Veranstaltung
IV 49 - Die Wahl der Stufenvertretung
Inhalt und Ziele
Die nächsten regelmäßigen Wahlen der Bezirks- und Gesamtschwerbehindertenvertretungen finden im Dezember 2026 und Januar 2027 statt, die der Haupt- und Konzernschwerbehindertenvertretungen im Februar und März 2027. Diese Wahlen richten sich nach den Vorschriften des
§ 180 SGB IX und der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretung (SchwbVWO) vom 23. April 1990 in der jeweils gültigen Fassung. Welches Wahlverfahren ist anzuwenden und wo muss auf die Wahl hingewiesen werden sind nur zwei der zentralen Fragen zu dieser Wahl. Die Teilnehmer erhalten einen umfassenden Gesamtüberblick über die Wahlverfahren und die wichtigsten einschlägigen Vorschriften. Selbstverständlich wird auch über mögliche Wahlanfechtungsgründe gesprochen.
Themenüberblick
- Wahlvoraussetzungen
- betriebliche
- persönliche - Aktives/ passives Wahlrecht
- Zeitpunkt der Wahl
- Dauer der Amtszeit
- Wahlverfahren
– förmliches
– vereinfachtes - Kostenregelung
- Schutzvorschriften
- Wahlanfechtung
Methodik
Die Kursinhalte werden in Form von Vorträgen und Präsentation vermittelt und durch praktische Falllösungen vertieft.
Referierende
- Mitarbeiter*innen des LVR-Inklusionsamtes
Zielgruppe
- Alle mit der Durchführung der Wahl betrauten Personen
Hinweis für Disability Manager (CDMP): 4 Stunden
Teilnahmevoraussetzung
- Zugehörigkeit zur Zielgruppe
Teilnehmendenzahl
Online: max. 18
Seminardauer
0,5 Tage
Seminarzeiten:
Online: 9.00 bis 13.00 Uhr
Zusatzangebot der BIH-Akademie:
Ergänzend zu unserem Kursangebot können Sie bei der BIH-Akademie Selbstlerneinheiten zum Thema "Wahl der Schwerbehindertenvertretung" absolvieren. Diese finden Sie unter folgendem Link: Kursübersicht der BIH-Akademie
Bitte beachten Sie, dass Sie sich einmalig dort registrieren müssen, um Ihren Lernfortschritt zu speichern.
Termine
| Datum | Enddatum | Terminbezeichnung | Ort | Kosten | Anmeldung |
|---|---|---|---|---|---|
| Di. 13.10.2026 09:00 Uhr | Di. 13.10.2026 13:00 Uhr | WIV49-01/26 | Webinar: Ihr Computerarbeitsplatz bzw. mobiles Endgerät | Es werden keine Teilnahmegebühren erhoben. | ANMELDUNG |



