Der Fonds
Der Fonds "Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975" wurde zum 1. Januar 2012 eingerichtet, hat ein Volumen von 120 Millionen Euro und wird zu je einem Drittel von Bund, Ländern und Kirchen getragen. Der LVR ist daran für sich selbst und die kommunale Familie im Rheinland im Rahmen des NRW-Anteils beteiligt.
Der Fonds unterteilt sich in
- einen "Fonds für Folgeschäden aus der Heimerziehung" mit dem Ziel der Schaffung eines Hilfesystems zum Ausgleich beziehungsweise zur Milderung der Folgeschäden der Heimunterbringung und
- einen Rentenersatzfonds, der Leistungen wegen der Minderung von Rentenansprüchen aufgrund nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge erbringen soll.
Die Hilfen und Maßnahmen sollen einen Beitrag zur Herstellung des Rechtsfriedens leisten, da Ansprüche der Betroffenen gegen die am Unrecht in der Heimerziehung beteiligten Institutionen und Personen nur schwer oder gar nicht durchgesetzt werden können. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Fonds besteht nicht. Die Meldefrist für den Abschluss von Vereinbarungen über Leistungen aus dem Fonds ist zum 31. Dezember 2014 abgelaufen.
Errichter des Fonds
Der Fonds wurde gemeinsam errichtet von Bund, den Ländern Baden-Würtemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, der Freien Hansestadt Bremen sowie der Freien und Hansestadt Hamburg, der Evangelische Kirche in Deutschland, den (Erz-) Bistümern der katholischen Kirche im Bundesgebiet, dem Deutschen Caritasverband, dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Ordensobernkonferenz.
Vom Runden Tisch Heimerziehung zum Fonds
Zwei Jahre lang hat sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mit der westdeutschen Heimerziehung zwischen 1949 und 1975 befasst. In seinem Abschlussbericht 2008 erläuterte er die Rechtsproblematik der damaligen Heimerziehung, die Traumatisierung der ehemaligen Heimkinder und die sehr begrenzten Entschädigungsmöglichkeiten für die Betroffenen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.
Auf Grundlage der Empfehlung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages nahm im Februar 2009 der "Runde Tisch Heimerziehung" seine Arbeit auf. Er setzte sich intensiv mit der Frage auseinander, wie Hilfe und Anerkennung für die Betroffenen erreicht werden können.
Der Abschlussbericht wurde im Januar 2011 an den Deutschen Bundestag übergeben. Zu den Kernpunkten der Empfehlungen für Betroffene gehört die Einrichtung eines Fonds. Durch diesen soll es ermöglicht werden, dass Betroffene heute noch vorhandene Folgen aus der Zeit der Unterbringung zwischen 1949 und 1975 aufarbeiten sowie gegebenenfalls behandeln lassen können.