Diese Förderung wird durch das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ der Bundesregierung aus Mitteln des Kinder- und Jugendplanes des Bundes ermöglicht.
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Online-Antrag
Eine Bearbeitung des Antrags erfolgt schnellstmöglich. Bei Vollständigkeit des Antrags ist von einer Bearbeitungszeit von max. 14 Tagen auszugehen. Zuwendungsvertrag, Mittelanforderungen und Verwendungsnachweis erfolgen durch die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ).
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