Nicht immer ist es jedoch von Vorteil, sich z. B. von der Umsatzsteuer nach § 4 Abs. 20a befreien zu lassen und auf den Vorsteuerabzug zu verzichten. Auch ist nicht immer klar, wann der ermäßigte Steuersatz greift und wie mit der mir in Rechnung gestellten Umsatzsteuer zu verfahren ist.
Seminar, Mi. 23. Juni 2021, 10:00–13:00 Uhr, Online Max. 24 Teilnehmer, Teilnahmegebühr: 50,00 Euro.
Information und Anmeldung
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