Anerkennung ausländischer Entscheidungen
Der Deutsche Bundestages hat am 22. September 2022 das Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung angenommen. Über den Regierungsentwurf hinaus sind nunmehr auch Änderungen im BGB, dem WEG und dem Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens vorgesehen. Das Übereinkommen regelt die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen aus weiteren Vertragsstaaten außerhalb der Europäischen Union. Es erhöht die Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit in grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten, indem es die Voraussetzungen der Anerkennung und Vollstreckung und ihre Grenzen in Gestalt einheitlich geregelter Anerkennungshindernisse festlegt.
Daneben sieht das Gesetz unter anderem Änderungen des autonomen Vollstreckbarerklärungsverfahren für ausländische Urteile in Paragraf 722 Zivilprozessordnung vor.
Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung
Änderungen im BGB, dem WEG und dem Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens
Änderung des Bundesausbildungsgesetzes
In seiner Sitzung am 22. September 2022 hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung den Entwurf zum achtundzwanzigsten Gesetz zur Änderung des Ausbildungsförderungsgesetzes angenommen. Viele Auszubildende haben während der Corona-Pandemie ihre Nebenjobs verloren und sind dadurch in finanzielle Notlagen geraten, daher sei es wichtig, für zukünftige Krisenlagen vorbereitet zu sein. Die Bundesregierung wird ermächtigt, im Falle einer bundesweiten Notlage den Personenkreis der BAföG-Empfänger zu erweitern, sofern die Krise negativen Einfluss auf den „Arbeitsmarkt für ausbildungsbegleitende Nebentätigkeiten“ hat. Dieser Personenkreis soll neben Studierende auch Schülerinnen und Schüler umfassen, die sich einer förderungsfähigen Ausbildung befinden. Drohende Ausbildungsabbrüche, erhebliche Verzögerungen in der Ausbildung oder gar der Verzicht auf eine solche sollen im Falle einer Notlage durch eine vorübergehende finanzielle Unterstützung unterbunden werden. Dafür wird die Bundesregierung zum Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung ermächtigt.
Entwurf zum achtundzwanzigsten Gesetz zur Änderung des Ausbildungsförderungsgesetzes
Chancen-Aufenthaltsrechtsgesetz
Am 6. Juli 2022 hat die Bundesregierung das vom Bundesministerium des Inneren und für Heimat vorgelegte erste Migrationspaket beschlossen. Die wichtigsten Bausteine sind die Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts, Erleichterungen bei der Fachkräfteeinwanderung, der unmittelbare Zugang zu Integrationskursen sowie die Ausweisung von Straftätern.
Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht wird es Menschen, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, ermöglicht, ein einjähriges Chancen-Aufenthaltsrecht zu erwerben. Zudem werden die geltenden Bleiberechtsregelungen weiterentwickelt. Auswirkungen hat dies auch auf Regelungen für Jugendliche und Heranwachsende. Bislang eröffnete § 25a AufenthG gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden den Weg zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund erfolgter Integration und einer vierjährigen Duldung oder Gestattung. Nach diesem Gesetz wird diesen Jugendlichen und Heranwachsenden die Aufenthaltsgewährung nach § 25a AufenthG ermöglicht, wenn sie sich seit drei Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet aufgehalten haben.
Der Bundesrat hat sich mit dem Gesetz in seiner Sitzung am 16. September 2022 befasst und in einem ersten Durchgang eine Stellungnahme formuliert.
Chancen-Aufenthaltsrechtsgesetz
Bürgergeld-Gesetz
Das Bundeskabinett hat am 14. September 2022 dem Gesetzentwurf des Ministeriums für Arbeit und Soziales zum Bürgergeld zugestimmt. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Aktuell befindet sich der Gesetzentwurf in den Ausschussberatungen des Bundesrates.
Inhaltlich ist geplant, dass Menschen im Leistungsbezug sich stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitssuche konzentrieren können. Dies soll unter anderem durch eine Neugestaltung der Berechnung der Regelbedarfe erreicht werden. Familien junger Menschen, die sich mit kleinen Jobs neben der Schule oder während der Ferien etwas dazuverdienen, soll durch den Zuverdienst der Kinder im Regelfall nichts mehr abgezogen werden. In der Schulzeit können junge Menschen das Geld von einem Minijob behalten, Ferienjobs bleiben komplett anrechnungsfrei.
Bürgergeld-Gesetz
Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe
In der Kinder- und Jugendhilfe werden junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe leben und die ein eigenes Einkommen haben, zu den Kosten der Leistung der Kinder- und Jugendhilfe aus ihrem Einkommen herangezogen. Sie haben bis zu 25 % ihres Einkommens als Kostenbeitrag einzusetzen. Das Bundeskabinett hat am 13. Juli 2022 den vom Bundesfamilienministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur vollständigen Abschaffung der Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen.
Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 16. September 2022 mit dem Gesetzentwurf befasst und eine Stellungnahme abgegeben. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Gesetzentwurf zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe
Erhöhung der Bundesmittel Frühe Hilfen
§ 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz(KKG) bestimmt unter anderem, dass der Bund in den Jahren von 2014 an verbindliche Netzwerkstrukturen in den Frühen Hilfen mit jährlich 51 Millionen Euro ausstattet. Seither ist dieser Betrag nicht angepasst worden, sodass durch veränderte Rahmenbedingungen eine stetige Entwertung der vorhandenen Mittel stattfindet. Der Bundesrat hat am 10. Juni 2022 beschlossen, einen Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen, der eine dauerhafte Mittelerhöhung des Bundesfonds Frühe Hilfen ab dem 1. Januar 2023 und eine regelmäßige Dynamisierung vorsieht. Damit die Gesetzesänderung beschlossen wird, ist eine mehrheitliche Entscheidung im Bundestag erforderlich. Die letzte Initiative war das Ende der Legislaturperiode automatisch ausgelaufen.
Gesetzentwurf zur Erhöhung der Bundesmittel Frühe Hilfen
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