Zum Inhalt springen

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA)

Angehende Psychotherapeutinnen und -therapeuten können den praktischen Teil zur Anerkennung der therapeutischen Ausbildung in den LVR-Kliniken absolvieren.

Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) sowie für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsyTh-APrV) sehen im Rahmen der therapeutischen Ausbildung mindestens 1.200 Stunden berufliche Tätigkeit in einer psychiatrisch-klinischen Einrichtung vor.

Angehende Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten können in den LVR-Kliniken die geforderten 1.200 Stunden praktischer Tätigkeit absolvieren. Die Kliniken haben mit einigen Ausbildungsinstituten Vereinbarungen über klinische Einsatzbereiche getroffen. Informationen, welche Kooperationen mit einer LVR-Klinik bestehen, erhalten Sie bei Ihrem Ausbildungsinstitut.

Fortbildungen

Für approbierte und nicht-approbierte Psychotherapeuten bieten die LVR-Kliniken sowie die LVR-Akademie eine Fülle von Fortbildungsseminaren zu unterschiedlichen psychiatrischen und psychotherapeutischen Themen an. Ein großer Teil der Fortbildungskurse erfüllt die Kriterien der Psychotherapeutenkammer und ist akkreditiert.

Ausbildung zum Rechtspsychologen

Interessierte, die eine Ausbildung bei der Deutschen Psychologen Akademie des BDP anstreben, können in einigen forensischen Kliniken des LVR praktische Ausbildungsanteile erwerben.

Bei Fragen helfe ich Ihnen gerne weiter

Portrait von Noemi Wulff

Noemi Wulff

Telefon

workTelefon:
0221 809-6560

E-Mail