FInK-Förderung für Kinder mit Behinderung in Tageseinrichtungen
Durch die UN-Behindertenrechtskonvention sieht sich der LVR auch im Bereich der frühkindlichen Bildung in der Pflicht, eine Weiterentwicklung hin zur inklusiven Bildung voranzutreiben.

Mit der Förderung sollen zusätzliche Fachkraftstunden über das bislang bestehende System der pädagogischen Betreuung hinaus finanziert werden, um den pädagogischen Standard wesentlich anheben zu können. Für jedes Kind mit Behinderung kann eine Pauschale in Höhe von 6.500 € gewährt werden, sofern bereits vor dem 01. August 2020 erstmalig ein Antrag gestellt wurde.