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Elementar wichtig: BTHG-Leistungen für Kinder mit Behinderung bis zum Schuleintritt

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) strukturiert die Eingliederungshilfe völlig neu. Damit ist das BTHG ein Meilenstein auf dem Weg, Menschen mit (drohender) Behinderung eine umfassende und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

***Coronavirus*** Infos zur aktuellen Lage

Wir haben für Sie Informationen zum Thema Coronavirus zusammengefasst.

Kindertagesbetreuung und Corona

Grafik: Information

bthg.lvr.de - Unser neues Internetportal

Auf unsere neuen Internetseite bthg.lvr.de finden Sie umfangreiche Informationen rund um die neuen BTHG-Leistungen und Wissenswertes zum Übergangszeitraum.

Zum neuen Webportal

Kinder hinter einem Bullaugen-Fenster in einer Kita

Für den Landschaftsverband Rheinland (LVR) bringt das BTHG zusätzliche Aufgaben mit sich: So wird der LVR ab Januar 2020 unter anderem einheitlich für die in Einrichtungen erbrachte Eingliederungshilfe im Elementarbereich, also für Kinder mit Behinderung bis zum Schuleintritt, zuständig. In diesem Kontext wird er erstmals auch Kostenträger für interdisziplinäre Frühförderung (Komplexleistung Frühförderung) in interdisziplinären Frühförderstellen sowie solitäre heilpädagogische Leistungen in weiteren Einrichtungen (etwa Frühförderstellen).

Was bedeutet das konkret? Durch das BTHG sollen möglichst landeseinheitliche Lebensverhältnisse hergestellt werden. Zentraler Bestandteile sind die personenzentrierte Beratung sowie eine individuelle Bedarfsermittlung vor Ort.

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Grafik: Information

Sie haben noch Fragen?

Ab sofort beantworten wir Ihre Fragen zu den neuen BTHG-Leistungen ab 2020 unter dieser Telefonnummer:

0221 809-4120

Servicezeiten: Mo - Do 09-12:30 Uhr und 13:30-16 Uhr sowie Freitags 9-14 Uhr

Coronavirus: Leistungen für Kinder mit (drohender) Behinderung

Alle Informationsschreiben, Verordnungstexte und weitere wichtige Downloads finden Sie im Downloadbereich unseres BTHG-Portals unter Informationen Coronakrise.

Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Coronavirus

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Download: Landesrahmenvereinbarung Frühförderung

Am 24. September 2019 unterzeichneten Landesdirektorin Ulrike Lubek (LVR) und Matthias Löb (LWL) die Landesrahmenvereinbarung Frühförderung. Diese wird zum 01. Januar 2020 in Kraft treten.

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