Budget für Arbeit
Das „LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion“ stellt die gesetzlichen und freiwilligen Leistungen zur Unterstützung des Übergangs in Arbeit und Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aus einer Hand zur Verfügung.
LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion
Das Budget für Arbeit wurde mit dem Bundesteilhabegesetz 2018 als Förderinstrument gesetzlich neu verankert. Es verbindet Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber mit individueller Vermittlung, Begleitung und Coaching der betroffenen Menschen mit Behinderung. Damit wurde gesetzlich geregelt, was in Nordrhein-Westfalen von den beiden Landschaftsverbänden Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) seit Jahren erfolgreich modellhaft erprobt und praktiziert wurde.
Für wen ist das LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion gedacht?
Der LVR fördert mit dem „LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion" schwerbehinderte Menschen,
- die aus einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln,
- die aus Förderschulen oder aus dem gemeinsamen Lernen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln oder sich darauf vorbereiten,
- die arbeitssuchend sind und über eine seelische Beeinträchtigung verfügen,
- bei denen eine Autismus-Diagnose besteht.
Das „LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion“ besteht aus zwei Teilen:
- Allgemeine Budgetleistungen für WfbM-Wechsler oder als Alternative zu einer WfbM-Aufnahme nach Schulentlassung
- Besondere Budgetleistungen für Menschen mit einer Schwerbehinderung und besonderem Unterstützungsbedarf
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Antrag nach dem Teil II - LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion (Online-Formular, barrierefrei, 19.12.2018)
Antrag und Checkliste zur Beantragung von Leistungen gem. Teil II der Richtlinie LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion
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LVR-Fachinformation: Teilhabe am Arbeitsleben / aktualisierte Fassung Februar 2022
Bereits seit 2018 gelten die neuen gesetzlichen BTHG-Regelungen zum Budget für Arbeit und zu den sogenannten „Anderen Leistungsanbietern“ als Alternative zur Werkstattbeschäftigung. Dieses Papier informiert über die neuen Regelungen und Fördermöglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben im Rheinland. Mehr Informationen und Bestellung
März 2022
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