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Förderung von inklusiven Urlaubsmaßnahmen

Der LVR fördert inklusive Urlaubsmaßnahmen für Menschen mit und ohne Behinderung.

Einrichtungen und Anbieter der Freien Wohlfahrtspflege sowie andere Veranstalter können eine Förderung beantragen, wenn sie dem LVR entsprechende Konzepte für inklusive Urlaubsmaßnahmen vorlegen. Auch leistungsberechtigte, volljährige Personen können Anbieter sein.

Die ausreichende Betreuung und Versicherung der Teilnehmenden ist von den Anbietern sicher zu stellen. Der Fokus der Urlaubsmaßnahme muss auf eine innovative und inklusive Gestaltung der Reiseaktivitäten liegen. Hierzu gehören die gemeinsame Teilnahme von Menschen mit und ohne Behinderung sowie Urlaubsziele und Aktivitäten am Urlaubsort, die nicht speziell für Menschen mit Behinderung ausgerichtet sind.

Die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Urlaubsmaßnahme kann zwischen mindestens zwei und zehn Menschen mit Behinderung liegen. Für jede Urlaubsmaßnahme in eine Förderung von bis zu 600 Euro pro Person möglich. Die Person muss Eingliederungshilfe seitens des LVR erhalten. Das Förderkonzept gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2024.

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