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Behinderung und Ausweis Letzte Änderung am 1. Juli 2019.
Die Leistungen des LVR-Inklusionsamtes zur Teilhabe am Arbeitsleben können von anerkannt schwerbehinderten Menschen und ihnen gleichgestellten Menschen in Anspruch genommen werden. Hier gibt es Informationen zum Schwerbehindertenausweis und zur Gleichstellung.Mehr Informationen
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Inklusive Bauprojektförderung Letzte Änderung am 19. Mai 2022.
Übersicht Inklusiv bauen – gemeinsam lebenMehr Informationen
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Pressemeldung
Stadt Rösrath mit 10.000 Euro vom LVR ausgezeichnet Erscheinungsdatum: 22.06.2015
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Pressemeldung
Sanvartis GmbH mit 10.000 Euro vom LVR ausgezeichnet Erscheinungsdatum: 22.06.2017
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Wir über uns Letzte Änderung am 8. Januar 2019.
LVR-Fachbereich Soziale EntschädigungMehr Informationen
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Zuzahlungs-Darlehen nach Paragraph 37 (SGB XII) Letzte Änderung am 12. November 2019.
Der Gesetzgeber hat die Regelungen zur Abwicklung krankenversicherungsrechtlicher Zuzahlungen für Sozialhilfeempfänger in Einrichtungen zum 01.01.2020 geändert. Die Landschaftsverbände sind ab diesem Datum nur noch für die sogenannten Fachleistungen der Eingliederungshilfe zuständig und die Bewohner*innen müssen die Zuzahlungen aus dem ihnen zur Verfügung stehenden Einkommen oder der Grundsicherung selber sicherstellen.Mehr Informationen
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Heimfragebogen Letzte Änderung: 7. Juni 2016, (JSP LIP), 642 B)
Heimfragebogen für Personen, die Blindengeld nach § 1 GHBG beantragen und zeitgleich in einer stationären Einrichtung betreut werden SozialesMehr Informationen
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Ansprechpartner Stadt Remscheid Letzte Änderung am 18. November 2022.
Alle BereicheMehr Informationen
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Inhaltsverzeichnis: Soziales und Integration Letzte Änderung am 10. September 2012.
Hier sehen Sie das Inhaltsverzeichnis des Bereichs "Soziales und Integration". Das gesamte Inhaltsverzeichnis von www.lvr.de erreichen Sie hier:Mehr Informationen
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Grundinformationen zum Hilfeangebot für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten Letzte Änderung am 18. Februar 2011.
Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, haben Anspruch auf Leistung zur Überwindung dieser Schwierigkeiten, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Der Landschaftsverband Rheinland ist für die Finanzierung solcher Leistungen zuständig, wenn Sie in einem Wohnheim beziehungsweise als Alternative zur Betreuung im Wohnheim ambulant erfolgen soll.Mehr Informationen