Elementar wichtig: BTHG-Leistungen für Kinder mit Behinderung bis zum Schuleintritt
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) strukturiert die Eingliederungshilfe völlig neu. Damit ist das BTHG ein Meilenstein auf dem Weg, Menschen mit (drohender) Behinderung eine umfassende und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

bthg.lvr.de - Unser neues Internetportal
Auf unsere neuen Internetseite bthg.lvr.de finden Sie umfangreiche Informationen rund um die neuen BTHG-Leistungen und Wissenswertes zum Übergangszeitraum.
Für den Landschaftsverband Rheinland (LVR) bringt das BTHG zusätzliche Aufgaben mit sich: So wird der LVR ab Januar 2020 unter anderem einheitlich für die in Einrichtungen erbrachte Eingliederungshilfe im Elementarbereich, also für Kinder mit Behinderung bis zum Schuleintritt, zuständig. In diesem Kontext wird er erstmals auch Kostenträger für interdisziplinäre Frühförderung (Komplexleistung Frühförderung) in interdisziplinären Frühförderstellen sowie solitäre heilpädagogische Leistungen in weiteren Einrichtungen (etwa Frühförderstellen).
Was bedeutet das konkret? Durch das BTHG sollen möglichst landeseinheitliche Lebensverhältnisse hergestellt werden. Zentraler Bestandteile sind die personenzentrierte Beratung sowie eine individuelle Bedarfsermittlung vor Ort.
Coronavirus: Leistungen für Kinder mit (drohender) Behinderung
Alle Informationsschreiben, Verordnungstexte und weitere wichtige Downloads finden Sie im Downloadbereich unseres BTHG-Portals unter Informationen Coronakrise.
Download: Präsentation und Broschüre zu BTHG-Leistungen
- Präsentation BTHG-Regionalkonferenzen (Stand 11.11.2019) ( PDF, 2 MB , barrierefrei)
- Präsentation BTHG-Regionalkonferenzen (Stand 04.11.2019, nicht barrierefrei) ( PDF, 1 MB )
- Broschüre "Elementar wichtig - Leistungen für Kinder mit (drohenden) Behinderungen bis zum Schuleintritt" ( PDF, 2 MB , barrierefrei)
- Broschüre "Elementar wichtig" in Englisch ( PDF, 2 MB )
- Broschüre "Elementar wichtig" in Türkisch ( PDF, 2 MB )
- Broschüre "Elementar wichtig" in Arabisch ( PDF, 2 MB )
- Broschüre "Elementar wichtig" in Russisch ( PDF, 2 MB )
Download: Landesrahmenvereinbarung Frühförderung
Am 24. September 2019 unterzeichneten Landesdirektorin Ulrike Lubek (LVR) und Matthias Löb (LWL) die Landesrahmenvereinbarung Frühförderung. Diese wird zum 01. Januar 2020 in Kraft treten.