Werkstätten und der Übergang auf den Arbeitsmarkt
Manche Menschen mit Behinderung sind nicht oder noch nicht in der Lage, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten. In den 44 rheinischen Werkstätten für Menschen mit Behinderung haben sie die Möglichkeit, zu arbeiten, sich zu qualifizieren, Förderung zu erhalten und soziale Kontakte zu knüpfen.
Rund 30.000 Frauen und Männer mit unterschiedlichen Behinderungen besuchen die Werkstätten. Die notwendige Unterstützung dort finanziert der LVR mit rund 470 Millionen Euro im Jahr.
Stärken ausbauen und Selbstständigkeit fördern
In Zielvereinbarungen mit dem LVR verpflichten sich die Werkstätten für behinderte Menschen im Rheinland zu einer Reihe von Maßnahmen hin zu mehr Teilhabemöglichkeiten und mehr Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung.
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- Konzentration - In der Werkstatt nehmen Menschen mit schweren Behinderungen aktiv am Arbeitsleben teil. © Haus Freudenberg, Kleve
Einige Beispiele: die Entwicklung von Konzepten zur Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, das Angebot von Praktika, die Möglichkeit von Teilzeit-Beschäftigung und die Einrichtung von betriebsintegrierten Arbeitsplätzen. Das bedeutet, dass jemand Beschäftigter der Werkstatt bleibt und dort alle nötige Unterstützung erhält, aber einer Arbeit in einem regulären Unternehmen nachgeht.
LVR hilft beim Sprung in den Job
Zur Förderung des Übergangs von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt hat der LVR ein Modellprogramm aufgelegt, das individuelle Beratung sowie finanzielle Anreize und Zuschüsse für Arbeitgeber vorsieht.
Bei den regelmäßigen Gesprächen zwischen LVR und Werkstätten werden auch die Beschäftigten einbezogen. So lädt der LVR auch die gewählten Werkstatträte, die Selbstvertretungen der beschäftigten Menschen mit Behinderung, zum Austausch.