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Investitionen und Ausbau der Kindertagesbetreuung in Kitas für Kinder über drei Jahren

Der Landschaftsverband Rheinland fördert Investitionen in Kindertageseinrichtungen, die der Schaffung neuer Plätze für Kinder über drei Jahren dienen. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt dem LVR hierfür Finanzmittel bereit.

Grundlage der Förderung sind die "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zum Ausbau von Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege" gemäß dem Runderlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen vom 9. März 2016 (Az. 321-6252.2).

Gefördert werden investive Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen, mit denen neue Plätze für Kinder über drei Jahren geschaffen werden. Beantragt werden können Mittel für Neubau-, Ausbau- oder Umbaumaßnahmen bzw. Fördermittel für die Ausstattung.

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Grafik: Information

Formulare finden Sie unter "Ausbau U6"

Alle aktuellen Informationen, Rundschreiben und Formulare zur Antragstellung und Verwendungsnachweisprüfung finden Sie ab sofort ausschließlich auf der Seite zum investiven Ausbau U6.

Ausbau U6