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Veranstaltung

BZ 05 - SGB IX und kirchliches Arbeitsrecht

Inhalt und Ziele

Die evangelische und katholische Kirche sind gemeinsam der größte Arbeitgeber in Deutschland und beschäftigen eine Vielzahl von schwerbehinderten Menschen. Aufgabe der Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiter*innen ist es, für die Rechte der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Mitarbeiter*innen einzutreten. Das Selbstverwaltungsrecht der Kirchen führt dazu, dass sowohl im Arbeitsrecht als auch speziell hinsichtlich der Vertretung der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Mitarbeiter*innen bestimmte Sonderregelungen zu beachten sind. Diese weichen teilweise vom SGB IX ab. Der Kurs erläutert die Rolle der Interessenvertretungen in kirchlichen Einrichtungen und bespricht aktuelle gerichtliche Entscheidungen zum kirchlichen Arbeitsrecht.

Themenüberblick

  • Rechtliche Grundlagen
  • Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung in Bezug auf die schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Mitarbeiter*innen
  • Rechte und Pflichten der Vertrauensperson und deren Stellvertretung
  • Fallbeispiele aus der Praxis

Methodik

Die Kursinhalte werden in einer Mischung aus Präsentation, Vortrag und Diskussion vermittelt und erarbeitet.

Referent/in

  • Mitarbeiter*innen des LVR-Inklusionsamtes

Zielgruppe

  • Vertrauenspersonen und stellvertretende Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
  • Inklusionsbeauftragte des kirchlichen Arbeitgebers
  • Angehörige der Mitarbeitervertretung

Voraussetzung: Beschäftigung in einer kirchlichen Einrichtung, in der die RAHMEN-MAVO bzw. das MVG-EKD Anwendung finden

„ACHTUNG: ES WIRD ENTSPRECHEND IHRES ARBEITGEBERS EIN KURS FÜR DAS KATHOLISCHE UND EIN KURS FÜR DAS EVANGELISCHE KIRCHLICHE ARBEITSRECHT ANGEBOTEN. BITTE ACHTEN SIE AUF DIE TERMINBEZEICHNUNG UND BRINGEN SIE DIE JEWEILS AKTUELL GÜLTIGE RAHMEN-MAVO/DAS AKTUELL GÜLTIGE MVG-EKD MIT.“

Hinweis für Disability Manager (CDMP): 14 Stunden

Teilnahmevoraussetzung

  • Beschäftigung in einer kirchlichen Einrichtung und Zugehörigkeit zu einer der Zielgruppen

Teilnehmerzahl

LVR (IBS): max. 16

Seminardauer

2 Tage

Seminarzeiten:

LVR (IBS): tägl. 9.00 bis 16.00 Uhr


Termine

Datum Enddatum Terminbezeichnung Ort Kosten Anmeldung
Do. 30.01.2025 09:00 Uhr Fr. 31.01.2025 16:00 Uhr BZ05-01/24 kath. Nachholtermin aus 2024 LVR-Informations- und Bildungsstätte (IBS) im Köln-Triangle, Ottoplatz 1, 50679 Köln Es werden keine Teilnahmegebühren erhoben. Tagungsgetränke werden gestellt. Die Kursteilnehmer*innen können in der Kantine des LVR ein Mittagessen einnehmen. (KEINE KARTENZAHLUNG !!) ANMELDUNG
Mi. 12.11.2025 09:00 Uhr Do. 13.11.2025 16:00 Uhr BZ05-01/25 ev. LVR-Informations- und Bildungsstätte (IBS) im Köln-Triangle, Ottoplatz 1, 50679 Köln Es werden keine Teilnahmegebühren erhoben. Tagungsgetränke werden gestellt. Die Kursteilnehmer*innen können in der Kantine des LVR ein Mittagessen einnehmen. (KEINE KARTENZAHLUNG !!) ANMELDUNG
Mi. 03.12.2025 09:00 Uhr Do. 04.12.2025 16:00 Uhr BZ05-02/25 kath. LVR-Informations- und Bildungsstätte (IBS) im Köln-Triangle, Ottoplatz 1, 50679 Köln Es werden keine Teilnahmegebühren erhoben. Tagungsgetränke werden gestellt. Die Kursteilnehmer*innen können in der Kantine des LVR ein Mittagessen einnehmen. (KEINE KARTENZAHLUNG !!) ANMELDUNG