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13. Januar 2021
Staatsziel Kinderrechte soll kommen, kommt auch das Staatsziel Kultur?
Union und SPD haben sich darauf geeinigt, noch in dieser Legislaturperiode das sogenannte Staatsziel Kinderrechte ins Grundgesetz (GG) aufzunehmen. Eine Erweiterung des Artikel 6 der Verfassung, in dem das Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat geregelt ist, soll um entsprechende Formulierungen ergänzt werden. Der Deutsche Kulturrat begrüßt diese Entscheidung und erinnert gleichzeitig daran, dass die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland" des Deutschen Bundestages bereits 2007 einstimmig die Forderung beschlossen hat, dass auch ein Staatsziel Kultur in das Grundgesetz aufgenommen werden soll.

Der Art. 20 GG soll um einen Abschnitt b mit dem Wortlaut „Der Staat schützt und fördert die Kultur“ ergänzt werden. Diese Handlungsempfehlung der Enquete-Kommission wird vom Deutschen Kulturrat nachdrücklich unterstützt.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates und damaliges Mitglied der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland" des Deutschen Bundestages, Olaf Zimmermann, sagte: „Gerade jetzt in Zeiten der Corona-Krise und ihrer dramatischen Auswirkungen auf den Kulturbereich wäre ein deutliches Signal, dass der Staat durch die Verfassung verpflichtet ist, die Kultur zu fördern und zu schützen, so wichtig. Es ist sehr gut, dass die Kinderrechte noch in dieser Legislaturperiode ins Grundgesetz aufgenommen werden sollen. Aber was spricht dagegen, auch das Staatsziel Kultur gleichzeitig mit aufzunehmen? Wir erwarten, dass die jetzt anstehende Grundgesetzänderung genutzt wird, um auch das Staatsziel Kultur im Grundgesetz zu verankern."

https://www.kulturrat.de/

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