Förderpolitisches Ziel ist die Etablierung einer Versorgungsstruktur präventiver Angebote zugunsten dieser Kinder. Für die Schaffung der hierfür erforderlichen organisationalen Bedingungen und strukturellen Voraussetzungen in den Einrichtungen der Sucht- und Jugendhilfe und der Gemeindepsychiatrie stehen im Rahmen des Landesprogramms sowohl finanzielle Mittel als auch Beratungs- und Vernetzungsangebote zur Verfügung.
Zu beachten ist, dass alle GKV-geförderten Maßnahmen der Verhältnis- und Verhaltensebene das übergeordnete Ziel verfolgen, Prävention und Gesundheitsförderung für die jeweiligen Adressat*innen zu verbessern und somit gesundheitliche Chancengleichheit zu ermöglichen. Diese Zielverfolgung muss im Rahmen der Antragstellung dargelegt werden. Eine weitere wichtige Förderbedingung ist, dass die geförderten Angebote sich langfristig selbst tragen sollen.
Antragsberechtigt sind freie und öffentliche Träger von Einrichtungen der ambulanten Sucht- und Jugendhilfe, gemeindepsychiatrische Einrichtungen sowie von Erziehungs- und Familienberatungsstellen in NRW.
Das Förderprogramm ist zunächst auf vier Jahre angelegt. Anträge können in diesem Jahr zum 31.07. und 31.10.2021 gestellt werden.
Für die Umsetzung und fachliche Begleitung des Programms und Beratung bei der Antragstellung ist eine Koordinierungsstelle bei der Landesfachstelle Frauen und Familie BELLA DONNA der Suchtkooperation NRW neu eingerichtet worden. Die Koordinationsstelle organisiert zudem Fortbildungs- und Vernetzungsangebote, an denen auch Träger und Einrichtungen teilnehmen können, die keine Fördermittel beantragen, jedoch im Sinne der Ziele des Landesprogramms Angebote für Kindern psychisch und/oder suchtkranker Eltern durchführen.
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