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05. März 2021 | Jugend
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz: NRW-Jugendamtsleitungen im Online-Austausch mit Bundesfamilienministerin Giffey
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey stellte Jugendamtsleitungen das geplante „Kinder- und Jugendstärkungsgesetz“ vor

Köln. 5. März 2021. Auf Einladung der Landesjugendämter bei den Landschaftsverbänden Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) hat Bundesfamilienministerin Franziska Giffey den Jugendamtsleitungen aus Nordrhein-Westfalen das geplante „Kinder- und Jugendstärkungsgesetz“ vorgestellt. Im Dezember 2020 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Gesetzes gebilligt, das die Grundlage für eine deutliche Reform des Sozialgesetzbuches VIII ist. Das Gesetz befindet sich nun im weiteren parlamentarischen Verfahren.

„Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz enthält für uns als Landesjugendämter aber auch für die kommunalen Jugendämter viele grundlegende Reformen. Wir freuen uns, dass wir bei diesem wichtigen Gesetzesentwurf die Gelegenheit hatten, mit Bundesministerin Franziska Giffey in einen Austausch zu kommen und empfinden dies als große Wertschätzung“, so LVR-Jugenddezernent Lorenz Bahr und LW–Jugenddezernentin Birgit Westers.

Ziel des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes ist es, mit einer modernen Kinder- und Jugendhilfe vor allem diejenigen Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen zu stärken, die besonderen Unterstützungsbedarf haben. Familien, Kinder und Jugendliche sollen durch das Gesetz leichter und schneller ortsnahe Hilfe bekommen. In Notsituationen sollen sie sich an eine Erziehungsberatungsstelle in ihrer Umgebung wenden können und dort unbürokratisch - ohne Antrag und ohne Amt - eine Hilfe zur Bewältigung ihres Alltags erhalten. Weitere Aspekte der Reform betreffen die Themenfelder Kinderschutz, Pflegekinderwesen, Beteiligung junger Menschen sowie die Aufsicht über Einrichtungen durch die Landesjugendämter. Zentrales Anliegen des Gesetzentwurfes ist perspektivisch im Weiteren die Schaffung einer Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen, egal ob mit oder ohne Behinderung.

Im Rahmen der Sondersitzung der Jugendamtsleitungen aus NRW stellte die Ministerin die zentralen Reformaspekte des Gesetzentwurfes vor und stand den rund 200 Teilnehmer:innen Rede und Antwort. Zuvor hatte Selina Mederlet aus der Geschäftsstelle der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter bereits eine Einführung in die Details des Gesetzes gegeben. Die Sitzung fand aufgrund der Corona-Pandemie als Videokonferenz statt und wurde zudem als Livestream übertragen.

Die nächsten Stationen im Gesetzgebungsverfahren sind die zweite und dritte Lesung im Deutschen Bundestag am 26. März sowie die Beratung im Deutschen Bundesrat am 7. Mai. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey zeigte sich in der Videoschalte zuversichtlich, dass das Gesetz noch in der laufenden Legislatur in Kraft treten kann.

Pressekontakt:
Till Döring
LVR-Fachbereich Kommunikation
0221 809-7737
till.doering@lvr.de

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Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (oben links) im Gespräch mit dem LVR-Landesjugendamtesleiter Lorenz Bahr (oben rechts) und der LWL-Landesjugendamtsleiterin Birgit Westers. Foto: Till Döring/LVR.
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Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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