Coronavirus: Die aktuelle Lage für Jugendämter
Das LVR-Landesjugendamt Rheinland bündelt auf dieser Seite die wichtigsten Informationen und Dokumente zur aktuellen Lage Rund um das Coronavirus aus dem Bereich Jugendämter.
Landesstelle NRW
Beschluss der AGJF zum Verteilverfahren unbegleiteter minderjähriger Ausländerinnen und Ausländer (UMA) in Zeiten von Corona.
Soziale Dienste
Die beiden nordrhein-westfälischen Landesjugendämter haben gemeinsame fachliche Hinweise für die Sozialen Dienste erstellt. Diese beziehen sich auf die Wahrnehmung der Aufgabenbereiche Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung und Hilfe zur Erziehung in den Zeiten der Corona-Pandemie.
Diese Hinweise ergänzt eine Liste mit Links zu Internetseiten und Hotline-Rufnummern, die für Familien in Zeiten von Corona hilfreich sein können. Die Sammlung konzentriert sich auf Themen rund um die Kinder- und Jugendhilfe und auf behördliche, behördlich geförderte Internetseiten und Hotlines oder Seiten allgemein anerkannter Träger/Institutionen. Die Liste kann an Familien oder Institutionen weitergeben werden und bei Bedarf um weitere Ansprechpartner oder Angebote vor Ort ergänzt werden.
- Fachliche Hinweise LVR und LWL ( PDF, 614 kB )
- Fachliche Hinweise LVR und LWL II ( PDF, 1,12 MB )
- Links und Telefonnummern für Familien ( DOCX, 25 kB )
- Rechtsgutachten zu den Auswirkungen des Corona bedingten Kontaktverbots auf Umgangsregelungen und Wechselmodelle getrennt lebender Eltern ( PDF, 122 kB )
Kostenerstattung
Auswirkungen von Corona auf die Kostenerstattung nach § 89d SGB bei Gewährung von Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige
Vormundschaft
Neben dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) hat auch das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft Fragen und Hinweise aus der Praxis zusammengestellt.
Allgemeine Informationen
Sozialdienstleister-Einsatzgestz (SodEG)
Am 27. März haben Bundestag und Bundesrat im Rahmen des Sozialschutz-Pakets das "Gesetz über den Einsatz der Einrichtungen und sozialen Dienste zur Bekämpfung der Coronavirus SARS-CoV-2 Krise in Verbindung mit einem Sicherstellungsauftrag" (Sozialdienstleister-Einsatzgesetz – SodEG) verabschiedet, das am 28. März in Kraft getreten ist.
Demnach garantieren die sozialen Leistungsträger (mit Ausnahme derer nach dem SGB V und dem SGB XI) durch Übernahme eines Sicherstellungsauftrags den Bestand derjenigen sozialen Dienstleister, die sich verpflichten, mit allen ihnen zumutbaren und rechtlich zulässigen Möglichkeiten zur Bewältigung der Pandemie beizutragen. Die sozialen Dienstleister erhalten für die Zurverfügungstellung von Arbeitskräften, Räumlichkeiten und Sachmitteln verlorene Zuschüsse in Höhe von höchstens 75 % des Monatsdurchschnitts der im zurückliegenden Jahreszeitraum an sie geleisteten Zahlungen. Die Zuschüsse sind gegenüber sonstigen tatsächlich zugeflossenen Mitteln wie vereinbarten Zahlungen nachrangig.
Weitere Erläuterungen sowie ein FAQ finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Weitere allgemeine Informationen
Weitere Informationen zum Thema Rund um die Corona-Pandemie erhalten Sie unter anderem auf diesen Internetseiten:
Kontakt bei weiteren Fragen
Bei weiteren Fragen zu den Themenfeldern Soziale Dienste oder Vormundschaft während der Corona-Pandemie stehen Ihnen Ansprechpersonen des LVR-Landesjugendamt Rheinlands gerne zur Verfügung.
