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Wissenswertes zur FinK-Förderung

Die FinK-Förderung soll Rahmenbedingungen schaffen, um in allen Tageseinrichtungen im Rheinland eine gute inklusive Bildung und Betreuung zu ermöglichen.

Ziel ist, dass alle Kinder, deren Eltern sich eine inklusive Kindertageseinrichtung für ihr Kind wünschen, diese auch wohnortnah besuchen können.

Mit der Förderung sollen zusätzliche Fachkraftstunden über das bislang bestehende System der pädagogischen Betreuung hinaus finanziert werden, um den pädagogischen Standard wesentlich anheben zu können. Für jedes Kind mit Behinderung kann eine Pauschale in Höhe von 6.500 € gewährt werden, sofern bereits vor dem 01. August 2020 ein Antrag gestellt wurde.

Allgemeine Beratung

  • Ansprechpersonen

    Hier finden Sie die richtigen Ansprechpersonen beim LVR zur allgemeinen Beratung zum Thema FInK-Pauschale Mehr Informationen

Ihre häufigsten Fragen

Über die Zukunft der integrativen KiTa-Gruppen und der therapeutischen Versorgung in den Einrichtungen wurde im Vorfeld der politischen Beratungen intensiv diskutiert. Um möglichst viele der Fragen, die Eltern, Wohlfahrtsverbände, Träger und Kindertageseinrichtungen an den LVR stellen, zu beantworten, haben wir die folgende Liste mit Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen erarbeitet.

Die Liste wird ergänzt, wenn weitere Fragen auftreten.

FAQs zur FInK-Pauschale

  • Wie sieht die LVR-Förderung von inklusiver KiTa-Betreuung ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 aus?

    In Ergänzung der Landesmittel auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) fördert der LVR den KiTa-Besuch von Kindern mit Behinderung zusätzlich und auf freiwilliger Basis mit einer Kindpauschale von 6.500 Euro pro Kind und Kindergartenjahr. Die Pauschale wird unabhängig von der Trägerart gewährt. Ausgenommen sind Träger, die nicht nach KiBiz gefördert werden. Sie muss von Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden für: - zusätzliche Fachkraftstunden (bei fünf Kindern mit Behinderung 19,5 Stunden) - Qualifizierung des Personals, Vernetzung mit anderen Einrichtungen und Beratung. Voraussetzung für den Erhalt der LVR-Pauschale ist eine Platzreduzierung, die durch den Einsatz der KiBiz-Pauschale sichergestellt werden kann. Um eine für die Betreuung und Bildung förderliche Gruppengröße zu ermöglichen, soll bei der Aufnahme eines Kindes mit Behinderung jeweils ein Platz reduziert werden. Maximale Gruppengröße bei Aufnahme von fünf Kindern mit Behinderung: 17 Plätze.
  • Was wird aus bisher LVR-finanzierten Förderbestandteilen der integrativen Gruppen und Mitteln der bisherigen Einzelintegration?

    Der LVR verlagert seine Förderung von einer gruppenbezogenen Denkweise auf ein inklusives Konzept, das das einzelne Kind und seinen Förderbedarf in den Mittelpunkt stellt. Alle gruppenbezogenen Förderbestandteile werden zur Finanzierung des neuen Fördersystems herangezogen und entfallen somit ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 in ihrer ursprünglichen Form. Die bis zur Einführung der neuen Kindpauschale genehmigten Plätze der Einzelintegration werden in das neue System überführt und in der Finanzierung sowie im Übrigen an die geltenden Rahmenbedingungen angepasst. Aus den oben aufgeführten bisherigen Kosten der gruppenbezogenen Förderbestandteile und den Mitteln der Einzelintegration würde sich eine Kindpauschale von 2.820 Euro pro Kind ergeben. Mit der beschlossenen Kindpauschale von 6.500 Euro pro Kind erhöht der LVR seine freiwilligen Leistungen um fast 80 Prozent mit dem Ziel, die pädagogische Arbeit in den Einrichtungen personell verstärken zu können.
  • Hat die Umstellung des Fördersystems Auswirkungen auf heilpädagogische Gruppen?

    Nein. Das neue Förderverfahren bezieht sich nur auf mit KiBiz-Mitteln geförderte Gruppen und Einrichtungen und hat daher keine Auswirkungen auf heilpädagogische Gruppen.
  • Welches Personal kann künftig aus den Kindpauschalen finanziert werden?

    Aus der LVR-Kindpauschale sollen Fachkräfte finanziert werden. Anstelle von Fachkräften können auch Motopädinnen und Motopäden gefördert werden. Darüber hinaus können auch die pädagogischen Anteile der Arbeit therapeutischer Kräfte gefördert werden. So wird auch weiterhin ein ganzheitliches und interdisziplinäres Arbeiten ermöglicht.
  • Welche Übergangsregelung gilt für bestehende integrative Gruppen?

    Ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 wird auf Antrag für jedes Kind mit Behinderung die LVR-Kindpauschale ausgezahlt. Um den Übergang in die neue Finanzierung zu erleichtern, werden bis einschließlich dem Kindergartenjahr 2015/2016 die Kosten für therapeutische Leistungen in Verbindung mit der Kindpauschale vom LVR übernommen. Zum Kindergartenjahr 2016/2017 wird sich der LVR aus der Finanzierung der therapeutischen Leistungen zurückziehen, weil nach der Heilmittelrichtlinie eine therapeutische Versorgung in Kindertageseinrichtungen durch ortsansässige therapeutische Praxen oder Frühförderzentren über Verordnungen möglich ist.
  • Wie soll die therapeutische Versorgung in Kitas ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 sichergestellt werden?

    Ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 werden durch den LVR keine therapeutischen Leistungen mehr finanziert. Das LVR-Landesjugendamt Rheinland hat sich jedoch in die Verhandlungen der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Kommunalen Spitzenverbände zur Erreichung eines Vertrages mit den zuständigen Kostenträgern aktiv eingebracht mit dem Ziel, die therapeutische Versorgung der betroffenen Kinder auch in Zukunft ohne Qualitätsverlust und ohne übermäßigen bürokratischen Aufwand sicherzustellen. Über Kooperationen mit Frühförderzentren und ortsansässigen Praxen oder durch Verträge mit den Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) kann die Therapie in den Einrichtungen auch künftig finanziert werden. Die LVR-Kindpauschale kann von Trägern dafür eingesetzt werden, die pädagogischen Anteile der Arbeit therapeutischer Kräfte sowie die Motopädinnen und Motopäden zu finanzieren. Dies ermöglicht auch weiterhin eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit externen Therapeuten.
  • Was passiert, wenn die Verhandlungen mit den GKV bis zum Ausstieg des LVR nicht zu abschließenden Ergebnissen geführt haben?

    Der Landesjugendhilfeausschuss hat entschieden, die Umsetzung des neuen Förderverfahrens fortlaufend und unter Einbeziehung der Freien Träger zu überprüfen. Hierbei will das Landesjugendamt auch prüfen, ob die angestrebten Ziele, insbesondere die Verhandlungen mit den GKV zur Kostenübernahme der therapeutischen Leistungen in der Übergangsphase erreicht werden können oder ob eine Verlängerung dieser Phase notwendig ist.
  • Ist die ganzheitliche und interdisziplinäre Betreuung des Kindes mit Behinderung künftig nicht mehr möglich?

    Mit der LVR-Kindpauschale kann auch in Zukunft die pädagogische Arbeit des therapeutischen Personals finanziert werden. Somit sind der Austausch und die Zusammenarbeit im Team weiterhin möglich. Auch im Falle einer Kooperation mit therapeutischen Praxen oder interdisziplinären Frühförderstellen kann interdisziplinär gearbeitet werden.
  • Müssen die Eltern in Zukunft jede Therapiestunde bei den Krankenkassen beantragen und mit diesen selbst abrechnen?

    Die Kinder beziehungsweise deren Eltern erhalten bei medizinisch-therapeutischen Leistungen (nur Ergo-, Logo- oder Physiotherapie) oder im Falle einer Kombination aus medizinisch-therapeutischen Leistungen und einer heilpädagogischen Förderung (Komplexleistung Frühförderung) ihres Kindes ein Rezept vom behandelnden Kinderarzt. Dies reichen sie an den Leistungserbringer (Kindertageseinrichtung oder Frühförderstelle) weiter. Die Leistungserbringung und die Leistungsabrechnung erfolgt dann durch die Kindertageseinrichtung oder die Frühförderstelle selbst. In den Fällen, in denen Kooperationen zwischen Kindertageseinrichtungen und ortsansässigen therapeutischen Praxen bestehen, erfolgt eine Abrechnung durch die therapeutische Praxis.
  • Wie sollen Einrichtungen mit der vom LVR geforderten Platzreduzierung umgehen?

    Mit der neuen Förderung soll eine gute inklusive Betreuung der Kinder mit Behinderung ermöglicht werden. Dies setzt auch kleinere pädagogisch geführte Gruppen voraus. In den meisten Jugendamtsbezirken existieren bereits integrative Gruppen, bei denen bereits Platzreduzierungen vorgenommen worden sind. Rheinlandweit sind es derzeit rund 6.000 reduzierte Plätze. Somit ist davon auszugehen, dass die Jugendämter im Rahmen ihrer örtlichen Jugendhilfeplanung das Konzept mittragen werden.