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Soziales Letzte Änderung am 16. April 2020.
Bei der Arbeit des LVR-Dezernats Soziales stehen Menschen mit Behinderungen im Mittelpunkt. Unser Ziel ist es, ihnen ein selbstständiges Leben und eine Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen.Mehr Informationen
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Freier Eintritt in die LVR-Museen Letzte Änderung am 26. Februar 2020.
Dies gilt für alle Menschen, die stationäre Wohnangebote in Anspruch nehmen (Heime, Wohnheime und Übergangsheime),Mehr Informationen
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Ambulante Leistungen zum Wohnen für Menschen in sozialen Schwierigkeiten Letzte Änderung am 12. Juni 2020.
Im Rheinland ist der LVR für Leistungen des Betreuten Wohnens für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten zuständig. Grundlage für solche ambulanten Leistungen ist die Vereinbarung eines individuellen Hilfeplans, in dem die Ziele der Leistung beschrieben werden sowie die Maßnahmen, die zur Erreichung der beschriebenen Ziele erforderlich sind. Außerdem wird im individuellen Hilfeplan eine Aussage über den prognostizierten Zeitraum getroffen, der für die Realisierung der Ziele vorgesehenMehr Informationen
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Ihre Ansprechpersonen Letzte Änderung am 30. September 2020.
Regionale AnsprechpersonenMehr Informationen
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Wohnheime für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten Letzte Änderung am 26. Oktober 2020.
Der Landschaftsverband Rheinland ist zuständig für die Finanzierung der Betreuung von Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten in Wohnheimen, wenn die sozialhilferechtlichen Voraussetzungen vorliegen und mit dem Träger der jeweiligen Einrichtung eine Leistungs-, Qualitäts-, Prüfungs- und Entgeltvereinbarung gemäß § 75 SGB XII abgeschlossen ist. Solche stationäre Maßnahmen kommen in Betracht, wenn der Unterstützungsbedarf aufgrund der besonderen sozialen Schwierigkeiten so groß ist, dassMehr Informationen
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Prävention und BEM Letzte Änderung am 2. November 2020.
Prävention dient dazu, durch geeignete Maßnahmen den Eintritt einer Behinderung oder chronischen Krankheit (§ 3 SGB IX) zu vermeiden, die Gefährdung eines Arbeitsverhältnisses schwerbehinderter Beschäftigter abzuwenden (§ 167 Abs. 1 SGB IX) oder bei längerer Arbeitsunfähigkeit (länger als 6 Wochen) die erneute Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten (§ 167 Abs. 2 SGB IX - Betriebliches Eingliederungsmanagement). Arbeitgeber sind zur Prävention in ihren Betrieben undMehr Informationen
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Unterstützung im Studium Letzte Änderung am 26. Oktober 2020.
Die oder der Behindertenbeauftragte der Universität kann Auskunft geben, ob und in welchem Umfang die Universität Hilfsmittel zur Verfügung stellt. Der Landschaftsverband Rheinland kann ggf. Eingliederungshilfe zum Besuch einer Hochschule leisten.Mehr Informationen
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Fachberatungsstellen für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten im Rheinland Letzte Änderung am 3. Juni 2020.
Die Fachberatungsstellen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten haben die Funktion einer ersten Anlaufstelle, die Unterstützungsmöglichkeiten in akuten Notlagen aufzeigt, über weitere Angebote in der Region informiert und gegebenenfalls dorthin vermittelt. Die Fachberatungsstellen sind in Trägerschaft von Leistungsanbietern, die der Freien Wohlfahrtspflege angeschlossen sind.Mehr Informationen
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Widerspruchsausschuss Letzte Änderung am 2. November 2020.
Schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber, die mit einem Bescheid des LVR-Inklusionsamtes oder der Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben nicht einverstanden sind, können dagegen innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Der Widerspruchsausschuss entscheidet, ob dem Widerspruch stattgegeben oder ob er zurückgewiesen wird.Mehr Informationen
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Unterstützung im Studium Letzte Änderung am 2. September 2020.
Welche Hilfen kann ich bekommen? Für blinde und sehbehinderte Studentinnen und StudentenMehr Informationen