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29. März 2021
Soforthilfeprogramm Heimatmuseen 2021
Das Förderprogramm unterstützt regionale Museen, Freilichtmuseen, archäologische Parks und Träger von Bodendenkmalstätten in Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohner*innen beim Betrieb Ihrer Einrichtung und bei der Weiterentwicklung Ihres kulturellen Angebotes. Ziel ist die Stärkung des Kulturerbes und der kulturellen Identität in ländlichen Gebieten. Einrichtungen können bis zu 25.000 Euro Fördermittel beantragen, um Modernisierungsmaßnahmen und programmbegleitende Investitionen durchzuführen. Der Eigenanteil muss mindestens 25 % der Gesamtkosten betragen.

Das „Soforthilfeprogramm Heimatmuseen 2021“ ist ein Projekt des Deutschen Verbands für Archäologie e. V. (DVA) in Kooperation mit dem Deutschen Museumsbund e. V. (DMB). Die Maßnahme wird im Rahmen des Förderprogramms „Kultur in ländlichen Räumen“ aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gefördert. Die Mittel stammen aus dem Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“ (BULE) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

Gefördert werden

  • Heimatmuseen mit archäologischen bzw. historischen Sammlungen
  • Heimatstuben und vergleichbare Dritte Orte
  • Orts- oder Stadtmuseen
  • Öffentlich zugängliche Sammlungen im Privatbesitz, wie etwa in Burgen und Schlössern
  • Freilichtmuseen, archäologische Parks und Vergleichbares
  • Archäologische Stätten und Bodendenkmale
  • Öffentlich zugängliche Baudenkmale mit Fundpräsentation bzw.
  • Vermittlungskonzepte

Hinweis:
Museen, die sich schwerpunktmäßig den Themen Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion, Ernährung, Gartenbau, Weinbau oder Fischerei widmen, sowie Sakralbauten und Klöster sind von der Förderung ausgeschlossen.

Gegenstand der Förderung sind investive und teilweise konsumtive Maßnahmen, sofern sie das inhaltliche Programm der Einrichtungen begleiten. Sie sollten einem oder mehreren der folgenden Förderzwecke zuzuordnen sein:

  • Barrierefreiheit
  • Brandschutz
  • Ausstellungsmodernisierung
  • Erhalt von und Zugang zu Baudenkmalen mit Fundpräsentation
  • Erhalt von und Zugang zu Bodendenkmalen
  • Erhalt von Ausstellungsräumen
  • Nutzflächenerweiterung
  • Verwaltung und Organisation
  • Durchführung von Veranstaltungen
  • Vermittlung

Weitere Informationen sind der Ausschreibung des Programms zu entnehmen.

Programm

Ausschreibungsunterlagen

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