132. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter in München / Neue Arbeitshilfen und Empfehlungen zu Adoptionsvermittlung und Politischer Bildung
 
Sollte diese E-Mail nicht richtig dargestellt werden, klicken Sie hier.
 
 
19. Mai 2022 | Jugend

BAG Landesjugendämter: Gesamtvorstand und Vorsitzender Lorenz Bahr wiedergewählt

132. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter in München / Neue Arbeitshilfen und Empfehlungen zu Adoptionsvermittlung und Politischer Bildung
$

München/Köln. 19. Mai 2022. Vorsitz und Geschäftsstelle der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter bleiben für weitere vier Jahre in Nordrhein-Westfalen beim LVR-Landesjugendamt Rheinland. Diesen einstimmigen Beschluss hat die Mitgliederversammlung der BAG auf ihrer 132. Arbeitstagung vom 11. bis 13. Mai 2022 in München gefasst. Lorenz Bahr, Leiter des LVR-Landesjugendamtes Rheinland führt nach diesem Beschluss bis zum Jahr 2026 den bundesweiten Vorsitz fort, den er seit Juli 2018 hat. Birgit Westers (LWL-Landesjugendamt Westfalen) und Hans Reinfelder (Landesjugendamt Bayern) übernehmen weiterhin seine Stellvertretung.

Bestimmende Themen der diesjährigen Frühjahrstagung der BAG Landesjugendämter waren der Krieg in der Ukraine sowie der allgemeine Fachkräftemangel und deren Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Darüber hinaus beschloss die BAG Landesjugendämter verschiedene Arbeitshilfen:

Das Adoptionshilfegesetz, das im April 2021 in Kraft getreten ist, stellt die umfassendste Reform im Bereich Adoption seit dem Jahr 2002 dar und beinhaltet umfangreiche Änderungen insbesondere im Adoptionsvermittlungsgesetz, im Adoptionswirkungsgesetz sowie im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die AG Adoption der BAG Landesjugendämter hat ihre Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung in der 9. Fassung unter anderem unter den Überschriften „Bessere Beratung und Unterstützung vor, während und nach der Adoption“ sowie „Unterstützung eines offenen Umgangs mit Adoptionen“ überarbeitet.

Eine Änderung im § 9d des Adoptionsvermittlungsgesetzes ermöglicht es nun, dass auch Daten der Adoptionsvermittlungsstellen für die Erforschung möglicher politisch motivierter Adoptionsvermittlung in der DDR genutzt werden dürfen. Mit dem Ziel die Adoptionsvermittlungsstellen im Bundesgebiet bei der einheitlichen und datenschutzkonformen Umsetzung dieser Gesetzesänderung zu unterstützen, hat die BAG Landesjugendämter eine entsprechende Arbeitshilfe beschlossen.

Mit dem Papier „Politische Bildung in der Kinder- und Jugendarbeit“ gibt die BAG Landesjugendämter örtlichen Jugendämtern sowie Landesjugendämtern Antworten und Handlungsanleitungen für Fragen und Herausforderungen der politischen Bildung in den unterschiedlichen Feldern der Jugendarbeit. Der fachliche Input soll sie in der Gestaltung ihrer kommunalen Planungs- und Gesamtverantwortung für eine bedarfsgerechte Kinder- und Jugendhilfe unterstützen.

Weitere Arbeitshilfen zur 133. Arbeitstagung erwartet

Weitere Arbeitshilfen werden zur nächsten Arbeitstagung im November erwartet. So erarbeitet die BAG aktuell etwa Empfehlungen im Bereich Pflegekinderhilfe und Hilfeplanung, die durch die Änderungen im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) notwendig geworden sind. Auch zu den Aufgaben und Anforderungen an den Verfahrenslotsen nach § 10b SGB VIII arbeitet die BAG Landesjugendämter. Die Mitgliederversammlung ist zudem optimistisch, die Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der Neuregelungen des KJSG betreffend die §§ 38, 45 ff. SGB VIII in die November-Arbeitstagung einbringen zu können, die auch Ausführungen zum Einrichtungsbegriff nach § 45a SGB VIII beinhalten werden.

Erfolgreicher Auftakt der Strategieworkshops für Jugendamtsleitungen in Berlin

Die Kinder- und Jugendhilfe ist in der „Mitte der Gesellschaft“ angekommen – allerdings auch in der Mitte der kommunalen Haushalte. Gerade im Zuge knapper öffentlicher Finanzen ist der fachlich-professionelle Rechtfertigungsdruck der Kinder- und Jugendhilfe gegenüber dem Kommunalparlament und der Öffentlichkeit allgegenwärtig. Die Repräsentation des Jugendamtes nach außen sowie die Kommunikation mit den zentralen Akteuren in der kommunalen Verwaltung und dem Kommunalparlament sind zentrale Handlungsfelder geworden. Gemeinsam mit einer Gruppe von Jugendamtsleitungen und dem Institut für sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH hat die AG Öffentlichkeitsarbeit der BAG Landesjugendämter ein Konzept für Strategieworkshops für Jugendamtsleitungen in Form von vier Modulen entwickelt.

Den Auftakt der Veranstaltungsreihe in Berlin bildete der Workshop „Strategieentwicklung - Wie kann der Wandel in der Kinder- und Jugendhilfe vor dem Hintergrund von SGB VIII-Reform und Pandemiefolgen gut gelingen?“. Dieser fand Ende April 2022 statt.

 

Bilddownloads

Der wiedergewählte Vorstand der BAG Landesjugendämter (v.l.): Hans Reinfelder (Landesjugendamt Bayern), Birgit Westers (LWL-Landesjugendamt Westfalen) und Lorenz Bahr (LVR-Landesjugendamt Rheinland).
Foto: Renate Hofmeister/Bayerisches Landesjugendamt
Bild herunterladen (JPG, 352 KB)
 

Weiterführende Links

 

Kontakt

Ansprechpartner für redaktionelle Fragen

Till Döring

Pressereferent

LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie

Ansprechpartnerin bei der BAG Landesjugendämter

Selina Schmitz

Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter

 

Über den LVR

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.