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Kindheit, Schule und Bildung

Schüler mit und ohne Behinderung betreten ein Schulgebäude
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In der UN-Konvention steht:
Menschen mit Behinderung haben
ein Recht auf Bildung.
Ein Recht darauf, zu lernen.
Genauso wie Menschen ohne Behinderung.

So setzt sich der LVR dafür ein:

  • Im Kindergarten

    Der LVR sagt: Kinder mit Behinderung und Kinder ohne Behinderung sollen gemeinsam in den Kindergarten gehen. Mehr Informationen
  • Besondere Hilfe für kleine Kinder

    Der LVR sagt: Kleine Kinder, die nicht gut sehen können oder nicht gut hören können, müssen besondere Hilfe bekommen. Mehr Informationen
  • Gemeinsam in der Schule

    Der LVR sagt: Kinder mit Behinderung sollen gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung in die Schule gehen. Das nennt man gemeinsamer Unterricht. Mehr Informationen
  • Studium

    Der LVR sagt: Auch Menschen mit Behinderung sollen studieren. Das bedeutet: zur Universität gehen. Mehr Informationen
  • Kompetenz-Zentren

    Der LVR sagt: Lehrer müssen wissen, wie sie Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam gut unterrichten können. Der LVR kann den Lehrern helfen. Mehr Informationen
  • Praktikum in einer Firma

    Der LVR sagt: Nach der Schule sollen viele junge Menschen mit Behinderung eine Arbeit in einer normalen Firma finden. Mehr Informationen
  • Ausbildung in einer Firma

    Auch junge Menschen mit Behinderung können eine Ausbildung in einer Firma machen. Wenn die Firma Hilfe braucht, kann der LVR helfen. Mehr Informationen