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Informationen zum Coronavirus aus dem Bereich Soziales

***Coronavirus*** Infos zur aktuellen Lage

Wir bündeln die wichtigsten Informationen und Dokumente des Bereichs Soziales für Sie auf dieser Seite.

Informationen zu Leistungen der Sozialen Teilhabe

Unabweisbare Mehrkosten

Unabweisbare Mehrkosten für Verbrauchsmaterial (Mund-Nasen-Schutz, Desinfektionsmittel, Handschuhe) sind über das bekannte Abrechnungsverfahren anzuzeigen und abzurechnen.

Weitere Informationen

Regelung zur Werkstatt-Beschäftigung: Hohe Hygienestandards bleiben bestehen

Entsprechend der aktuellen Corona-Schutzverordnung sind einrichtungsbezogene Hygienekonzepte, insbesondere hinsichtlich der geforderten Schutzmaßnahmen wie Masken- und Testpflicht weiterhin vorzuhalten und ggf. an aktuelle Erfordernisse anzupassen.

Zuschuss zum Arbeitsentgelt

Aufgrund einer Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung stehen den Inklusions- bzw. Integrationsämtern 2021 zusätzliche Mittel zur Verfügung, die diese zur Kompensation der aufgrund der COVID-19-Pandemie gesunkenen Arbeitsentgelte der dort beschäftigten Menschen mit Behinderung verwenden.

Zu den Eckpunkten der Umsetzung ( PDF, 115 kB )

Tätigkeitsverbot und Verdienstausfall

Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einem Tätigkeitsverbot (bspw. Quarantäne) unterliegt und einen Verdienstausfall erleidet, ohne krank zu sein, erhält grundsätzlich eine Entschädigung.

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Entschädigung bei Kinderbetreuung

Das Land NRW wird nach einer neuen Regelung im Infektionsschutzgesetz berufstätige Eltern entschädigen, wenn sie ihre Kinder wegen der Corona-Pandemie zuhause betreuen müssen und sie deshalb einen Verdienstausfall erleiden.

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Informationen Leistungen für Kinder mit (drohender) Behinderung

Weitere aktuelle Fachinformationen, Elternbriefe und weiterführende Informationen rund um die Leistungen für Kinder mit (drohender) Behinderung.

zur BTHG-Seite | Kinder und Jugendliche

Persönliches Budget: Unterstützung für Menschen mit Behinderung während der Corona-Pandemie

Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Assistenzleistung, die sie bei der selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags unterstützt. Auch und besonders während der Corona-Pandemie.

Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um die Finanzierung der Assistenzleistungen, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets erbracht werden, während der Corona-Pandemie.

  • An wen richten Sie Fragen zur Finanzierung im Einzelfall?

    Als Faustregel gilt: Der LVR zahlt alles, was mit der Fachleistung für Menschen mit Behinderung zu tun hat. Während der Corona-Pandemie laufen alle Bewilligungen und Zahlungen erstmal weiter. Dies erfolgt unabhängig davon, ob bzw. in welchem Maße die konkrete Leistung derzeit erbracht wird. Andere Dinge übernehmen die Krankenkassen oder die örtlichen Sozialämter, wie bei Menschen ohne Behinderung auch.

    Wer unsicher ist und Fragen hat, richtet diese an seinen oder seine zuständige Fallmanager*in. Bitte haben Sie Verständnis, dass es für Einzelfälle noch keine Standard-Antworten gibt. Der LVR sucht praktikable Lösungen – auch jenseits des Einzelfalls in zahlreichen Abstimmungs-Videokonferenzen mit Ministerien, Verbänden, Städten und Kreisen.

  • Werden die Kosten einer Assistenz im Falle eines Krankenhausaufenthalts übernommen?

    Assistenzgebende, die das Arbeitgebermodell nutzen, haben Arbeitsverträge mit ihren Assistent*innen und diese können für einen Krankenhausaufenthalt nicht vorübergehend außer Kraft gesetzt werden. Das bedeutet, dass die Finanzierung von Assistenzkräften auch während eines Krankenhausaufenthalts gesichert ist. Die Assistenzkräfte, die von den Menschen mit Behinderung beschäftigt werden, werden auch in diesem Falle weiterfinanziert (nach SGB XI und SGB XII). Der LVR hat sich für die Eingliederungshilfe dieser Regelung angeschlossen.

    Grundsätzlich ist jedoch das Krankenhaus verpflichtet, seine Infrastruktur so auszurichten, dass auch Menschen mit Behinderungen dort aufgenommen und adäquat versorgt werden können.

    Kann das Krankenhaus die notwendige persönliche Bedarfslage nicht sicherstellen, muss einer Assistenzkraft Zugang ins Krankenhaus ermöglicht werden. Die entsprechenden Hygienemaßnahmen sind zu berücksichtigen.

  • Wer übernimmt zusätzliche Kosten für Schutzkleidung?

    Bei Schutzkleidung ist zu unterscheiden: Die betroffenen Menschen mit Behinderungen müssen die eigene Schutzkleidung, wie alle anderen Menschen auch, entweder aus eigenem Einkommen oder aus dem Sozialhilfe-Regelsatz finanzieren.

    Die Finanzierung der Schutzkleidung für die Assistenzkräfte übernimmt hingegen der LVR als Träger der Eingliederungshilfe. Und zwar unabhängig, ob die Assistenzkräfte von der Person mit Behinderung beschäftigt oder ob die Leistungen über einen Dienstleister eingekauft werden. Es müssen jedoch vorrangig die offiziellen Bezugsquellen von Schutzkleidung genutzt werden. Auskünfte dazu erhalten Sie bei den örtlichen Gesundheitsämtern oder Krisenstäben.

  • Wer übernimmt die zusätzlichen Kosten einer Assistenzkraft im Quarantänefall?

    Das hängt zunächst davon ab, welcher Assistenz-Umfang bewilligt wurde. Wer ohnehin eine 24-Stunden-Assistenz benötigt, für den ändert sich in Bezug auf die Finanzierung nichts. Wer in der Situation einer Quarantäne einen erhöhten Assistenz-Bedarf hat, kann dies geltend machen. In dieser besonderen Situation besteht ein zeitlich begrenzter zusätzlicher Bedarf. Betroffene sollten ihr zuständiges LVR-Fallmanagement kontaktieren.

LVR-Inklusionsamt

Neuigkeiten rund um den Einfluss der Ausbreitung des Coronavirus auf die Aufgaben des LVR-Inklusionsamtes.

Mehr Informationen

Erreichbarkeit & Servicezeiten: Dezernat Soziales

Bitte kontaktieren Sie Ihre Sachbearbeiter*in bevorzugt per E-Mail. Die Kontaktdaten finden Sie auf den Schreiben, die Sie vom LVR erhalten haben. Wir bemühen uns um schnellstmögliche Antwort.

Corona-Infos in Leichter Sprache und in Gebärdensprache

Was ist ein Virus?

Wie verbreitet es sich?

Was kann man dagegen tun?

Informationen dazu gibt es auch in Leichter Sprache.

Oder in Gebärden-Sprache.

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Weitere Informationen des LVR zum Coronavirus

Zentrale Informationen über die Aktivitäten des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) zur Corona-Pandemie finden Sie hier:

Weitere Infos des LVR zum Coronavirus