Regionale Kooperationen gegen Gewalt an Frauen
Das LVR-Landesjugendamt fördert örtlich/regionale Kooperationen gegen Gewalt an Frauen. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die erfolgreiche Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und die Unterstützung der Opfer erfordert ein koordiniertes Handeln aller beteiligten Professionen. Durch den regelmäßigen Austausch und die Kooperation aller beteiligten Organisationen können Lücken im Hilfenetz besser aufgedeckt und Angebote und Maßnahmen weiterentwickelt werden.
Oberstes Ziel der Fördergrundsätze ist, die Unterstützung der Opfer durch die bestehenden Hilfeangebote sicherzustellen und zu verbessern und die Maßnahmen im polizeilichen, straf- und zivilrechtlichen sowie im sozialen Bereich zu vernetzen, um ein abgestimmtes und effektives Vorgehen im Sinne von Interventionsketten zu erreichen.
Die Förderung richtet sich nach den Fördergrundsätzen zur Förderung örtlicher/regionaler Kooperationen gegen Gewalt an Frauen in Nordrhein-Westfalen und den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach § 44 LHO NRW.
Ansprechperson
Annette Bruns
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-6282
- faxTelefax:
- 0221 8284-0561
- E-Mail:
- annette.bruns@lvr.de
Servicebereich zum Thema
- Antrag zum Förderprogramm für örtlich/regionale Kooperationen gegen Gewalt an Frauen
- Verwendungsnachweis zum Förderprogramm für örtlich/regionale Kooperationen gegen Gewalt an Frauen
- Belegliste zum Verwendungsnachweis für Projekte (Die Belegliste ist bei freien Trägern Bestandteil des VN und zwingend mit einzureichen.)