Pressemeldung
Newsletter Soziales 4/2020
Übersicht
- Preisverleihung MITMÄN im Live-Stream
- Bedarfsermittlung leicht erklärt: Wörterbuch ein voller Erfolg
- LVR beteiligt sich am Teilhabehaus in Bonn
- Konzept für Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Pflegefamilien vorgelegt
- Ergebnisse Umfrage: Übergang von der Werkstatt in den Ruhestand
- Zwischenbericht des Modellprojektes NepTun veröffentlicht
- Finanzierung von Eingliederungshilfe-Leistungen während der Corona-Pandemie
- Bundesweiter Kennzahlenvergleich 2018 - LVR beim selbstständigen Wohnen von Menschen mit Behinderung vorne
- Inklusionsscheck NRW: Jetzt bewerben und Förderung des Landes erhalten
- Literaturhinweise: Einfache und Leichte Sprache
Preisverleihung MITMÄN im Live-Stream
Der MITMÄN – der in diesem Jahr erstmals durch den LVR verliehen wird – richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre. Er zeichnet Ideen und Beiträge für eine inklusive Gesellschaft aus. Im Fokus stehen besonders kreative und innovative Ideen, die einen Beitrag für ein offenes und vielfältiges Miteinander leisten. Die Projekte sollen die Zukunft der Gesellschaft im Blick haben und für gleichberechtigtes Zusammenleben von Menschen jeden Geschlechts, mit und ohne Behinderungen, mit unterschiedlicher sexueller Orientierung, unterschiedlichen Alters ebenso wie von Menschen mit unterschiedlichem ethnischem und kulturellem Hintergrund stehen.
Der Landschaftsverband Rheinland lädt herzlich ein zur Live-Übertragung der Verleihung des MITMÄN am Dienstag, 1. September 2020, 17 Uhr.
Der Livestream ist über den folgenden Link abrufbar: https://rheinland-ausgezeichnet.lvr.de/mitmaen.
Bedarfsermittlung leicht erklärt: Wörterbuch ein voller Erfolg
Als Begleitmaterial zum Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW hat der LVR gemeinsam mit dem LWL ein Wörterbuch in Leichter Sprache erstellt. Die erste Auflage mit 2000 Exemplaren ist bereits vergriffen – ein Nachdruck in Auftrag.
In dem 40-seitigen Wörterbuch werden die Fachwörter und Begrifflichkeiten rund um die Bedarfsermittlung in Leichter Sprache erklärt: Von A wie Allgemeiner Arbeitsmarkt bis Z wie Zuverdienst.
Das Wörterbuch kann als PDF herunterladen oder als gedruckte Broschüre bestellen werden: Publikationen Dezernat Soziales
LVR beteiligt sich am Teilhabehaus in Bonn
Der LVR beteiligt sich mit seinem Beratungsangebot am Teilhabehaus in Bonn. Das „Teilhabehaus“ wird im Rahmen des Bundesmodellprojektes „Rehapro“ eingerichtet und hat die Zielsetzung, die Gesundheit und die Erwerbsfähigkeit von Leistungsberechtigten im SGB II-Bezug herzustellen und zu erhalten. Dazu werden die Beratungs- und Unterstützungsleistungen der beteiligten Leistungsträger an einem Ort gebündelt und koordiniert.
Konzept für Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Pflegefamilien vorgelegt
Seit 2020 übernimmt der LVR Leistungen für Kinder und Jugendliche mit geistigen, körperlichen oder Sinnesbehinderungen in Pflegefamilien im Rheinland, die vorher an die örtlichen Träger delegiert war. Im Rahmen seines neuen Aufgabengebietes hat der LVR dem Sozialausschuss ein Konzept für die Leistungen der Eingliederungshilfe vorgelegt. Darin sind u.a. die folgenden Ziele zur Aufgabenwahrnehmung der LVR enthalten:
- Einheitliche Leistungen und Lebensverhältnisse für alle Pflegefamilien (in ganz NRW).
- Mehr Kindern und Jugendlichen mit Behinderung im Rheinland das Aufwachsen in einer Familie zu ermöglichen.
- Proaktives Steuern des rheinlandweiten Pflegefamiliensystems durch die Etablierung einheitlicher Qualitätsstandards.
Ergebnisse Umfrage: Übergang von der Werkstatt in den Ruhestand
Die Zahl der Menschen mit Behinderungen, die das Rentenalter erreichen, wächst seit einigen Jahren stetig an. Bisher ist jedoch wenig über die Perspektive dieser Menschen auf den Ruhestand und ihre Bedarfe und Wünsche in dieser Lebensphase bekannt. Der LVR hat daher in 2019 eine erste Befragung zu diesem Thema durchgeführt. Insgesamt haben 45 ältere Werkstatt-Beschäftigte und 13 Werkstatt-Rentner*innen an der Befragung teilgenommen.
Die Befragung zeigt u.a., dass zwei Drittel der älteren WfbM-Beschäftigten sich bisher noch wenig mit dem Ruhestand beschäftigt haben. Ihre Erwartungen an den Ruhestand sind gemischt: Etwa die Hälfte der Befragten freut sich auf die Rente, fast jede*r Dritte hat jedoch keine klaren Vorstellungen und Erwartungen. Jede*r dritte Befragte äußerte Sorge über fehlende Beschäftigung im Ruhestand; jede*r Vierte fürchtete sich vor Einsamkeit. Unter den befragten Rentner*innen berichtete etwa ein Viertel von fehlender Beschäftigung und fast die Hälfte fühlte sich häufig einsam.
Die Vorlage für den Sozialausschuss informiert über weitere Ergebnisse der Befragung und die sich daraus ergebenden Handlungsvorschläge für die fachliche Praxis des LVR-Dezernates Soziales.
Zwischenbericht des Modellprojektes NepTun veröffentlicht
Das Modellprojekt „Neue Grundlagen von Pflege und Teilhabe – Instrument zur Abgrenzung von Pflege- und Eingliederungshilfeleistungen“ hat seinen zweiten Zwischenbericht über die Projekttätigkeiten im Jahr 2019 vorgelegt. Darin finden Sie eine Beschreibung inhaltlich-fachlicher Kriterien zur Abgrenzung von Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen sowie der Evaluierung der Regelungen für die Anrechnung von Einkommen und Vermögen. Die Kriterien sollen nun in einem nächsten Schritt auf ihre Praktikabilität und ihre Auswirkungen auf Leistungsberechtigte, Leistungserbringer und Leistungsträger erprobt werden.
Finanzierung von Eingliederungshilfe-Leistungen während der Corona-Pandemie
Die Corona-Pandemie hat den LVR als Träger der Eingliederungshilfe, die leistungsberechtigten Menschen und die Leistungserbringer vor große Herausforderungen gestellt. Handlungsleitendes Ziel des LVR in den letzten Wochen war es, die Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderung bestmöglich sicherzustellen. Über die ergriffenen Maßnahmen informiert eine aktuelle Vorlage für den LVR-Sozialausschuss.
Zur Abrechnung von unabweisbarem Mehraufwand und Mindereinnahmen in Folge der Pandemie ist mit der LAG FW ein Verfahren vereinbart worden, welches den sozialen Diensten eine Finanzierungssicherheit bietet.
Bundesweiter Kennzahlenvergleich 2018 - LVR beim selbstständigen Wohnen von Menschen mit Behinderung vorne
Knapp 408.000 (erwachsene) Menschen mit Behinderung benötigen bundesweit ambulante oder stationäre Unterstützung beim Wohnen – gut zwei Prozent mehr als im Vorjahr. Bundesweit lebt die Hälfte von ihnen – 51 Prozent – mit ambulanter Unterstützung im eigenen Wohnraum; im Rheinland sind es bereits 64 Prozent. Der LVR verzeichnet damit die höchste Ambulantisierungsquote aller Flächenländer in der Bundesrepublik und den dritthöchsten Wert im Bundesvergleich, hinter den Stadtstaaten Berlin und Hamburg.
Insgesamt finanziert der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ambulante oder stationäre Wohnunterstützung sowie Leistungen zu Arbeit und Beschäftigung im Rahmen der Eingliederungshilfe für rund 75.000 Menschen für Menschen mit Behinderung.
Über diese und weitere Ergebnisse des aktuellen bundesweiten Kennzahlenvergleichs Eingliederungshilfe 2020 (Berichtsjahr 2018) der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Eingliederungs- und Sozialhilfe (BAGüS) informiert eine aktuelle Vorlage für den Sozialausschuss. Der regionalisierte Datenbericht zur Eingliederungshilfe im Rheinland enthält die Zahlen und Daten zu den einzelnen Mitgliedskörperschaften.
Inklusionsscheck NRW: Jetzt bewerben und Förderung des Landes erhalten
Mit dem Inklusionsscheck fördert die Landesregierung NRW Ideen und Aktivitäten zur Verbesserung der Barrierefreiheit und zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung mit 2.000 Euro. Insgesamt stehen 300 dieser Schecks landesweit bis Ende 2020 zur Verfügung. Der Inklusionsscheck NRW kann von Vereinen, Organisationen oder Initiativen beantragt werden, die das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen stärken.