Pressemeldung
Newsletter Soziales 3/2020
Übersicht
- Verbindliche Einführung BEI_NRW
- Weitere LVR-Schulungen zum BEI_NRW ab August
- Neue LVR-Fachinformationen zu den Themen Gesamtplanverfahren und Bedarfsermittlung
- Wörterbuch BEI_NRW in Leichter Sprache in Kürze erhältlich
- ‚NRW-Weg‘ bei Inklusion wird fortgesetzt
- Neuer Anderer Leistungsanbieter startet in Köln
- Noch freie Plätze: „Sexuelle Selbstbestimmung und Behinderung“ startet online im September
- Aktuelle Corona-Infos des Dezernats Soziales auf einen Klick
- Corona-Infos in Leichter Sprache und in Gebärdensprache
Verbindliche Einführung BEI_NRW
Die verbindliche Umstellung vom IHP 3.1 zum BEI_NRW erfolgt für die Leistungserbringer im Bereich der Sozialen Teilhabe im Rheinland ab dem 1. Juli 2020. Bedarfserhebungen, die in der ersten Jahreshälfte mit dem IHP 3.1 begonnen wurden, können bis zum 30. September 2020 beim LVR eingereicht werden. Leistungserbringer, die erst jetzt die Nutzungszugänge erhalten bzw. ihre internen Schulungen noch durchführen, werden gebeten, zum Oktober 2020 verbindlich das BEI_NRW zu bedienen.
Die Umsetzung des BEI_NRW erfolgt für die Leistungserbringer im Bereich der Teilhabe an Arbeit (WfbM und Andere Leistungsanbieter) im Rheinland ab dem 1. Juli 2020 schrittweise. In den Werkstätten und bei anderen Leistungsanbietern erfolgt die erstmalige Einführung beim Wechsel vom Berufsbildungsbereich in den Arbeitsbereich.
Weitere LVR-Schulungen zum BEI_NRW ab August
Zur Einführung des neuen Bedarfsermittlungsinstrumentes hat der LVR in den vergangenen Monaten bereits rund 60 Schulungen durchgeführt. Dabei wurden mehr als 1600 Mitarbeitenden der Leistungserbringer oder Multiplikator*innen die Philosophie und die Anwendung des neuen Instruments nähergebracht. Außerdem erwarben die Teilnehmenden das nötige Know-how für den Einsatz der elektronischen Fachanwendung „PerSEH“.
Für neue Leistungserbringer und solche, die in den bisherigen Schulungen nicht berücksichtigt wurden, gibt es ab August noch einzelne Schulungsangebote zum BEI_NRW. Sollte dies für Sie gelten, wenden Sie sich bitte an die für Ihr Leistungsangebot zuständige Regionalabteilung.
Neue LVR-Fachinformationen zu den Themen Gesamtplanverfahren und Bedarfsermittlung
Zeitgleich zur rheinlandweiten Einführung des BEI_NRW erscheinen zwei neue Fachinformationen des LVR-Dezernats Soziales. Die bereits erhältliche Fachinformation „Gesamtplanverfahren“ informiert über das neue Planungsverfahren nach dem Bundesteilhabegesetz und die praktische Umsetzung beim LVR. Im Laufe des Julis können Sie die LVR- Fachinformation zur Bedarfsermittlung im Publikationsverzeichnis auf lvr.de als PDF herunterladen oder gedruckt bestellen.
Wörterbuch BEI_NRW in Leichter Sprache in Kürze erhältlich
Als Begleitmaterial zum Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW hat der LVR gemeinsam mit dem LWL ein Wörterbuch in Leichter Sprache erstellt. Darin werden die Fachwörter und Begrifflichkeiten rund um die Bedarfsermittlung in Leichter Sprache erklärt: Von A wie Allgemeiner Arbeitsmarkt bis Z wie Zuverdienst. Das Wörterbuch „Welche Unterstützung brauchen Sie?“ steht voraussichtlich ab dem 13. Juli im Online-Bestellsystem zur Verfügung.
Vorbestellungen sind unter Angabe der Stückzahl möglich unter: soziales-publikationen@lvr.de
‚NRW-Weg‘ bei Inklusion wird fortgesetzt
Die beteiligten Akteur*innen bei der Teilhabe an Arbeit von Menschen mit Behinderung haben gemeinsam mit dem NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zwei neue Vereinbarungen unterzeichnet. Sie setzen den NRW-Weg bei Werkstatt-Zugang auch für stark beeinträchtigte Menschen mit hohem oder sehr besonderem Unterstützungsbedarf fort und entwickelt ihn qualitativ weiter. In der zweiten Rahmenvereinbarung stehen die Themen Qualitätssicherung und Gewaltprävention in Werkstätten im Mittelpunkt. Hier geht es zum Beispiel um die Entwicklung von Präventions- und Interventionsstrategien zum Schutz der Beschäftigten vor Gewalt.
Getragen werden die beiden Vereinbarungen u.a. von den Landschaftsverbänden, der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten und der Agentur für Arbeit. Die Texte stehen auch in Leichter Sprache zur Verfügung.
Neuer Anderer Leistungsanbieter startet in Köln
Seit Juni ist mit dem Verein „In Via Köln e.V.“ (In Via) ein weiterer Anderer Leistungsanbieter für Leistungen im Arbeitsbereich im Rheinland tätig.
Beschäftigte können auf betriebsintegrierten Einzelarbeitsplätzen in unterschiedlichen Branchen Beschäftigung finden. Zielsetzung des Vereins ist es, für zwölf Personen betriebsintegrierte Arbeitsplätze anzubieten. In Via unterstützt Menschen mit geistigen/körperlichen Behinderungen.
Noch freie Plätze: „Sexuelle Selbstbestimmung und Behinderung“ startet online im September
Anfang des Jahres hatten wir im Newsletter auf eine Fortbildung des LVR in Kooperation mit dem Berliner ReWiKs-Projekt zum Thema „Sexuelle Selbstbestimmung und Behinderung“ in Köln hingewiesen. Corona-bedingt wurde nun die Konzeption angepasst. Die Fortbildung zur Erweiterung der sexuellen Selbstbestimmung im Lebensbereich Wohnen für Menschen mit Behinderung besteht nun aus sechs Online-Webinaren und einem Präsenztermin, unter anderem in Köln. Sie richtet sich an Mitarbeitende im Bereich Wohnen für erwachsene Menschen mit Behinderung und ist aufgrund einer finanziellen Förderung durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung kostenlos für die Teilnehmenden. Die Teilnahme von zwei Mitarbeitenden einer Organisation ist erwünscht. Die Fortbildung startet im September und es gibt noch freie Plätze.
Aktuelle Corona-Infos des Dezernats Soziales auf einen Klick
- Die Landschaftsverbände vereinbarten mit den Spitzenverbänden der Leistungserbringer der Eingliederungshilfe und der Einrichtungen für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten ein Abrechnungsverfahren, durch das coronabedingte erhebliche und unabweisbare Mehrausgaben oder Mindereinnahmen abgerechnet bzw. angegeben werden können. Informationen zum Abrechnungsverfahren ( PDF, 585 kB ); Meldebogen ( PDF, 203 kB ); Abrechnungsbogen ( XLSX, 38 kB )
- Formulare zur Beantragung von Zuschüssen gemäß Paragraph 1 Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) finden Sie auf der Corona-Seite des Dezernats Soziales, FAQ zum SodEG herausgegeben vom BMAS
- FAQ zum Persönlichen Budget während der Corona-Pandemie finden Sie auf der Corona-Seite des Dezernats Soziales
Corona-Infos in Leichter Sprache und in Gebärdensprache
Was ist ein Virus?
Wie verbreitet es sich?
Was kann man dagegen tun?
Informationen dazu gibt es auch in Leichter Sprache.
Oder in Gebärden-Sprache.