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Betreuungsbehörden und Betreuungsgerichte Letzte Änderung am 29. Oktober 2024.
Sie informieren die Öffentlichkeit über rechtliche Betreuungen und Vorsorgemöglichkeiten. Neben Beratungs- und Informationsaufgaben (§5 BtOG), haben Betreuungsbehörden zu gewährleisten, dass ein ausreichendes Angebot zur Einführung und Fortbildung von Betreuer*innen und Bevollmächtigten in ihre Aufgaben vorhanden ist (§6 BtOG). Um die Zusammenarbeit in Betreuungsangelegenheiten auf örtlicher Ebene zu fördern, soll die Betreuungsbehörde eine Arbeitsgemeinschaft einrichten, in der neben derMehr Informationen
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Inklusionspauschale beantragen Letzte Änderung am 19. März 2025.
Eine Schülerin mit Sehbehinderung sitzt am Rechner und schreibt. Auf dem Monitor sieht man vergrößerte Buchstaben.Mehr Informationen
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Newsletter Rechtsfragen der Jugendhilfe Juli 2015 Letzte Änderung am 20. Juni 2016.
Newsletter Juli 2015 mit Informationen zur Gesetzgebung des Bundes und des Landes NRW, zur Rechtsprechung, zu neuen Publikationen und zu Terminen.Mehr Informationen
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Videos: Kliniken und HPH Letzte Änderung am 16. März 2016.
Wege aus der Not – Depressionsbehandlung in den Kliniken des LVR – Kurzfassung Viele Menschen erkranken im Laufe ihres Lebens an Depressionen.Mehr Informationen
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Ansprechpartner Kreis Viersen Letzte Änderung am 6. Dezember 2024.
Alle BereicheMehr Informationen
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Eigenständige Jugendpolitik und Partizipation Letzte Änderung am 18. Oktober 2024.
Leistungen der Fachberatung BeratungMehr Informationen
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Kontakt Letzte Änderung am 5. September 2016.
Bitte wählen Sie aus: Adressen der LVR-Einrichtungen im Bereich 'Jugend'Mehr Informationen
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Kinderarmutskongress am 27. September 2017 - mit Videos Letzte Änderung am 6. März 2018.
Videowiedergabe nicht möglichMehr Informationen
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Programm der LVR-Kulturkonferenz 2021 Letzte Änderung am 23. Februar 2023.
Anmeldung:Mehr Informationen
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Widerspruchsausschuss Letzte Änderung am 30. August 2023.
Schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber, die mit einem Bescheid des LVR-Inklusionsamtes oder der Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben nicht einverstanden sind, können dagegen innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Der Widerspruchsausschuss entscheidet, ob dem Widerspruch stattgegeben oder ob er zurückgewiesen wird.Mehr Informationen