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10. Dezember 2021
Urheberrechtsreform 2021 – Neue Chance für das kulturelle Erbe
Im Juni 2021 fand die jüngste Urheberrechtsreform statt. Sie bietet neue Chancen für das kulturelle Erbe, sei es in den Archiven und Bibliotheken sozialer Bewegungen, kleinen und großen Museen oder staatlichen Archiven und Bibliotheken. Die Reform bringt wichtige Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Digitalisierung des kulturellen Erbes mit sich. Zum einen wird der Schutz der Gemeinfreiheit festgeschrieben, zum anderen ermöglichen neue Regelungen die Online-Stellung „nicht verfügbarer Werke“ durch öffentliche Einrichtungen des Kulturerbes. Schließlich werden erstmals in Deutschland generell erweiterte kollektive Lizenzen ermöglicht.

Das vorliegende Bulletin geht komprimiert auf diese Neuerungen ein und erklärt, was sich in Zukunft ändern wird.

Herausgebende sind das Digitale Deutsche Frauenarchiv (DDF) und das Forschungs- und Kompetenzzentrum Digitalisierung Berlin (digiS), die bereits unabhängig voneinander Handreichungen zu rechtlichen Aspekten der Digitalisierung veröffentlichten, zuletzt „Bewegungsgeschichte digitalisieren“ und „Kulturelles Erbe digital“.

Urheberrechtsreform 2021
Neue Chance für das kulturelle Erbe
Paul Klimpel
Hg.: Digitales Deutsches Frauenarchiv (getragen vom i.d.a.-Dachverband e.V.) und digiS, Forschungs- und Kompetenzzentrum Digitalisierung Berlin
November 2021
32 Seiten

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https://www.digis-berlin.de/wp-content/uploads/2021/10/Urheberrechtsreform_2021.pdf

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