IBIK-Förderung für Kinder mit Behinderung in Kindertagespflege
Das LVR-Landesjugendamt Rheinland fördert mit Eigenmitteln die Inklusion in der Kindertagespflege.
Ab August 2016 kann die „Pauschale zur inklusiven Betreuung von Kindern mit Behinderung in der Kindertagespflege“, kurz LVR-IBIK-Pauschale, beantragt werden. Kommunen können jährlich 5.000 Euro pro Kind mit Behinderung in der Tagespflege erhalten. Auch Kinder mit einer drohenden Behinderung werden bei der Zählung berücksichtigt.
Das Geld soll vorrangig für die spezifische Qualifizierung sowie Stellenanteile von Fachberatungen eingesetzt werden. Diese arbeiten in der Regel beim Jugendamt oder einem freien Träger und beraten Tagespflegepersonen sowie Eltern. Durch eine Zusatzqualifizierung zu Fragen der Inklusion sollen sie künftig dazu beitragen, dass gute Voraussetzungen für die gemeinsame Betreuung in der Tagespflege geschaffen werden. Darüber hinaus können die Fördermittel auch zur bedarfsgerechten Ausstattung der Tagespflegestellen eingesetzt werden.
Förderrichtlinien, Antragsvordrucke und weitere Arbeitshilfen zur LVR-IBIK-Pauschale finden Sie im Servicebereich unten auf dieser Seite.
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Petra Hahn
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- petra.hahn@lvr.de
Servicebereich zum Thema
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Förderrichtlinien und Antragsvordrucke
Auf dieser Seite finden Sie Arbeitshilfen und Informationen rund um die LVR-IBIK-Pauschale zu den Themen:
Richtlinien
- LVR-Rundschreiben zur LVR-Pauschale zur Unterstützung der inklusiven Betreuung von Kindern mit Behinderung in der Kindertagespflege, 42/930/2016 vom 27.4.16 ( PDF, 121 kB )
- Richtlinien des LVR zur Förderung der Inklusion in der Kindertagespflege für den Zeitraum 01.08.2016 - 31.07.2020 ( PDF, 98 kB )
- Satzung des LVR über die Förderung der Inklusion in der Kindertagespflege vom 15.4.2016 ( PDF, 11 kB )
Antragsvordruck
Mit dem Vordruck können Anträge auf Gewährung einer Zuwendung nach der "Richtlinie zur Förderung der Inklusion in der Kindertagespflege (IBIK)“" gestellt werden.