Unterstützung beim Wohnen
Leistungen für Menschen mit Behinderung zum selbstständigen Wohnen sind für den LVR ein sehr entscheidendes Thema. Der LVR nimmt in diesem Bereich eine doppelte Rolle wahr.
Finanzierung von Wohnhilfen
Als überörtlicher Träger der Sozialhilfe finanziert der LVR die erforderlichen Eingliederungs-Hilfen für Menschen mit Behinderung in der eigenen Wohnung, aber auch im Wohnheim. Dabei gilt die Maxime „ambulant vor stationär“.
In den letzten Jahren ist es dem LVR gelungen, die Zahl der Menschen, die trotz Handicap selbstbestimmt, aber mit Unterstützung, in der eigenen Wohnung leben können, zu vervielfachen. Heute lebt etwa die Hälfte der Empfängerinnen und Empfänger von Wohnhilfen des LVR bereits selbstständig mit ambulanter Unterstützung.
Erste Schritte ins selbstständige Wohnen - der LVR hilft dabei
Zwei Praxisbeispiele
Individuelle Hilfe-Planung
Art und Umfang der erforderlichen Hilfe-Leistung erarbeiten die Fachleute gemeinsam mit den betroffenen Menschen im Hilfeplan-Gespräch. Das individuelle Hilfeplan-Verfahren des LVR stellt die persönlichen Ziele, Wünsche und Entwicklungsbedarfe des einzelnen Menschen mit Behinderung in den Mittelpunkt.
Die Unterstützung im Alltag leisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Diensten und Einrichtungen, die die Menschen mit Behinderung je nach Bedarf mehrere Stunden in der Woche bei den Dingen unterstützen, die sie noch nicht alleine können. Beispielsweise beim Umgang mit Geld, bei Behördenangelegenheiten oder bei hauswirtschaftlichen Arbeiten.
Der LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen
Der LVR ist mit dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen selbst Träger von Wohneinrichtungen und Anbieter von Unterstützungsleistungen im Betreuten Wohnen. Der LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen bietet an 55 Standorten im Rheinland Wohn- und Fördermöglichkeiten für Menschen mit Behinderung an.