Coronavirus: Die aktuelle Lage zu Hilfe zur Erziehung
Das LVR-Landesjugendamt Rheinland bündelt auf dieser Seite die wichtigsten Informationen und Dokumente zur aktuellen Lage Rund um das Coronavirus aus dem Bereich Hilfe zur Erziehung.
Inhalt dieser Seite:
Sozialdienstleister-Einsatzgestz (SodEG)
Am 27. März haben Bundestag und Bundesrat im Rahmen des Sozialschutz-Pakets das "Gesetz über den Einsatz der Einrichtungen und sozialen Dienste zur Bekämpfung der Coronavirus SARS-CoV-2 Krise in Verbindung mit einem Sicherstellungsauftrag" (Sozialdienstleister-Einsatzgesetz – SodEG) verabschiedet, das am 28. März in Kraft getreten ist.
Demnach garantieren die sozialen Leistungsträger (mit Ausnahme derer nach dem SGB V und dem SGB XI) durch Übernahme eines Sicherstellungsauftrags den Bestand derjenigen sozialen Dienstleister, die sich verpflichten, mit allen ihnen zumutbaren und rechtlich zulässigen Möglichkeiten zur Bewältigung der Pandemie beizutragen. Die sozialen Dienstleister erhalten für die Zurverfügungstellung von Arbeitskräften, Räumlichkeiten und Sachmitteln verlorene Zuschüsse in Höhe von höchstens 75 % des Monatsdurchschnitts der im zurückliegenden Jahreszeitraum an sie geleisteten Zahlungen. Die Zuschüsse sind gegenüber sonstigen tatsächlich zugeflossenen Mitteln wie vereinbarten Zahlungen nachrangig.
Den Gesetzentwurf (Drucksache 19/18107, das SodEG ist Artikel 10) finden Sie unter unten stehendem Link.
Einen Überblick über sämtliche Inhalte des Sozialschutz-Pakts hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zusammengestellt.
Schutz von Minderjährigen in Einrichtungen
Nach der aktuellen Verordnung des MAGS gelten für Reiserückkehrer aus Risikogebieten für 14 Tage bestimmte Betretungsverbote, u.a. für betriebserlaubte Einrichtungen nach § 45 SGB VIII/stationäre Einrichtungen der Erziehungs- und Eingliederungshilfe.
Das Landesjugendamt Rheinland hat die teilstationären und stationären Einrichtungen nach § 45 SGB VIII am 02. April 2020 mit einem Informationsschreiben über den aktuellen Stand in diesem Jugendhilfebereich informiert.
Weitere Handlungsempfehlungen für teilstationäre und stationäre Einrichtungen nach § 45 SGB VIII haben wir in einem weiteren Dokument zusammengefasst.
- Informationen für Träger von teil- und vollstationären Jugendhilfeeinrichtungen aufgrund der Ausweitung des Coronavirus (außer Kindertagesbetreuung), Stand 02. April 2020 ( PDF, 162 kB )
- Zusätzliche Handlungsempfehlungen für teilstationäre und stationäre Einrichtungen nach § 45 SGB VIII (aktualisiert 20. Mai 2020) ( PDF, 477 kB )
- FAQ für Stationäre Einrichtungen zur Corona-Situation (Stand: 19.11.2020) ( PDF, 112 kB )
Allgemeine Informationen
Weitere Informationen zum Thema Rund um die Corona-Pandemie erhalten Sie unter anderem auf diesen Internetseiten:
Kontakt bei weiteren Fragen
Bei weiteren Fragen zu dem Thema Schutz von Minderjährigen in Einrichtungen während der Corona-Pandemie stehen Ihnen Ansprechpersonen des LVR-Landesjugendamt Rheinlands gerne zur Verfügung.
