Betriebserlaubnis und Aufsicht
Die Fachberaterinnen und Fachberater des LVR-Landesjugendamtes sichern durch ihre fachliche Beratung, dass alle Rahmenbedingungen in Tageseinrichtungen für Kinder zur Sicherung des Kindeswohls laut § 45 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) bekannt sind und von den Trägern beachtet werden. Dadurch setzt das LVR-Landesjugendamt Standards in Tageseinrichtungen für Kinder.
Im Rahmen der Aufsichtsaufgabe werden Anträge zur Genehmigung des Betriebs einer Tageseinrichtungen für Kinder geprüft und ausgestellt.
Während des laufenden Betriebs besteht für die Träger von Tageseinrichtungen für Kinder nach § 47 SGB VIII eine Meldepflicht beim LVR-Landesjugendamt. Die gesetzlich festgelegten Meldepflichten dienen der Sicherung des Kindeswohls und ermöglichen den Fachberatungen eine schnelle Aufklärung des Sachverhaltes.
Teamleitung "Aufsicht und Beratung", Team 1
Angelika Nieling
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-4053
- faxTelefax:
- 0221 8284-1459
- E-Mail:
- angelika.nieling@lvr.de
Teamleitung "Aufsicht und Beratung", Team 2
Yvonne Mertens
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-4062
- faxTelefax:
- 0221 8284-3457
- E-Mail:
- yvonne.mertens@lvr.de