geschaffen und somit die Verselbstständigung von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Insgesamt stellt der LVR pro Jahr zwei Millionen Euro an Zuschüssen für inklusive Bauprojekte zur Verfügung. Pro Projekt können bis zu zehn Prozent der anerkennungsfähigen Baukosten gefördert werden, maximal 200.000 Euro pro Projekt.
LVR-Modellprojekt zum inklusiven Sozialraum geplant
Inklusive Sozialräume brauchen eine gute Planung und eine enge Zusammenarbeit zwischen vielen Beteiligten, unter anderem den Trägern der Eingliederungshilfe und den Kommunen. Deshalb hat der LVR-Sozialausschuss am 5. Mai empfehlend dem Start eines Modellprojektes zur Entwicklung inklusiver Sozialräume zugestimmt.
Das Modellprojekt mit einer Laufzeit von drei Jahren wird in drei Kommunen im Rheinland durchgeführt. Das Projekt hat zum Ziel, praxistaugliche Verfahren und Instrumente zu entwickeln, die es dem LVR-Fallmanagement ermöglichen, umweltbedingte Barrieren zu erkennen. Barrieren, die der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe entgegenstehen. Die Verfahren und Instrumente sollen anschließend auf alle Regionen im Rheinland übertragbar sein und im Rahmen der Gesamtplanung genutzt werden können.
LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion: LVR bündelt gesetzliche und freiwillige Leistungen
Das 2018 mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) neu eingeführte Förderinstrument des „Budgets für Arbeit“ war unter anderem inspiriert von einem langjährigen Modellprojekt des LVR. Mit der Einführung der neuen gesetzlichen Leistung, die insbesondere Werkstatt-Beschäftigten Alternativen auf dem Arbeitsmarkt eröffnen soll, haben das LVR-Dezernat Soziales als Träger der Eingliederungshilfe und das LVR-Inklusionsamt ein weiterentwickeltes Programm aufgelegt, das gesetzliche und freiwillige Leistungen bündelt und umfassend für verschiedene Zielgruppen berufliche Inklusion fördert und unterstützt. Nun haben beide Dezernate in einer Vorlage für den Sozialausschuss über das Programm „LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion“ und die bisherigen Erfahrungen damit informiert. Insgesamt konnten bisher 205 Budgets für Arbeit bewilligt werden; 139 davon bezogen sich auf die neue gesetzliche Leistung. Mit dem zweiten Teil des Programms, das sich auf Förderinstrumente des Inklusionsamtes wie Einstellungs- oder Ausbildungsprämien bezieht, konnten insgesamt 2.123 Arbeitnehmende und Arbeitgebende erreicht werden.
Zum Jahresbeginn 2020 wurde auch ein gesetzliches Budget für Ausbildung eingeführt. Es richtet sich jedoch lediglich an Beschäftigte im Berufsbildungsbereich der Werkstätten. Für die Vermittlung von Menschen mit Behinderung aus dem Arbeitsbereich der Werkstätten in eine berufliche Ausbildung wird daher das freiwillige Budget für Ausbildung im Rahmen des LVR-Modells fortgesetzt.
Neue Fragen und Antworten zur Bedarfsermittlung auf www.bthg.lvr.de online
Welchen Grundgedanken stecken eigentlich hinter dem Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW? Eine Antwort auf diese Frage und noch weitere neue Informationen rund um die Bedarfsermittlung finden Sie ab sofort auf www.bthg.lvr.de/erwachsene. Außerdem beantworten wir Ihnen die häufig gestellten technischen Fragen von Leistungserbringern zur Arbeit mit dem elektronischen Bedarfsermittlungsinstrument.
Erklärung des LVR-Wohn- und Betreuungsvertrags in Leichter Sprache veröffentlicht
Das LVR-Dezernat Klinikverbund und Verbund Heilpädagogische Hilfen hat eine Erklärung in Leichter Sprache des neuen Wohn- und Betreuungsvertrags für die Nutzer*innen seiner Eingliederungshilfeangebote entwickelt. Darin werden in Leichter Sprache die Rechte und Pflichten der Nutzer*Innen, der Leistungserbringer von besonderen Wohnformen erläutert.
Der Wohn- und Betreuungsvertrag entstand in der Zusammenarbeit mit dem Büro für Leichte Sprache der Lebenshilfe Bremen.
Zur Erklärung des LVR-Wohn- und Betreuungsvertrags in Leichter Sprache
Für Rückfragen steht Ihnen Miriam Gundlach des Dezernats Klinikverbund und Heilpädagogische Hilfen gerne zur Verfügung.
Corona-Infos in Leichter Sprache und in Gebärdensprache
Was ist ein Virus?
Wie verbreitet es sich?
Was kann man dagegen tun?
Informationen dazu gibt es auch in Leichter Sprache.
Oder in Gebärden-Sprache.
- Informationen auf der Leichte Sprache-Webseite des LVR
- Informationen zu Corona in Deutscher Gebärden-Sprache (Herausgeber: KSL)
- Aktuelle Regeln zu Corona in Leichter Sprache (Herausgeber: BMG)
- Informationen zum Mund-Nasen-Schutz in Leichter Sprache (Herausgeber: MAGS NRW)
- Informationen über Corona und über Schutz vor Corona (Herausgeber: RKI)
In eigener Sache: Das LVR-Dezernat Soziales zieht um
Die Mitarbeitenden des Dezernats Soziales ziehen in den kommenden Wochen um. Vom Horion Haus in Köln Deutz geht es in neue Gebäude im Deutzer Hafen. Die aktualisierten Adressen und barrierefreien Wegbeschreibungen finden Sie unter dem folgenden Link: