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28. April 2022
EILT-Terminsache 2. Mai 2022 / Anfrage und Bitte zu EU-Initiative
Das internationale Wissenschaftliche Komitee für die Restaurierung und Konservierung von Glasmalereien des CVMA / ICOMOS bittet um Unterstützung. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) plant, das Material BLEI in all seinen Formen auf den sog. Appendix XIV ('Verzeichnis zulassungspflichtiger Stoffe') zu setzen. Dies würde bedeuten, dass für jede Anwendung dieses Stoffes, z.B. im Falle von neuen oder historischen Glasmalereien und Bleiverglasungen (Herstellung, Bearbeitung - auch Restaurierung, Lagerung - auch museale Präsentation) eine Sondergenehmigung erforderlich sein würde.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

finden Sie nachfolgend eine dringende Information, Anfrage und Bitte (die uns ebenfalls sehr kurzfristig erreichte) des Internationalen Wissenschaftlichen Komitees für die Restaurierung und Konservierung von Glasmalereien des CVMA / ICOMOS zu einer Initiative der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), die auch negative Auswirkungen auf Museen haben würde.

Mit freundlichen Grüßen
LVR-Museumsberatung

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Bereich der Herstellung, Restaurierung und Präsentation von Glasmalereien und Bleiverglasungen.

(Bitte entschuldigen Sie / entschuldigt die allgemeine Anrede, die dazu dient, diese Nachricht möglichst schnell und weit in unserem Bereich zu verbreiten).

DIES IST EINE SEHR DRINGENDE ANFRAGE
des Internationalen Wissenschaftlichen Komitees für die Restaurierung und Konservierung von Glasmalereien des CVMA / ICOMOS

Leider erfordert eine unbegreifliche Initiative der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), dass wir gemeinsam aktiv werden. Die ECHA plant, das Material BLEI in all seinen Formen auf den sog. Appendix XIV ('Verzeichnis zulassungspflichtiger Stoffe') zu setzen. Dies würde bedeuten, dass für jede Anwendung dieses Stoffes (Herstellung, Bearbeitung, Lagerung) eine Sondergenehmigung erforderlich sein würde.

Das bedeutet im Falle von neuen oder historischen Glasmalereien und Bleiverglasungen, dass weder die Herstellung, noch die Restaurierung, noch die Lagerung oder Präsentation z. B. im Museum ohne Sondergenehmigung mehr möglich wäre.

Zunächst klingt diese Nachricht wie ein Internet-Fake. Sie entspricht jedoch leider den Tatsachen. Die entsprechenden Webseiten habe ich ganz unten zur Information angehängt. Bevor ein Material auf diese Liste gesetzt wird, gibt es jedoch einen Konsultationsprozess, bei dem jeder Bürger, alle betroffenen kommerziellen Firmen und auch alle Institutionen (z. B. Interessenvertretungen, Verbände, Vereine, Museen, Denkmalämter) einen Kommentar zu diesem Vorgehen abgeben dürfen.

Die Frist für Einwände und Kommentare endet am 2. Mai 2022.

Bitte schreiben Sie möglichst im Namen Ihrer Institution, Firma oder auch als Privatperson einen entsprechenden Kommentar!!

Angehängt finden Sie / findet Ihr das Beispiel eines Musterschreibens, das gerne mit eigenem Briefkopf versehen, verwendet oder auch abgeändert benutzt werden kann.

(Der Musterbrief kann auf seiner Internetseite heruntergeladen und für Einsprüche bei der ECHA verwendet werden).

Bitte laden Sie Ihre / ladet Eure Kommentare auf der entsprechenden Website der ECHA hoch: https://echa.europa.eu/de/recommendation-for-inclusion-in-the-authorisation-list/-/substance-rev/68608/term

Unter: "Link to form for consultation on ECHAs draft recommendation" (für eher technische/chemische Argumente).
Und/oder unter: "Link to form for call for information by the European Commission" (für sozioökonomische/kulturelle Argumente).

Bitte geben Sie / gebt diese Informationen an andere Personen/Institutionen weiter mit der Bitte um Unterstützung.

Wir, das Internationale Komitee für die Konservierung von Glasmalereien (ICCSG) von CVMA und ICOMOS, werden selbstverständlich auch einen Einspruch formulieren und auch ICOMOS als Gesamtorganisation wird entsprechend intervenieren. Es ist jedoch dringend erforderlich, dass möglichst viele Betroffene gleichzeitig ihre Einwände vorbringen, damit dieser unbegreifliche Plan nicht zur Ausführung kommt.

Mit herzlichen Grüßen
Ihr/Euer
Dr. Ivo Rauch
Präsident des Internationalen Wissenschaftlichen Komitees für die Konservierung von Glasmalereien
President of the International Scientific Committee for the Conservation of Stained Glass ISCCSG Présidente du Comité scientifique international pour la conservation des vitraux

Arenberger Str. 190
D - 56077 Koblenz
Tel. +49-261-66129
Fax +49-261-6799941
Email: i.rauch@buerorauch.de

Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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