Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung
Die Prüfenden des LVR unterstützen die Leistungserbringenden (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, solitäre und interdisziplinäre Frühförderung/Komplexleistung) in ihrer inklusiven Arbeit, explizit betreffend die gesetz- und vertragsgemäße Leistungserbringung und damit die Wahrung von Mindeststandards bei der Erbringung heilpädagogischer Leistungen im Elementarbereich.
Der gesetzliche Prüfauftrag erfolgt mit §§ 128 SGB IX und 8 AG NRW zum SGB IX. Ziel ist es, die Leistungserbringenden bei etwaigen Qualitätsmängeln zu unterstützen und in NRW möglichst gleiche Voraussetzungen für die Förderung und Bildung von Kindern mit (drohender) Behinderung zu schaffen.
Themen auf dieser Seite
Anlassunabhängige Prüfungen
Anlassunabhängige Prüfungen erfolgen auf der Rechtsgrundlage des § 8 AG-SGB IX NRW und ohne Terminankündigung. Die Prüfenden haben rheinlandweit Einblick in Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der inklusiven Arbeit zahlreicher Einrichtungen und können aus dieser Erfahrung beraterische Hilfen in die qualitative Entwicklung einbringen.
Anlassabhängige Prüfungen
Sofern fundierte tatsächliche Anhaltspunkte darauf hindeuten, dass ein Leistungserbringer vor dem Hintergrund bewilligter Eingliederungshilfemittel seinen gesetzlichen und vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, erfolgt eine anlassbedingte Prüfung. Die Kürzung der Vergütung oder die Kündigung von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen kann angezeigt sein; siehe §§ 129-130 in Verbindung mit § 125 SGB IX.
Im Rahmen des rechtstaatlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes wird in diesem Kontext immer vorrangig geprüft, ob die Pflichterfüllung des Vertragspartners bereits mit geringer belastenden Ansätzen erreicht werden kann. In der Praxis erweisen sich Zielvereinbarungen vielfach schon als zielführend.
Ansprechpersonen
Alle Prüfungen erfolgen auf der Grundlage von landesweit einheitlichen Prüfkriterien und grundsätzlich durch jeweils zwei Prüfende.
Die Prüfteams sind multiprofessionell besetzt, um die individuellen Situationen bestmöglich erfassen und bewerten zu können. Multiprofessionell steht für Qualifizierung und berufliche Erfahrung in der Sozialen Arbeit, für Betriebswirtschaft und öffentlich-rechtliches Verwaltungsmanagement.
Teamleitung

Sabine Brand
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-4250
- faxTelefax:
- 0221 8284-2888
- E-Mail:
- sabine.brand@lvr.de
Die Prüfenden
Weiterführende Informationen
- UN-Behindertenrechtskonvention vom 03. Mai 2008
- Wichtige Informationen und Neuerungen des LVR zum BTHG
- Landesrahmenvertrag NRW nach § 131 SGB IX
- § 128 SGB IX – Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung (anlassabhängige Prüfung)
- § 8 AG-SGB IX NRW – Qualitätsprüfung (anlassunabhängige Prüfung)
- Prüfkriterien: Heilpädagogische Leistungen in Tageseinrichtungen für Kinder (Stand: 02. Mai 2023) bf ( PDF, 211 kB , barrierefrei)
- Prüfkriterien: Solitäre Frühförderung (Stand 01. Februar 2023) bf ( PDF, 96 kB , barrierefrei)
- Prüfkriterien Interdisziplinäre Frühförderung (Stand 01. Juli.2023) bf ( PDF, 77 kB , barrierefrei)