In der UN-Konvention steht: Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Bildung. Ein Recht darauf, zu lernen. Genauso wie Menschen ohne Behinderung.
So setzt sich der LVR dafür ein:
Im Kindergarten
Der LVR sagt:
Kinder mit Behinderung und Kinder ohne Behinderung sollen
gemeinsam in den Kindergarten gehen.
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Besondere Hilfe für kleine Kinder
Der LVR sagt:
Kleine Kinder, die nicht gut sehen können
oder nicht gut hören können,
müssen besondere Hilfe bekommen.
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Gemeinsam in der Schule
Der LVR sagt:
Kinder mit Behinderung sollen
gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung
in die Schule gehen.
Das nennt man gemeinsamer Unterricht.
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Studium
Der LVR sagt:
Auch Menschen mit Behinderung sollen studieren.
Das bedeutet: zur Universität gehen.
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Kompetenz-Zentren
Der LVR sagt: Lehrer müssen wissen,
wie sie Kinder mit und ohne Behinderung
gemeinsam gut unterrichten können.
Der LVR kann den Lehrern helfen.
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Praktikum in einer Firma
Der LVR sagt:
Nach der Schule
sollen viele junge Menschen mit Behinderung
eine Arbeit in einer normalen Firma finden.
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Ausbildung in einer Firma
Auch junge Menschen mit Behinderung können
eine Ausbildung in einer Firma machen.
Wenn die Firma Hilfe braucht,
kann der LVR helfen.
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