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Betriebserlaubnis und Aufsicht

Das LVR-Landesjugendamt Rheinland nimmt die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe wahr. Die Fachkräfte in den Teams der Aufsicht und Beratung sind nach § 85 SGB VIII sachlich zuständig für die Erteilung der Betriebserlaubnis und die Beratung in den Fragen der Betriebsführung.

Grundlage für die Erteilung einer Betriebserlaubnis sind die im SGB VIII formulierten Anforderungen zum Kinderschutz und die im Landesgesetz Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) geregelten Voraussetzungen zur Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder.

Während des laufenden Betriebs besteht für die Träger von Tageseinrichtungen für Kinder nach § 47 SGB VIII eine Meldepflicht gegenüber dem LVR-Landesjugendamt. Diese Meldepflichten dienen der Sicherung des Kindewohls und ermöglichen den Fachkräften in den Teams Aufsicht und Beratung ein schnelles Handeln zum Schutz der Kinder in den Kindertageseinrichtungen.

Genauere Informationen finden Sie hier:

Ansprechpersonen

In dieser Übersicht finden Sie die für Ihre Region zuständigen Ansprechpersonen.

Übersicht Zuständigkeiten Team "Aufsicht und Beratung" nach Regionen ( PDF, 605 kB )

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Teamleitung "Aufsicht und Beratung", Team 1

Portrait von Jana Lorenz

Jana Lorenz

Telefon

workTelefon:
0221 809-4053
faxTelefax:
0221 8284-1790

E-Mail

Teamleitung "Aufsicht und Beratung", Team 2

Portrait von Yvonne Mertens

Yvonne Mertens

Telefon

workTelefon:
0221 809-4062
faxTelefax:
0221 8284-3457

E-Mail