Zum Inhalt springen

Auswahl der Sprachversion

Meldepflicht im laufenden Betrieb

Der Träger einer Einrichtung ist zu normierten Meldungen an das Landesjugenamt gemäß § 47 Abs. 1 SGB VIII verpflichtet. Jeweils jährlich erfolgt die Meldung über den Meldebogen zu der Anzahl der belegten Plätze zum vorgegebenen Stichtag. Dieser Meldebogen wird in digitaler Form über die örtlichen Jugendämter an das Landesjugendamt übermittelt. Sobald eine Betriebserlaubnis erteilt wurde, werden dem Träger entsprechende Zugangsdaten mitgeteilt.

Grafik: Information

Wechsel in der Leitung, Veränderungen in der personellen Besetzung, Eintrag im erweiterten Führungszeugnis, Veränderung der Angebotsform, Erweiterung oder Verkleinerung des Betriebes, Umzug und Schließung der Einrichtung sind dem LVR-Landesjugendamt zeitnah über das örtliche Jugendamt und ggf. den Spitzenverband zu melden.

Hier geht es um Meldebogen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.

Besondere Ereignisse

Besondere Ereignisse, die den Betrieb der in erheblichem Maße einschränken (z.B. Brand, Überschwemmung, personelle Unterbesetzung), sind dem örtlichen Jugendamt und dem Landesjugendamt umgehend zu melden um zeitnah Lösungen abstimmen zu können.

Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung innerhalb der Einrichtung durch Personal, andere Kinder oder bauliche Mängel ist das LVR-Landesjugendamt ebenfalls frühzeitig zu informieren.

Dazu gehören insbesondere:

  • Unfälle mit Personenschäden
  • Aufsichtspflichtverletzungen
  • Verursachte oder begünstigte Übergriffe/Gewalttätigkeiten
  • Sexuelle Gewalt
  • Unzulässige Strafmaßnahmen, herabwürdigende Erziehungsstile, grob unpädagogisches (vorwiegend verletzendes) Verhalten, Verletzung der Rechte von Kindern
  • Gewichtige Anhaltspunkte für die Zugehörigkeit des Personals zu einer Sekte oder zu einer extremistischen Vereinigung
  • Rauschmittelabhängigkeit von Personal.

Arbeitshilfen des LVR-Landesjugendamtes für den laufenden Betrieb

Weitere Arbeitshilfen zu Kindertageseinrichtungen finden Sie unten im Servicebereich.

Servicebereich zum Thema