Veranstaltung
IV 50 - Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Inhalt und Ziele
Seit September 2013 besteht für Unternehmen die explizite Verpflichtung, die psychischen Belastungen im Rahmen der im Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung (GFB) zu erheben. Im Rahmen des Seminars werden gesetzliche Grundlagen, Hintergründe zum Begriff der psychischen Belastung und Handlungsoptionen für Arbeitgeber- und Interessensvertretungen dargestellt. Am konkreten Beispiel eines vielfach in Unternehmen eingesetzten und erprobten Verfahrens wird gezeigt, wie die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen transparent, pragmatisch und rechtssicher gelingen kann. Anhand dieses Modells werden auch Vorgehensweisen und Erfolgsfaktoren für die eigene Organisation diskutiert und es wird viele Tipps und Tricks aus der Praxis geben.
Der Kurs ist geeignet für Teilnehmende, die sich grundsätzlich mit der GFB vertraut machen wollen, als auch für solche, die schon in der Durchführung sind beziehungsweise die „erste Runde“ abgeschlossen haben.
Themenüberblick
- Begriffsklärung psychischer Belastung/psychischer Beanspruchung
- Demonstration eines konkreten Modell-Verfahrens zur Durchführung der GFB psychischer Belastungen
- GFB als gemeinsames Projekt von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretung gestalten
- Rechtssicher durch Prüfungen der Aufsichtsbehörden: Dokumentation und Durchführung der Wirkungskontrolle entlang der GDA-Vorgaben
- Erfolgsfaktoren, Risiken und Gestaltungsempfehlungen bezogen auf die eigene Organisation
Methodik
Die Kursinhalte werden praxisorientiert im Wechsel zwischen Vortrag / Präsentation, Gruppenarbeit und Diskussion erarbeitet. Weiterhin besteht die Gelegenheit, eigene Erfahrungen auszutauschen und Fallbeispiele zu diskutieren.
Referent/in
- Externe Referent*innen
Zielgruppe
- Vertrauenspersonen und stellvertretende Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
- Inklusionsbeauftragte
- Betriebs-und Personalräte
- Betriebsärzte
- BGM-Beauftragte
Hinweis für Disability Manager (DGUV): 7 Stunden
Teilnahmevoraussetzung
- Zugehörigkeit zu einer genannten Zielgruppe und Grundlagenkenntnisse:
- für Schwerbehindertenvertretungen Besuch des Grundkurses GK 01
- für Inklusionsbeauftragte Besuch des Kurses BZ 01
- für Betriebs-/Personalräte Besuch des Kurses BZ 03
- für Mitarbeitervertretungen Besuch des Kurses BZ 05
Teilnehmerzahl
LVR (IBS) max. 16
Seminardauer
1 Tag
Seminarzeiten:
LVR (IBS): 9.00 bis 16.00 Uhr
Termine
Datum | Enddatum | Terminbezeichnung | Ort | Kosten | Anmeldung |
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Do. 07.11.2024 09:00 Uhr | Do. 07.11.2024 16:00 Uhr | IV50-02/24 - !!! Nur noch Warteliste !!! | LVR-Informations- und Bildungsstätte (IBS) im Köln-Triangle, Ottoplatz 1, 50679 Köln | Es werden keine Teilnahmegebühren erhoben. Tagungsgetränke werden gestellt. Die Kursteilnehmer*innen können in der Kantine des LVR ein Mittagessen einnehmen. (KEINE KARTENZAHLUNG !!) | ANMELDUNG |