Beratung und Mitwirkung in Familiensachen
Die Fachberatung des LVR-Landesjugendamtes unterstützt die Fach-und Leitungskräfte der Sozialen Dienste im Rheinland durch Beratungs- und Fortbildungsangebote bei ihrer Aufgabe, Familien in Trennungs- und Scheidungsprozessen zu beraten und in familiengerichtlichen Verfahren mitzuwirken.
Leistungen der Fachberatung
Beratung
Trennungs- und Scheidungsberatung
Ziel der Beratung bei Trennung und Scheidung gemäß § 17 SGB VIII ist, Eltern zu helfen, Voraussetzungen für die Wahrnehmung gemeinsamer Elternverantwortung nach der Trennung zu schaffen. Aufgabe der Fachkräfte der Sozialen Dienste ist es, die Eltern bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes zu unterstützen.
Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren
Bei der Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren gemäß § 50 SGB VIII bringen die Fachkräfte der Sozialen Dienste ihre sozialpädagogische Expertise im familiengerichtlichen Verfahren ein, zum Beispiel in Kindschaftssachen (Regelung der elterlichen Sorge, des Umgangsrechtes etc.) oder in Ehewohnungs- und Gewaltschutzsachen.
Häusliche Gewalt
Das Miterleben von Partnerschaftsgewalt gilt heute als eine Form der Gewalt gegen Kinder und als ein Indikator für eine Kindeswohlgefährdung. Die u.s. Empfehlung "Kinder und Jugendliche als Mitbetroffene von Gewalt in Paarbeziehungen" gibt fachliche Orientierungen und Hinweise zur Qualitätsentwicklung zentraler Schlüsselprozesse im Jugendamt/ASD zu diesem Thema.
Fortbildungen
Die Fachberatungen bieten Fortbildungen für Fach- und Leitungskräfte zu Themen und Methoden aus dem Arbeitsfeld der Sozialen Dienste an. Dies auch in Zusammenarbeit mit dem LWL-Landesjugendamt Westfalen und anderen externen Kooperationspartnern.
Arbeitshilfen und Materialien
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Arbeitshilfen
Arbeitshilfe Trennungs- und Scheidungsberatung
Trennungs- und Scheidungsberatung und die Mitwirkung vor dem Familiengericht
Arbeitshilfe Trennungs- und Scheidungsberatung ( PDF, 3 MB )
Kinderschutz bei hochstrittiger Elternschaft
Unterstützung bei der Beratung von hochkonflikthaften Trennungs- und Scheidungsfamilien bietet die Handreichung "Kinderschutz bei hochstrittiger Elternschaft". Sie fasst die zentralen Ergebnisse eines Verbundprojektes des Deutschen Jugendinstituts e.V., des Instituts für angewandte Familien-, Jugend- und Kinderheitsforschung e.V. an der Universität Potsdam und der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung zusammen, das vom Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wurde.