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10. November 2021 | Newsletter Soziales
Newsletter Soziales, Ausgabe November 2021
Übersicht
1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes beim LVR
2. Neuer Auftrag Qualitätsprüfung beim LVR: Verwaltung informiert über Stand der Umsetzung
3. Peer-Beratung beim LVR leicht erklärt
4. Gewaltschutz: Grundsätze im LVR und neuer gesetzlicher Auftrag für Träger der Eingliederungshilfe
5. LVR lädt zum 4. Dialog Inklusion und Menschenrechte
6. Modellprojekt NePTun zur Abgrenzung der Leistungen von Eingliederungshilfe und Pflege abgeschlossen
7. Freiheitsentziehende Maßnahmen: Untersuchungsberichte und Handlungsansätze
8. Neue Notruf-App „nora“ für Menschen mit Hör- und Sprachbeeinträchtigung
1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes beim LVR

Die LVR-Dezernate Soziales und Kinder, Jugend und Familie haben den Sozialausschuss am 9. November 2021 über die bereits vollzogenen und geplanten Veränderungen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) beim LVR informiert. Insbesondere die Implementierung des neuen Leistungs- und Finanzierungssystems hat den LVR in diesem Jahr vor große Herausforderungen gestellt. Daneben gab es auch organisatorische Veränderungen. Das Dezernat Soziales hat zur Umsetzung des BTHG ein umfangreiches Projekt aufgelegt und in einem Kernthesenpapier Zielvorgaben formuliert, die künftig bei sämtlichen Entscheidungen als Richtschnur dienen sollen. Zentrale Anliegen sind Personenzentrierung und Teilhabemehrwert, einheitliche Finanzierung und Kostentransparenz sowie Digitalisierung und die Überprüfung von Wirkung und Wirksamkeit. Ausführliche Informationen zur Umsetzung des BTHG beim LVR können Sie folgender Vorlage entnehmen.

2. Neuer Auftrag Qualitätsprüfung beim LVR: Verwaltung informiert über Stand der Umsetzung

Mit Einführung des BTHG wurde das Prüfrecht des Trägers der Eingliederungshilfe um anlassunabhängige Prüfungen von Qualität der Leistung einschließlich der Wirksamkeit erweitert. Konkret bedeutet das: Der LVR kann anlassunabhängig und unangekündigt Qualitätsprüfungen in Einrichtungen oder Diensten der Eingliederungshilfe vornehmen. Dadurch soll noch besser sichergestellt werden, dass der Leistungserbringer die Leistungen qualitätsgesichert erbringt, finanzielle Mittel nur für den vorgesehenen Zweck einsetzt und seine gesetzlichen und vertraglichen Pflichten erfüllt. Eine aktuelle Vorlage für den Sozialausschuss informiert nun über die konzeptionellen Ansätze zur Umsetzung des Prüfauftrags sowie über den Aufbau des Prüfteams und die ersten Prüfergebnisse. Hier gelangen Sie zur Vorlage.

3. Peer-Beratung beim LVR leicht erklärt

Der LVR bietet Menschen mit Behinderung im Rheinland die Möglichkeit, sich von anderen Menschen mit Behinderung beraten zu lassen. Wie diese sogenannte Peer-Beratung funktioniert, zeigt ein neuer Erklärfilm in Leichter Sprache, der auf dem Beratungskompass des LVR ( unter diesem Link) zu sehen ist. Der Film erzählt die Geschichte von Elif Yilmaz, die bei ihren Eltern ausziehen möchte, aber noch nicht weiß, wie und wo sie leben möchte. Bei ihrer Entscheidung hilft ihr die Peer-Beraterin Lea, die genau wie Elif Lernschwierigkeiten hat.

Seit 2020 finanziert und fördert der LVR Peer-Beratungen an zehn Standorten der Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) im Rheinland. 2022 werden drei weitere KoKoBe-Standorte Peer-Beratungen anbieten. Hier finden Sie einen Überblick über alle Beratungsstellen.

4. Gewaltschutz: Grundsätze im LVR und neuer gesetzlicher Auftrag für Träger der Eingliederungshilfe

Menschen mit Behinderungen gehören zu einer besonderen vulnerablen Personengruppe, deren Schutz vor Gewalt eines besonderen Augenmerks bedarf. Der LVR hat dazu ein alle Bereiche seiner Arbeit berührendes Grundsatzpapier zum Gewaltschutz vorgelegt. Über die Inhalte dieses 22-seitigen Papiers informiert die aktuelle Vorlage 15/300 „Grundsätze des Gewaltschutzes im LVR“.

Darüber hinaus hat der LVR auch im Rahmen des Teilhabestärkungsgesetzes den neuen gesetzlichen Auftrag erhalten, auf die Umsetzung des Gewaltschutzes, insbesondere durch adäquate Gewaltschutzkonzepte, in den Einrichtungen und Diensten hinzuwirken. Dazu hat das Dezernat Soziales ein Eckpunktepapier für Leistungserbringer, die Leistungen der sozialen Teilhabe für Menschen mit Behinderungen anbieten, formuliert. Dieses enthält konkrete Anforderungen an die vorzuhaltenden Gewaltschutzkonzepte aus Sicht des LVR und soll dazu dienen, einen einheitlichen Orientierungsrahmen für die Leistungserbringer zu schaffen.

Zur Vorlage 15/300

5. LVR lädt zum 4. Dialog Inklusion und Menschenrechte

„Gewaltschutz als Menschenrecht – Haltung und Umsetzung im LVR“ lautet das Schwerpunktthema des 4. LVR-Dialogs Inklusion und Menschenrechte am Freitag, 19. November 2021. Die Veranstaltung beginnt um 9.30 Uhr und findet als Online-Fachveranstaltung über Zoom statt. Zu den Referent*innen zählen LVR-Direktorin Ulrike Lubek, Josef Wörmann (Vorsitzender des LVR-Ausschusses für Inklusion), Karin Schmitt-Promny (Vorsitzende des LVR-Beirates für Inklusion und Menschenrechte) sowie Peter Gabor (Vorsitzender des Landesbehindertenrates NRW). Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie unter: www.dialog.lvr.de. Kurzentschlossene finden die Zugangsdaten zur Zoom-Veranstaltung am Veranstaltungstag auf dieser Seite auch ohne vorherige Anmeldung.

Ziel des LVR-Dialogs ist, die Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen und die Fachverbände gemeinsam mit der LVR-Politik und LVR-Verwaltung über zentrale Fragen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ins Gespräch zu bringen.

6. Modellprojekt NePTun zur Abgrenzung der Leistungen von Eingliederungshilfe und Pflege abgeschlossen

Das im Rahmen der modellhaften Erprobung des Bundesteilhabegesetzes vom Bundessozialministerium geförderte LVR-Modellprojekt NePTun (Neue Grundlagen von Pflege und Teilhabe) ist abgeschlossen und der Abschlussbericht (PDF, 557 kB) veröffentlicht. Das Projekt hatte zum Ziel, festzustellen, ob und wie weit es auf Grundlage der neuen gesetzlichen Regelungen möglich ist, Leistungen der Eingliederungshilfe von Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) bzw. der Hilfe zur Pflege (SGB XII) inhaltlich-fachlich voneinander abzugrenzen.

Über die Ergebnisse des Projektes informiert eine Vorlage für den LVR-Sozialausschuss. Das mit Experten aus der Heilpädagogik, den Pflege- und Rechtswissenschaften sowie der Verwaltung besetzte Projektteam entwickelte fachliche Abgrenzungskriterien, kam jedoch gleichzeitig zu dem Schluss, dass es trotz sorgfältiger Sachverhalts- und Bedarfsermittlung nicht in jedem Einzelfall möglich ist, den Hilfebedarf entweder der Eingliederungshilfe oder der Pflege zuzuordnen. Das liege daran, dass die Regelungen an der Schnittstelle in den SGB IX und SGB XI/XII nicht rechtssicher formuliert seien. Um eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen, müsse der Gesetzgeber im Sinne der Rechtssicherung und der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse aktiv werden. Für den LVR gilt bis dahin: im Zweifel Eingliederungshilfe. Hier gelangen Sie zur Vorlage für den Sozialausschuss.

7. Freiheitsentziehende Maßnahmen: Untersuchungsberichte und Handlungsansätze

Der Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung steht zu Recht unter besonderer Beobachtung. Das LVR-Dezernat Soziales informierte den Sozialausschuss über zwei Untersuchungen zu diesem Thema. Zum einen hat das Dezernat im Rahmen eines Trainee-Projektes eine Befragung und Erhebung bei Fallmanagement und externen Expert*innen durchgeführt. Zum anderen hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe einen Sachstandsbericht zu freiheitsbeschränkenden Maßnahmen auf der Basis einer Mitgliederbefragung erstellt. Die Vorlage skizziert auch die Handlungsbedarfe und weiteren Schritte, die sich aus den Untersuchungen für das LVR-Dezernat Soziales ergeben. In einem ersten Schritt soll die Einrichtung von regionalen Runden Tischen, bestenfalls eingebettet in die regionalen Planungs- und Steuerungsgremien, geprüft werden. Daneben sollen der Fachdialog gefördert und ein Fachtag im Jahr 2022 dazu durchgeführt werden.

Zur Vorlage

8. Neue Notruf-App „nora“ für Menschen mit Hör- und Sprachbeeinträchtigung

Mit der neuen Notruf-App „nora“ können Menschen künftig mit nur wenigen Klicks in Notsituationen die Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienste rufen. „nora“ ist so aufgebaut, dass ein Notruf ganz ohne den Einsatz von Sprache abgesetzt werden kann. Die neue App bietet damit besonders für Menschen mit Hör- und Sprachbeeinträchtigung einen Fortschritt. Bislang stand für diese lediglich ein Notruf-Fax und ein Gebärdendolmetscherdienst (TESS-Relay) zur Verfügung. Die bundesweite Notruf-App ist unter Federführung des nordrhein-westfälischen Innenministeriums entstanden. Aufgrund der großen Nachfrage ist die App derzeit nicht über die App Stores, sondern nur über den Support erhältlich: Menschen mit Sprach- oder Hörbehinderung können einen individuellen Zugang per Mail (über kontakt@nora-notruf.de) beantragen. Weitere Informationen zu nora unter https://www.nora-notruf.de/

Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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