Barbetrag für minderjährige Leistungsberechtigte
Zur Durchführung des SGB XII legt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Barbeträge für Leistungsberechtigte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, durch einen Erlass fest. Die neuen Barbeträge des Runderlasses (VI A 2 – 92.13.03-000006) gelten ab dem 1. Januar 2022 und werden auch für das Taschengeld junger Menschen nach § 39 Absatz 2 SGB VIII herangezogen.
Rundschreiben Taschengeld 2022
Gemeinsam getrennt erziehen
Das Bundesfamilienministerium hat ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen veröffentlicht, das einen Überblick über Trennungsfamilien in Deutschland gibt. Es legt die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Trennung mit Kind dar und behandelt die Themen Sorgerecht, Umgang, Betreuung und Unterhalt. Es beschäftigt sich ferner mit den finanziellen Folgen einer Trennung sowie den davon ausgehenden psychischen Belastungen. Das Gutachten zeigt Unterstützungsangebote für Trennungsfamilien und durch umfangreiche Studien und internationale Vergleiche Forschungslücken sowie Reformbedarf auf.
Gutachten
Vertrauensschutz im Kinderschutz
Das niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat zusammen mit dem Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie eine Aktualisierung des praxisnahen Leitfadens von Prof. Dr. Christof Radewagen zum Thema Vertrauensschutz im Kinderschutz veröffentlicht. Die Broschüre beantwortet relevante datenschutzrechtlichen Fragen im Rahmen des Kinderschutzes. Die Neuauflage greift die des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes auf, das am 10. Juni in Kraft getreten ist. Zum gezielten Nachschlagen orientiert sich die Reihenfolge der berücksichtigten Fragestellungen an den Perspektiven der Jugendämter und freier Jugendhilfeträger an dem in § 8a SGB VIII beschriebenen Verfahrensablauf. Im Schnittstellenbereich zwischen Jugendamt und Berufsgeheimnisträgern und Berufsgeheimnisträgerinnen dient entsprechend § 4 Gesetz zur Kooperation und Information der Strukturierung. Kurze Zusammenfassungen am Ende jedes Abschnitts sowie Schaubilder erleichtern das Verständnis.
Praxisleitfaden Vertrauensschutz im Kinderschutz
Tipps zum Umgang mit Datenschutz bei Kollaborationstools
Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat einen Leitfaden zum datenschutzrechtlichen Umgang mit Kollaborationstools herausgegeben. Gemeint ist damit eine Software, die für die digitale Zusammenarbeit genutzt wird. Diese spielen im digitalisierten Alltag, beschleunigt durch die Pandemie, eine zunehmende Rolle. Die Broschüre beschreibt die Funktionalität der Anwendungen und wie verantwortungsbewusster Umgang aus datenschutzrechtlicher Sicht in der sozialen Arbeit gelingt. Neben der Vermittlung von Grundlagenwissen unterstützt der Leitfaden mit Checklisten, Praxisbeispielen und der Beantwortung von wiederkehrenden Fragen bei der individuellen Risikoentscheidung.
Broschüre Datenschutz bei Kollaborationstools
KinderRechteKommentare
Die Plattform Kinderrechtekommentare.de ist ein gemeinsames Projekt der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinderinteressen e.V. und der Monitoring-Stelle UN Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Alle existierenden Übersetzungen der Allgemeinen Bemerkungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes in deutscher Sprache sind hier zu finden. Bei den Allgemeinen Bemerkungen handelt es sich um Erläuterungen des UN-Ausschusses zur Kinderrechtskonvention. Sukzessive werden auch die Bemerkungen übersetzt, die noch nicht auf Deutsch verfügbar sind. Neu hinzugekommen ist die deutsche Übersetzung der Bemerkung zu Rechten der Kinder im digitalen Umfeld.
Kinderrechtekommentare
Zwangsmaßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat eine Broschüre der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention veröffentlicht, die aus kinderrechtlicher Perspektive über Zwangsmaßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe informiert. Angesichts gestiegener Fremdunterbringungszahlen, darunter auch freiheitsentziehende Maßnahmen, weist die Monitoring-Stelle darauf hin, dass die UN-Kinderrechtskonvention statuiert, dass keinem Kind die Freiheit rechtswidrig oder willkürlich entzogen werden darf. Freiheitsentziehende Maßnahmen dürfen nur im Einklang mit dem Gesetz, als letztes Mittel und nur für die kürzeste angemessene Zeit vorgenommen werden. Bekräftigt wird diese Grundhaltung durch die UN-Behindertenrechtskonvention, die jede Form freiheitsentziehender Maßnahmen aufgrund einer Behinderung verbietet und damit weiter reicht als die UN-Kinderrechtskonvention. Die Broschüre thematisiert ferner die rechtlichen Grundlagen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sowie die Auswirkungen freiheitsentziehender Maßnahmen auf junge Menschen. Ziel ist die Menschenrechts- und gerade auch Kinderrechtebildung von Fachkräften in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die nach dem Dafürhalten der Monitoring-Stelle systematisch in der Ausbildung verankert werden sollte.
Broschüre Zwangsmaßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe
Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das Strafverfahren
Die Arbeitsgruppe Kindgerechte Justiz des Nationalen Rats gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen hat einen Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das Strafverfahren herausgegeben. Da Strafverfahren für Kinder und Jugendliche, die sexuelle Gewalt erlitten haben, oft sehr belastend sind, empfiehlt der nationale Rat kinderrechtsbasierte Standards für den Umgang mit minderjährigen Opferzeuginnen und Opferzeugen. Die Broschüre richtet sich an die Akteurinnen und Akteure im Ermittlungs- und Strafverfahrens.
Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das Strafverfahren
Schulsozialarbeit: Der neue § 13a SGB VIII
Die Schulsozialarbeit als Angebot der Kinder- und Jugendhilfe wurde mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz erstmals im SGB VIII verankert. Die AWO hat einen Fachartikel der Autoren Eckert und Bassarak veröffentlicht, der den Ursprüngen und Entwicklungsleitlinien des neuen § 13a SGB VIII nachgeht. Der Beitrag vermittelt eine erste Einschätzung zur Bedeutung der gesetzlichen Verortung für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe und analysiert die neue Regelung. Ferner zeigt er rechtliche Verbindungen innerhalb des SGB VIII auf.
Artikel - Der neue § 13a SGB VIII
Kinder als Influencerinnen und Influencer
Die AJS NRW hat ein Merkblatt zum Thema Geschäftsmodell Kinder als Influencerinnen und Influencer herausgegeben. Die Autorinnen beantworten elf rechtliche Fragen unter anderem zu den Punkten Jugendschutz, Jugendarbeitsschutz und Kindeswohlgefährdung. Eine Übersicht am Ende des Papiers gibt Eltern und Fachkräften einen schnellen Überblick über wichtigsten Altersgrenzen im Jugendarbeitsschutz.
Merkblatt Kinderinfluencing
Ausgeschlossen oder privilegiert? Zur aufenthalts- und sozialrechtlichen Situation in der Europäischen Union
Der paritätische Gesamtverband hat die vierte Auflage der Arbeitshilfe zur aufenthalts- und sozialrechtlichen Situation von Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union und ihren Angehörigen herausgegeben. Anlass zur Aktualisierung waren der EU-Ausstieg Großbritanniens und die Neuregelungen zum Nachzug nahestehender Personen durch das Gesetz zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht. Zudem werden eine Reihe von relevanten Gerichtsurteilen berücksichtigt.
In vier Kapiteln werden zunächst die aufenthaltsrechtlichen Regelungen und der Zugang zu existenzsichernden Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG dargestellt. Weitere Sozialleistungen, insbesondere Kindergeld, Elterngeld und Wohngeld, sowie andere soziale Rechte werden außerdem erläutert. Ferner finden sich zahlreiche Praxistipps in der Arbeitshilfe. Die Broschüre vermittelt damit einen Überblick über die Rechtslage und wichtige streitige Bereiche. Sie richtet sich in erster Linie an die Beratungsstellen.
Arbeitshilfe - Ausgeschlossen oder privilegiert?
Kinderrechte in Aufnahmeeinrichtungen
Jumen e.V. und terre des hommes e.V. haben ein Gutachten veröffentlicht, das den Anspruch auf Entlassung aus einer Aufnahmeeinrichtung für minderjährige Geflüchtete und ihrer Familien unter besonderer Berücksichtigung der Kinderrechte untersucht. Das Gutachten zeigt auf, dass die Verletzung von Kinderrechten durch die Art der Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen einen Anspruch auf eine möglichst schnelle Entlassung begründen kann. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Beendigung der Wohnpflicht nach § 49 Absatz 2 Asylgesetz und die Rechtsdurchsetzung gelegt.
Kinderrechte in Aufnahmeeinrichtungen
RECHTSsicherheit im Sport - Politisch neutral?!
Die Deutsche Sportjugend hat eine Handreichung zur Rechtssicherheit im Sport herausgegeben. Auf der Basis eines Rechtsgutachtens von Prof. Dr. Martin Nolte soll es die Broschüre Sportvereine dabei unterstützen, öffentlich Haltung zu zeigen. Für argumentative Sicherheit werden 14 rechtlich schwierige Fragen aufgegriffen, die beispielsweise die Möglichkeit der eigenen (gesellschafts-)politischen Positionierung oder die Vermietung der Vereinsräumlichkeiten an Parteien oder gesellschaftliche Gruppen betreffen.
Handreichung Rechtssicherheit im Sport
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