Veranstaltung
BZ 05 - SGB IX und kirchliches Arbeitsrecht
Inhalt und Ziele
Die evangelische und katholische Kirche sind gemeinsam der größte Arbeitgeber in Deutschland und beschäftigen eine Vielzahl von schwerbehinderten Menschen. Aufgabe der Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiter*innen ist es, für die Rechte der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Mitarbeiter*innen einzutreten. Das Selbstverwaltungsrecht der Kirchen führt dazu, dass sowohl im Arbeitsrecht als auch speziell hinsichtlich der Vertretung der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Mitarbeiter*innen bestimmte Sonderregelungen zu beachten sind. Diese weichen teilweise vom SGB IX ab. Der Kurs erläutert die Rolle der Interessenvertretungen in kirchlichen Einrichtungen und bespricht aktuelle gerichtliche Entscheidungen zum kirchlichen Arbeitsrecht.
Themenüberblick
- Rechtliche Grundlagen
- Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung in Bezug auf die schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Mitarbeiter*innen
- Rechte und Pflichten der Vertrauensperson und deren Stellvertretung
- Fallbeispiele aus der Praxis
Methodik
Die Kursinhalte werden in einer Mischung aus Präsentation, Vortrag und Diskussion vermittelt und erarbeitet.
Referent/in
- Mitarbeiter*innen des LVR-Inklusionsamtes
Zielgruppe
- Vertrauenspersonen und stellvertretende Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
- Inklusionsbeauftragte des kirchlichen Arbeitgebers
- Angehörige der Mitarbeitervertretung
Voraussetzung: Beschäftigung in einer kirchlichen Einrichtung, in der die RAHMEN-MAVO bzw. das MVG-EKD Anwendung finden
„ACHTUNG: ES WIRD ENTSPRECHEND IHRES ARBEITGEBERS EIN KURS FÜR DAS KATHOLISCHE UND EIN KURS FÜR DAS EVANGELISCHE KIRCHLICHE ARBEITSRECHT ANGEBOTEN. BITTE ACHTEN SIE AUF DIE TERMINBEZEICHNUNG UND BRINGEN SIE DIE JEWEILS AKTUELL GÜLTIGE RAHMEN-MAVO/DAS AKTUELL GÜLTIGE MVG-EKD MIT.“
Hinweis für Disability Manager (CDMP): 14 Stunden
Teilnahmevoraussetzung
- Beschäftigung in einer kirchlichen Einrichtung und Zugehörigkeit zu einer der Zielgruppen
Teilnehmerzahl
LVR (IBS): max. 16
Seminardauer
2 Tage
Seminarzeiten:
LVR (IBS): tägl. 9.00 bis 16.00 Uhr
Termine
Datum | Enddatum | Terminbezeichnung | Ort | Kosten | Anmeldung |
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Do. 30.01.2025 09:00 Uhr | Fr. 31.01.2025 16:00 Uhr | BZ05-01/24 kath. Nachholtermin aus 2024 | LVR-Informations- und Bildungsstätte (IBS) im Köln-Triangle, Ottoplatz 1, 50679 Köln | Es werden keine Teilnahmegebühren erhoben. Tagungsgetränke werden gestellt. Die Kursteilnehmer*innen können in der Kantine des LVR ein Mittagessen einnehmen. (KEINE KARTENZAHLUNG !!) | ANMELDUNG |
Mi. 12.11.2025 09:00 Uhr | Do. 13.11.2025 16:00 Uhr | BZ05-01/25 ev. | LVR-Informations- und Bildungsstätte (IBS) im Köln-Triangle, Ottoplatz 1, 50679 Köln | Es werden keine Teilnahmegebühren erhoben. Tagungsgetränke werden gestellt. Die Kursteilnehmer*innen können in der Kantine des LVR ein Mittagessen einnehmen. (KEINE KARTENZAHLUNG !!) | ANMELDUNG |
Mi. 03.12.2025 09:00 Uhr | Do. 04.12.2025 16:00 Uhr | BZ05-02/25 kath. | LVR-Informations- und Bildungsstätte (IBS) im Köln-Triangle, Ottoplatz 1, 50679 Köln | Es werden keine Teilnahmegebühren erhoben. Tagungsgetränke werden gestellt. Die Kursteilnehmer*innen können in der Kantine des LVR ein Mittagessen einnehmen. (KEINE KARTENZAHLUNG !!) | ANMELDUNG |