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Fachinformationen zu Kostenangelegenheiten

Auf dieser Seite finden Sie folgende Fachinformationen zu Kostenangelegenheiten der Erziehungshilfe:

Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII

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Unterhalt von Kindern und Jugendlichen

Leistungen zum Unterhalt eines Kindes/Jugendlichen gem. § 39 SGB VIII, dass/der sich während einer vollstationären Unterbringung durch die Kinder- u. Jugendhilfe zeitweise bei seinen Eltern oder einem Elternteil aufhält:

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Ein Anspruch auf Krankenhilfe nach § 40 SGB VIII schließt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, die das Fehlen eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall voraussetzt, aus:

Kostenübernahme einer außerhäuslichen Unterbringung eines Kindes im Rahmen der Haushaltshilfe nach § 38 SGB V.

  • Deutscher Verein, 1. September 2008

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Vollzeitpflege - Fundstellen und Links

Fundstellen

Rückforderung von Pflegegeld aufgrund nicht berücksichtigtem Kindergeldanteil nach § 39 Abs. 6 SGB VIII; Rücknahme eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse nach § 48 SGB X:

  • DIJuF-Rechtsgutachten, 22. Juli 2010, J 4.400 Sch. Veröffentlicht im Heft JAmt 11/2010, 482

Rechtliche und praktische Möglichkeit der Sicherstellung des Unterhalts für Wochenend- und Ferienurlaube bei ehemaligen Pflegeeltern während einer Heimunterbringung:

  • DIJuF-Rechtsgutachten, 5. März 2007, J 4.400 OH. Veröffentlicht im Heft JAmt 05/2007, 248

Links

Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung und zu einer angemessenen Alterssicherung bei allgemeiner Familienpflege:

Zum Begriff der "angemessenen Alterssicherung" in § 39 Abs. 4 S 2 SGB VIII

Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung und zu einer angemessenen Alterssicherung bei allgemeiner Familienpflege:

Zum Begriff der "angemessenen Alterssicherung" in § 39 Abs. 4 S 2 SGB VIII

Kapital bildende Lebensversicherungen gehören zu den nach § 39 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII zu fördernden privaten Maßnahmen der Alterssicherung, wenn ihnen eine der gesetzlichen Rente vergleichbare Altersvorsorgefunktion zukommt:

Kein Pflegegeld nach § 39 SGB VIII im Falle des Zusammenlebens von Kind, Eltern und Großeltern:

Keine Übernahme der durch den Besuch des Kindergartens fälligen Elternbeiträge bei Pflegefamilienunterbringung:

Übernahme/Kostenerstattung der durch den Besuch des Kindergartens fälligen Elternbeiträge bei Pflegefamilienunterbringung:

Der vom Jugendamt an Pflegeeltern gezahlte Erziehungsbeitrag stellt, wenn nicht mehr als zwei Pflegekinder betreut werden, bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit als Voraussetzung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II kein zu berücksichtigendes Einkommen dar:

Anspruch der Großeltern auf Pflegegeld, auch wenn sie gemeinsam mit dem Enkelkind und dessen Mutter in einem Haushalt leben.

Fallübernahme nach § 86 Abs. 6 SGB VIII - Forderung eines "Strafdrittels"

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Rechtsprechung – Jugendhilfe im Überblick

Ersatz von Aufwendungen für selbstbeschaffte Leistungen nach dem SGB VIII

Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen

Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen: Diana Eschelbach(DIJuF 2011) Schnittstelle SGB II und SGB VIII

Deutscher Verein - Empfehlung vom 28. September 2005 zur Zuständigkeit und Kooperation zwischen den Trägern der Jugendhilfe und den Trägern der Grundsicherung für Arbeitssuchende

Bundesarbeitsgemeinschaft örtlich regionaler Träger der Jugendsozialarbeit

Aufgabenfelder und Schnittstellen von SGB II, III und VIII

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Beginn der Leistung

Beginn der Leistung im Sinne von § 86 SGB VIII ist das Einsetzen der Hilfegewährung und damit grundsätzlich der Zeitpunkt, ab dem die konkrete Hilfeleistung tatsächlich gegenüber dem Hilfeempfänger erbracht wird.

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