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Aufgaben und Ansprechpersonen

Die Abteilung "Schutz von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Qualitätsentwicklung, Qualifizierung" gliedert sich den verschiedenen Aufgaben gemäß in die Teams "Aufsicht und Beratung", das Team "Fachthemen und Fortbildung" und das Team "Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung der Eingliederungshilfeleistungen in der Kindertagesbetreuung und (interdisziplinären) Frühförderung".

Abteilungsleitung

Portrait von Luca Schwarzer

Luca Schwarzer

Telefon

workTelefon:
0221 809-4061
faxTelefax:
0221 8284-2334

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Ansprechpersonen

In dieser Übersicht finden Sie die für Ihre Region zuständigen Ansprechpersonen

Übersicht Zuständigkeiten "Aufsicht und Beratung" nach Regionen ( PDF, 605 kB )

Teamleitung "Aufsicht und Beratung", Team 1

Portrait von Jana Lorenz

Jana Lorenz

Telefon

workTelefon:
0221 809-4053
faxTelefax:
0221 8284-1790

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Teamleitung "Aufsicht und Beratung", Team 2

Portrait von Yvonne Mertens

Yvonne Mertens

Telefon

workTelefon:
0221 809-4062
faxTelefax:
0221 8284-3457

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Fachthemen und Fortbildung

Das Team "Fachthemen und Fortbildung" bearbeitet gemäß des § 85 (SGB VIII) als gesetzliche Rahmung spezifische Themenschwerpunkte der elementarpädagogischen Arbeit in Kindertageseinrichtungen.

Zu den Kernaufgaben gehört u.a.:

  • die Beratung der Träger und Leitungskräfte von Kindertageseinrichtungen
  • die Entwicklung von Arbeitshilfen
  • Konzeption passgenauer Formate für bedarfsorientierte und themenspezifische Fortbildungsveranstaltungen aller Akteure in der Kindertagesbetreuung (Kita, Tagespflege, Frühförderung)

Hier finden Sie Ihre Ansprechpersonen nach Themenschwerpunkten

Teamleitung "Fachthemen und Fortbildung"

Portrait von Silvia Franken

Silvia Franken

Telefon

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0221 809-4225
faxTelefax:
0221 8184-0476

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Prüfung in der frühen Bildung und Förderung nach § 46 SGB VIII und § 128 SGB IX

Im Rahmen des gesetzlichen Auftrags nach § 46 SGB VIII überprüfen die Mitarbeitenden des LVR-Landesjugendamtes Rheinland die Voraussetzungen der bestehenden Betriebserlaubnis einer Einrichtung. Hierzu gehören die inklusionspädagogische Konzeption, das Konzept zum Schutz vor Gewalt (Schutzkonzept), die räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen.

Auf Grundlage von §§ 128 SGB IX und 8 AG-SGB IX unterstützen die Prüfenden die leistungserbringenden Einrichtungen (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, solitäre Frühförderung, Interdisziplinäre Frühförderung/Komplexleistung) bei ihrer inklusiven Arbeit explizit betreffend den Einsatz von Eingliederungshilfemitteln. Deren Beratung basiert auf Feststellungen im Rahmen anlassunabhängiger und anlassabhängigen Prüfungen vor Ort.

Teamleitung "Prüfung in der frühen Bildung und Förderung nach § 46 SGB VIII und § 128 SGB IX"

Portrait von Sabine Brand

Sabine Brand

Telefon

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0221 809-4250
faxTelefax:
0221 8284-2888

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