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Rheinisch-Westfälisches Berufskolleg Essen Letzte Änderung am 28. Mai 2025.
Das Rheinisch-Westfälische Berufskolleg Essen (RWB) ist ein Förder-Berufskolleg des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) für Schülerinnen und Schüler mit Hörbeeinträchtigungen. Momentan werden rund 700 Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Bundesgebiet am RWB unterrichtet.Mehr Informationen
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Langenfeld Letzte Änderung am 28. Mai 2025.
Die Schule unterrichtet ganztags von der Klasse E (Einstiegsklasse) bis zur Klasse 10. Pädagogen, Therapeuten und Pflegepersonal arbeiten eng zusammen und ermöglichen den Schülerinnen und Schülern eine umfassende und individuelle Förderung.Mehr Informationen
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Publikation

Inklusiv aktiv - gemeinsam im Sport - Leichte Sprache - Stand: November 2015
Inklusiv aktiv - gemeinsam im Sport - Leichte SpracheMehr Informationen
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Ansprechperson

Stefanie van Bösekoem - Ansprechpersonen Letzte Änderung am 26. Mai 2025.
Stichwörter: Fachschulen des Sozialwesens, Förderschulen, Förderung, LVR Berufskolleg, LVR-Christy-Brown-Schule, Menschen mit Behinderung, SchulenMehr Informationen
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Pressemeldung
Grüße von den Schlingensiefs Erscheinungsdatum: 04.10.2017
Zurück zur Übersicht Grüße von den SchlingensiefsMehr Informationen
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Pressemeldung
LVR-Inklusionspauschale wird um weitere zwei Schuljahre verlängert Erscheinungsdatum: 12.10.2018
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Ansprechperson

Diana Fallier - Ansprechpersonen Letzte Änderung am 26. Mai 2025.
Themen und Aufgaben: Schulleitung der LVR-SeverinschuleMehr Informationen
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Euskirchen Letzte Änderung am 28. Mai 2025.
Die Schule unterrichtet ganztags von der Eingangsklasse bis zur Klasse 10. Die Schülerinnen und Schüler werden ganzheitlich gefördert. Pädagogen, Therapeuten und Pflegepersonal arbeiten eng zusammen und ermöglichen den Schülerinnen und Schülern eine umfassende und individuelle Förderung.Mehr Informationen
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Was ist Klicksonar? Letzte Änderung am 18. März 2019.
Ein Film über Klicksonar Videowiedergabe nicht möglichMehr Informationen
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Schulzuständigkeitsbereiche Letzte Änderung am 13. Dezember 2024.
Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs Im sogenannten AOSF-Verfahren (Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke) entscheidet die zuständige Schulaufsichtsbehörde über den Förderbedarf /die Förderbedarfe und den Förderort.Mehr Informationen



