Alle inklusive: Studium mit Behinderung
Die UN-Behindertenrechtskonvention bekräftigt das Recht von Menschen mit Behinderungen auf diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung auch für die Hochschule. Dabei müssen die Belange von Studierenden mit Behinderung besonders berücksichtigt werden.
Dies ist in erster Linie Aufgabe der Hochschulen. Erste Anlaufstelle sind daher die Behindertenbeauftragten der Universitäten. Reichen die Unterstützungsangebote der Hochschule nicht aus, können behinderungs- und krankheitsbedingte Mehrbedarfe während des Studiums in verschiedenen Fällen vom LVR als überörtlichem Träger der Sozialhilfe übernommen werden. Mehr Informationen finden Sie hier: