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22. Juni 2021
Landesprogramm "KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken"
Mit dem neuen Landesprogramm "KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken" fördern das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW und das GKV-Bündnis für Gesundheit den Auf- und Ausbau nachhaltiger Angebote zur Stärkung der Resilienz von Kindern psychisch kranker und/oder suchtkranker Eltern.

Förderpolitisches Ziel ist die Etablierung einer Versorgungsstruktur präventiver Angebote zugunsten dieser Kinder. Für die Schaffung der hierfür erforderlichen organisationalen Bedingungen und strukturellen Voraussetzungen in den Einrichtungen der Sucht- und Jugendhilfe und der Gemeindepsychiatrie stehen im Rahmen des Landesprogramms sowohl finanzielle Mittel als auch Beratungs- und Vernetzungsangebote zur Verfügung.

Zu beachten ist, dass alle GKV-geförderten Maßnahmen der Verhältnis- und Verhaltensebene das übergeordnete Ziel verfolgen, Prävention und Gesundheitsförderung für die jeweiligen Adressat*innen zu verbessern und somit gesundheitliche Chancengleichheit zu ermöglichen. Diese Zielverfolgung muss im Rahmen der Antragstellung dargelegt werden. Eine weitere wichtige Förderbedingung ist, dass die geförderten Angebote sich langfristig selbst tragen sollen.

Antragsberechtigt sind freie und öffentliche Träger von Einrichtungen der ambulanten Sucht- und Jugendhilfe, gemeindepsychiatrische Einrichtungen sowie von Erziehungs- und Familienberatungsstellen in NRW.

Das Förderprogramm ist zunächst auf vier Jahre angelegt. Anträge können in diesem Jahr zum 31.07. und 31.10.2021 gestellt werden.

Für die Umsetzung und fachliche Begleitung des Programms und Beratung bei der Antragstellung ist eine Koordinierungsstelle bei der Landesfachstelle Frauen und Familie BELLA DONNA der Suchtkooperation NRW neu eingerichtet worden. Die Koordinationsstelle organisiert zudem Fortbildungs- und Vernetzungsangebote, an denen auch Träger und Einrichtungen teilnehmen können, die keine Fördermittel beantragen, jedoch im Sinne der Ziele des Landesprogramms Angebote für Kindern psychisch und/oder suchtkranker Eltern durchführen.

Weitere Informationen zum Landesprogramm
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Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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