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FInK-Förderung für Kinder mit Behinderung in Tageseinrichtungen

Durch die UN-Behindertenrechtskonvention sieht sich der LVR auch im Bereich der frühkindlichen Bildung in der Pflicht, eine Weiterentwicklung hin zur inklusiven Bildung voranzutreiben.

***Coronavirus*** Infos zur aktuellen Lage

Wir haben für Sie Informationen zum Thema Coronavirus zusammengefasst.

Kindertagesbetreuung und Corona

Mit der Förderung sollen zusätzliche Fachkraftstunden über das bislang bestehende System der pädagogischen Betreuung hinaus finanziert werden, um den pädagogischen Standard wesentlich anheben zu können. Für jedes Kind mit Behinderung kann eine Pauschale in Höhe von 6.500 € gewährt werden, sofern bereits vor dem 01. August 2020 erstmalig ein Antrag gestellt wurde.

  • Buntstifte in Gläsern

    Wissenswertes

    Hintergrund und Historie zur FInK-Förderung Mehr Informationen
  • Eine Hand füllt mit Kugelschreiber ein Antragsformular aus

    Förderrichtlinien, Antragsvordrucke und Verwendungsnachweise

    Antrag zur finanziellen Förderung, Richtlinien und weitere Arbeitshilfen Mehr Informationen
  • Frau mit Headset

    Ansprechpersonen

    Hier finden Sie die zuständigen Ansprechpersonen für die allgemeine Beratung sowie die Sachbearbeitung der FInK-Pauschale Mehr Informationen
  • Buchstaben aus buntem Papier hängen an einer Wäscheleine

    Arbeitsgruppe Monitoring

    Die Arbeitsgruppe Monitoring evaluiert die Umsetzung des Förderverfahrens. Mehr über Mitglieder, Protokolle und Ergebnisse der Arbeitsgruppe. Mehr Informationen