Aufgaben und Ansprechpersonen
Die Abteilung "Schutz von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Qualitätsentwicklung, Qualifizierung" gliedert sich den verschiedenen Aufgaben gemäß in die Teams "Aufsicht und Beratung", das Team "Fachthemen und Fortbildung" und das Team "Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung der Eingliederungshilfeleistungen in der Kindertagesbetreuung und (interdisziplinären) Frühförderung".
Abteilungsleitung

Luca Schwarzer
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-4061
- faxTelefax:
- 0221 8284-2334
- E-Mail:
- Luca.Schwarzer@lvr.de
Ansprechpersonen
In dieser Übersicht finden Sie die für Ihre Region zuständigen Ansprechpersonen
Übersicht Zuständigkeiten "Aufsicht und Beratung" nach Regionen ( PDF, 605 kB )
Teamleitung "Aufsicht und Beratung", Team 1

Jana Lorenz
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-4053
- faxTelefax:
- 0221 8284-1790
- E-Mail:
- jana.lorenz@lvr.de
Teamleitung "Aufsicht und Beratung", Team 2

Yvonne Mertens
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-4062
- faxTelefax:
- 0221 8284-3457
- E-Mail:
- yvonne.mertens@lvr.de
Fachthemen und Fortbildung
Das Team "Fachthemen und Fortbildung" bearbeitet gemäß des § 85 (SGB VIII) als gesetzliche Rahmung spezifische Themenschwerpunkte der elementarpädagogischen Arbeit in Kindertageseinrichtungen.
Zu den Kernaufgaben gehört u.a.:
- die Beratung der Träger und Leitungskräfte von Kindertageseinrichtungen
- die Entwicklung von Arbeitshilfen
- Konzeption passgenauer Formate für bedarfsorientierte und themenspezifische Fortbildungsveranstaltungen aller Akteure in der Kindertagesbetreuung (Kita, Tagespflege, Frühförderung)
Hier finden Sie Ihre Ansprechpersonen nach Themenschwerpunkten
Teamleitung "Fachthemen und Fortbildung"

Silvia Franken
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-4225
- faxTelefax:
- 0221 8184-0476
- E-Mail:
- silvia.franken@lvr.de
Prüfung in der frühen Bildung und Förderung nach § 46 SGB VIII und § 128 SGB IX
Im Rahmen des gesetzlichen Auftrags nach § 46 SGB VIII überprüfen die Mitarbeitenden des LVR-Landesjugendamtes Rheinland die Voraussetzungen der bestehenden Betriebserlaubnis einer Einrichtung. Hierzu gehören die inklusionspädagogische Konzeption, das Konzept zum Schutz vor Gewalt (Schutzkonzept), die räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen.
Auf Grundlage von §§ 128 SGB IX und 8 AG-SGB IX unterstützen die Prüfenden die leistungserbringenden Einrichtungen (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, solitäre Frühförderung, Interdisziplinäre Frühförderung/Komplexleistung) bei ihrer inklusiven Arbeit explizit betreffend den Einsatz von Eingliederungshilfemitteln. Deren Beratung basiert auf Feststellungen im Rahmen anlassunabhängiger und anlassabhängigen Prüfungen vor Ort.
Teamleitung "Prüfung in der frühen Bildung und Förderung nach § 46 SGB VIII und § 128 SGB IX"

Sabine Brand
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-4250
- faxTelefax:
- 0221 8284-2888
- E-Mail:
- sabine.brand@lvr.de