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Veranstaltung

IV 49 - Die Wahl der Stufenvertretung

Inhalt und Ziele

Die nächsten regelmäßigen Wahlen der Bezirks- und Gesamtschwerbehindertenvertretungen finden im Dezember 2026 und Januar 2027 statt, die der Haupt- und Konzernschwerbehindertenvertretungen im Februar und März 2027. Diese Wahlen richten sich nach den Vorschriften des
§ 180 SGB IX und der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretung (SchwbVWO) vom 23. April 1990 in der jeweils gültigen Fassung. Welches Wahlverfahren ist anzuwenden und wo muss auf die Wahl hingewiesen werden sind nur zwei der zentralen Fragen zu dieser Wahl. Die Teilnehmer erhalten einen umfassenden Gesamtüberblick über die Wahlverfahren und die wichtigsten einschlägigen Vorschriften. Selbstverständlich wird auch über mögliche Wahlanfechtungsgründe gesprochen.

Themenüberblick

  • Wahlvoraussetzungen
    - betriebliche
    - persönliche
  • Aktives/ passives Wahlrecht
  • Zeitpunkt der Wahl
  • Dauer der Amtszeit
  • Wahlverfahren
    – förmliches
    – vereinfachtes
  • Kostenregelung
  • Schutzvorschriften
  • Wahlanfechtung

Methodik

Die Kursinhalte werden in Form von Vorträgen und Präsentation vermittelt und durch praktische Falllösungen vertieft.

Referierende

  • Mitarbeiter*innen des LVR-Inklusionsamtes

Zielgruppe

  • Alle mit der Durchführung der Wahl betrauten Personen

Hinweis für Disability Manager (CDMP): 4 Stunden

Teilnahmevoraussetzung

  • Zugehörigkeit zur Zielgruppe

Teilnehmendenzahl

Online: max. 18

Seminardauer

0,5 Tage

Seminarzeiten:

Online: 9.00 bis 13.00 Uhr

Zusatzangebot der BIH-Akademie:

Ergänzend zu unserem Kursangebot können Sie bei der BIH-Akademie Selbstlerneinheiten zum Thema "Wahl der Schwerbehindertenvertretung" absolvieren. Diese finden Sie unter folgendem Link: Kursübersicht der BIH-Akademie

Bitte beachten Sie, dass Sie sich einmalig dort registrieren müssen, um Ihren Lernfortschritt zu speichern.


Termine

Datum Enddatum Terminbezeichnung Ort Kosten Anmeldung
Di. 13.10.2026 09:00 Uhr Di. 13.10.2026 13:00 Uhr WIV49-01/26 Webinar: Ihr Computerarbeitsplatz bzw. mobiles Endgerät Es werden keine Teilnahmegebühren erhoben. ANMELDUNG