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Betriebliches Eingliederungsmanagement

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist Bestandteil der Prävention. Es soll dazu beitragen, Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse zu sichern und gesundheitliche Risiken im Arbeitsalltag zu minimieren.

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Arbeitsverdichtung mit ihren möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten und der demografischen Entwicklung gewinnen der Erhalt der Arbeitsfähigkeit und die Ressource Gesundheit bei allen Beschäftigten stetig an Bedeutung.
Arbeitgeber sind zu Prävention in ihren Betrieben verpflichtet. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement soll helfen, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten.

  • Was bedeutet Betriebliches Eingliederungsmanagement?

    Das BEM wird angewendet, wenn ein*e Arbeitnehmer*in innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Innerhalb des BEM wird nach Möglichkeiten gesucht, diese Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Da es keine verbindliche Vorgehensweise für das BEM gibt, muss eine auf den jeweiligen Betrieb abgestimmte Vorgehensweise entwickelt werden, die in jedem Einzelfall Anwendung findet.

    Die Vorgehensweise bei BEM sollte allen Mitarbeitenden transparent offengelegt werden, um Bedenken oder Ängste diesbezüglich zu minimieren. Dies trägt dazu bei, dass sowohl die*der Betroffene als auch der Arbeitgeber das BEM als Chance wahrnimmt.

  • Welche Unterstützungsangebote gibt es?

    Das LVR-Inklusionsamt bietet unterschiedliche Angebote zur Einführung und Umsetzung des BEM. Es stehen Informationsmaterialien zum Download und zur Bestellung bereit. Außerdem bietet das LVR-Inklusionsamt im Rahmen seines Kursangebots Seminare zum BEM an. Wenn gewünscht, können diese Seminare auch im Betrieb als Inhouse-Seminare durchgeführt werden.

    Dem Arbeitgeber stehen zudem weitere Unterstützungsangebote zur Verfügung, wenn schwerbehinderten Menschen im Rahmen des BEM notwendige Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden sollen.

  • Welche Beteiligten werden einbezogen?

    Der*die Arbeitgeber*in ist zum Angebot eines BEM verpflichtet. Die Umsetzung erfolgt jedoch gemeinschaftlich mit mehreren Beteiligten. Das BEM kann nur mit der Zustimmung des Betroffenen selbst greifen. Neben dem*der Arbeitgeber*in und der*dem Betroffenen sind die Betriebs- bzw. der Personalvertretung und die Schwerbehindertenvertretung, wenn es sich um einen schwerbehinderten Beschäftigten handelt, beteiligt. Bei Bedarf können außerdem die Personalleitung, der betriebsärztliche Dienst oder andere interne Agierende einbezogen werden.

    Auch externe Beteiligte wie beispielsweise Rehabilitationsträger oder das Inklusionsamt und der zuständige Integrationsfachdienst können hinzugezogen werden.

  • Worauf ist zu achten?

    Zur Lösung des jeweiligen Einzelfalles sind unterschiedliche Ansätze möglich. Denkbar ist beispielsweise

    • eine Reduzierung der Arbeitszeit,
    • ein Umbau des Arbeitsplatzes oder
    • die Anschaffung von technischen Arbeitshilfen.

    Wichtig hierbei ist, dass die Überlegungen in enger Absprache mit der betroffenen Person angestellt werden. Diese hat nicht nur das Recht dem BEM zuzustimmen oder es abzulehnen, sie hat zudem das Recht es jederzeit abzubrechen. Es sollte jedoch stets das Ziel sein, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Grundvoraussetzung für ein gutes BEM ist außerdem der gewissenhafte Umgang mit dem Datenschutz.

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Das BEM in Zeiten der Corona-Pandemie

Im Fact Sheet des LVR-Inklusionsamtes erfahren Sie auf einen Blick, welche Regelungen des BEM bleiben und welche Schritte zusätzlich notwendig sein können.

Zum Fact Sheet "Das BEM in Zeiten der Corona-Pandemie" (barrierefrei) ( PDF, 251 kB , barrierefrei)

Die Handlungshilfe der DGUV klärt insbesondere häufig gestellte Fragen zum BEM vor dem Hintergrund der Pandemie.

Zur Handlungshilfe der DGUV "Betriebliches Eingliederungsmanagement in Zeiten der Corona-Pandemie" ( PDF, 266 kB , barrierefrei)

Publikationen zum BEM

In den zum Download und zur Bestellung bereit gestellten Broschüren finden Sie weiterführende Informationen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement.

Um die Vorgehensweise und die Ziele des BEM bei der Einführung im Betrieb gut kommunizieren zu können, kann beispielsweise ein Flyer verwendet werden.
Die Vorlage für einen solchen Flyer finden Sie hier.

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Präventions-Flyer für Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben

Zur Vereinfachung der Arbeit der Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben wurde eine Druck-Vorlage zum Thema Prävention und BEM erstellt.

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Neues digitales Tool "BEMpsy" verfügbar

Digital einfach machen – Das neue online Tool "BEMpsy" dient der Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben durch betriebliches Eingliederungsmanagement unter besonderer Berücksichtigung psychischer Beeinträchtigungen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website unter folgendem Link:

Forum zum BEM

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen betreut ein Forum zum BEM, das Sie unter folgendem Link finden.

Praxisbeispiele

Das Portal REHADAT stellt einige Beispiele der Umsetzung des BEM vor. Sie finden diese unter dem folgenden Link.

Prämie für die beispielhafte Einführung und Umsetzung des BEM

Das LVR-Inklusionsamt unterstützt Arbeitgeber*innen bei der BEM-Umsetzung mit Fortbildung und Beratung und vergibt für die vorbildliche Praxis jährlich Prämien.

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Bei Fragen helfe ich Ihnen gerne weiter.

Portrait von Yannick Günther

Yannick Günther

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Bei Fragen helfe ich Ihnen gerne weiter.

Portrait von Anna Esser

Anna Esser

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