Zum Inhalt springen

Auswahl der Sprachversion

Betriebserlaubnis und Aufsicht

Das LVR-Landesjugendamt Rheinland nimmt die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe wahr. Die Fachkräfte in den Teams der Aufsicht und Beratung sind nach § 85 SGB VIII sachlich zuständig für die Erteilung der Betriebserlaubnis und die Beratung in den Fragen der Betriebsführung.

Grundlage für die Erteilung einer Betriebserlaubnis sind die im SGB VIII formulierten Anforderungen zum Kinderschutz und die im Landesgesetz Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) geregelten Voraussetzungen zur Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder.

Während des laufenden Betriebs besteht für die Träger von Tageseinrichtungen für Kinder nach § 47 SGB VIII eine Meldepflicht gegenüber dem LVR-Landesjugendamt. Diese Meldepflichten dienen der Sicherung des Kindewohls und ermöglichen den Fachkräften in den Teams Aufsicht und Beratung ein schnelles Handeln zum Schutz der Kinder in den Kindertageseinrichtungen.

Genauere Informationen finden Sie hier:

Grafik: Information

Anfragen zum Rundschreiben Nr. 42/12/2025 - Fachliche Standards für betriebserlaubnispflichtige Vertretungsstützpunkte in der Kindertagespflege (§ 45 SGB VIII)

Aktuell erreichen uns zahlreiche Anfragen zur Beurteilung dessen, ob es sich bei einzelnen Betreuungsangeboten zur Sicherstellung für Ausfallzeiten einer Kindertagespflegeperson (vgl. § 22 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII) um betriebserlaubnispflichtige Vertretungsstützpunkte (Erlaubnis nach § 45 SGB VIII) oder um Vertretung im Rahmen der Kindertagespflege (Erlaubnis nach § 43 SGB VIII) handelt.

Die folgende Einordnung bietet Orientierung bei der Beurteilung, ob es sich um einen betriebserlaubnispflichtigen Vertretungsstützpunkt oder um Vertretung im Rahmen der Kindertagespflege handelt.
Rundmail vom 07. August 2025 ( PDF, 104 kB , barrierefrei)

Darüber hinaus weisen wir Sie auf die FAQ hin, die fortlaufend aktualisiert werden.

FAQ-Liste als Orientierungshilfe ( PDF, 82 kB , barrierefrei)

Ansprechpersonen

In dieser Übersicht finden Sie die für Ihre Region zuständigen Ansprechpersonen.

Übersicht Zuständigkeiten Team "Aufsicht und Beratung" nach Regionen ( PDF, 306 kB )

Nach oben

Teamleitung "Aufsicht und Beratung", Team 1

Portrait von Jana Lorenz

Jana Lorenz

Telefon

workTelefon:
0221 809-4053
faxTelefax:
0221 8284-1790

E-Mail

Teamleitung "Aufsicht und Beratung", Team 2

Portrait von Yvonne Mertens

Yvonne Mertens

Telefon

workTelefon:
0221 809-4062
faxTelefax:
0221 8284-3457

E-Mail