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20. Januar 2023
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Newsletter Soziales, Ausgabe Januar 2023
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1. LVR-Fachinformation „Einkommen und Vermögen“ aktualisiert
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Die LVR-Fachinformation „Höhere Freigrenzen in der Eingliederungshilfe: Verbesserungen bei Einsatz von Einkommen und Erspartem für Menschen mit Behinderung“ steht in aktualisierter Fassung zum Download bereit. Grund für die Aktualisierung ist die Berücksichtigung der jeweils zum Jahreswechsel neu ermittelten Berechnungswerte für die Einkommens-Heranziehung. Sie können die Publikation auf
soziales.lvr.de als PDF herunterladen oder als Printbroschüre bestellen.
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2. Dirk Lewandrowski übernimmt Vorsitz der BAGüS
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Dirk Lewandrowski, LVR-Dezernent Soziales, hat zum 1. Januar 2023 den Vorsitz der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) übernommen. Deren Mitglieder hatten ihn bereits im Mai 2022 auf ihrer Hauptversammlung in Essen zum Nachfolger von Matthias Münning gewählt, der zum Ende letzten Jahres in den Ruhestand getreten ist. Stellvertretende Vorsitzende wurden Dr. Andreas Jürgens vom Landeswohlfahrtsverband Hessen und Ingo Tscheulin aus der Sozialbehörde in Hamburg. Damit wechselt auch der Sitz der BAGüS-Geschäftsstelle zum Landschaftsverband Rheinland (LVR) nach Köln. Die Bundesarbeitsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss der 23 überörtlichen Träger der Sozialhilfe (SGB XII) und der Eingliederungshilfe (SGB IX) in Deutschland.
Hier gelangen Sie zur Pressemeldung. Mehr Informationen zur BAGüS finden Sie zudem auf
bagues.de
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3. InA.Coach: Digitale Aufgaben-Assistenz per App
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Eine neue kostenlose App des LVR-Inklusionsamts hilft dabei, Aufgaben im Arbeitsalltag zu erledigen: InA.Coach zerlegt komplexe Aufgaben in kleine, überschaubare Einheiten und erinnert an wichtige Arbeitsschritte. Die Anwendung ist inklusiv gestaltet, so dass sie sich sowohl an Betreuer*innen, Anleiter*innen, Job-Coaches als auch an Menschen mit Lernschwierigkeiten und kognitiven Beeinträchtigungen in den Bereichen Arbeit, Wohnen, Schule, Haushalt etc. richtet. Neue Abläufe – aber auch bereits erlernte –, lassen sich detailliert beschreiben und mit Fotos, Sprachaufnahmen sowie Bewegtbild ergänzen. Im Rahmen eines Modellprojektes wird die Entwicklung der App vom LVR-Inklusionsamt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gefördert. Die Anwendung ist in den bekannten AppStores für iOS- und Android-Geräte derzeit kostenfrei verfügbar. Mehr Infos unter
ina.coach und
inklusionsamt.lvr.de.
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4. Markus Schulzen als neuer Fachbereichsleiter eingeführt
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Seit dem 01.12.2022 hat Markus Schulzen die Leitung des Fachbereichs 72 Eingliederungshilfe I im LVR-Dezernat Soziales übernommen. Er löst damit Annette Esser ab, die sich Ende November 2022 nach fast 43 Jahren Berufskarriere beim LVR in den Ruhestand verabschiedet hat. Markus Schulzen ist seit 2013 beim LVR: Zuletzt leitete er die neu geschaffene Abteilung Hilfe zur Pflege (74.10). Als wichtigste Aufgabe nach innen sieht er den Themenkreis Personal, Ausbildung und Zusammenarbeit. In der Wirkung nach außen liegt ihm die Verbesserung der Steuerung in der Eingliederungshilfe am Herzen. „Er übernimmt seine neue Aufgabe in einer Zeit, die von vielen Veränderungen, hoher Dynamik und neuen Entwicklungen geprägt ist. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Markus Schulzen und ich bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam mit ihm die Herausforderungen der Zukunft werden meistern können“, sagte LVR-Dezernent Dirk Lewandrowski bei der Amtseinführung Anfang Dezember.
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5. Dokumentation der Fachtagung Gewaltschutz ist online
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6. Weiterentwicklung der KoKoBe und zusätzliche Peer-Beratungsangebote geplant
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Um die Angebote der Koordinierungs-, Kontakt-, und Beratungsstelle (KoKoBe) weiterzuentwickeln, hat die Verwaltung des LVR-Dezernat Soziales eine neue Rahmenkonzeption erstellt. Diese wurde im Sozialausschuss am 17. Januar 2023 vorgestellt und empfehlend beschlossen. Die KoKoBe soll nach wie vor als Marke erhalten bleiben, aber sich künftig für alle Personenkreise und Behinderungsformen sowie Lebenslagen öffnen. Zudem soll durch einheitliche Standards und Richtlinien eine zielgerichtete Steuerung der Beratungsstellen erfolgen. Die Umsetzung der Weiterentwicklung soll ab dem Jahr 2023 bis Ende 2025 in allen Gebietskörperschaften durch die KoKoBe-Trägerverbünde erfolgt sein. Parallel wird auch der Ausbau der Peer-Beratung vorangetrieben: Im Jahr 2023 werden bis zu vier weitere Standorte Peer-Beratung bei der KoKoBe aufgebaut und bis Ende 2025 soll die Peer-Beratung bei der KoKoBe in allen rheinischen Gebietskörperschaften etabliert sein. Mehr können Sie den Vorlagen
Nr. 15/1387 sowie
Nr. 15/1394 für den Sozialausschuss entnehmen.
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7. „Beschäftigung als Zuverdienst“: Anpassung an neue Mindestlohn-Regelungen
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Bereits seit 2018 bietet die „Beschäftigungsmöglichkeit als Zuverdienst“ (Mini-Job) eine inklusive Alternative zur Beschäftigung in tagestrukturierenden Maßnahmen, einer Tagesstätte oder dem Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Die Vorlage Nr. 15/1420 für den Sozialausschuss am 17. Januar informiert über den aktuellen Sachstand: Das Angebot wurde an die Neuerungen der Regelungen bei Mindestlohn und geringfügig bezahlter Beschäftigung angepasst. So wurde der Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde und die Minijob-Grenze von 450 Euro auf 520 Euro angehoben. Zurzeit sind ca. 160 Menschen mit Behinderung im Rahmen des „Zuverdienstes“ auf Arbeitsplätzen des ersten Arbeitsmarktes beschäftigt. Mehr Informationen können Sie der
Vorlage Nr. 15/1420 entnehmen.
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8. Kooperationsvereinbarung zwischen LVR und Stadt Essen unterzeichnet
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Stadtdirektor und Geschäftsbereichsvorstand für Soziales, Arbeit und Gesundheit der Stadt Essen, Peter Renzel, hat gemeinsam mit LVR-Sozialdezernent Dirk Lewandrowski Ende Dezember 2022 die Kooperationsvereinbarung „Leistungen der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe“ unterzeichnet. Ziel der Vereinbarung ist die Sicherstellung sozialraumorientierter Leistungen zur Förderung einheitlicher inklusiver Lebensverhältnisse. In enger Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung und dem LVR sollen entlang der 17 Paragraphen umfassenden Vereinbarung die Lebensverhältnisse in Essen analysiert, Optimierungsbedarfe erkannt und dadurch größtmögliche Teilhabemöglichkeiten der Menschen mit Behinderung sichergestellt werden. Mehr Informationen finden Sie in der
Pressemeldung.
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9. Deutscher Verein veröffentlicht Eckpunkte zur Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe
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Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde mit den Begriffen Wirkung und Wirksamkeit das bereits bestehende Bedarfsdeckungsprinzip weiter geschärft. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (Deutscher Verein) hat nun
Eckpunkte zur „Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe“ veröffentlicht. Mit der Publikation möchte der Deutsche Verein Impulse in die aktuelle fachliche Debatte um die Begriffe Wirkung und Wirksamkeit einbringen, damit ein gemeinsames Verständnis entwickelt werden kann. Die Entwicklung des Eckpunktepapiers fand unter der Leitung von LVR-Sozialdezernent Dirk Lewandrowski statt. Auch in der bereits 2021 erschienenen
Orientierungshilfe zur Durchführung von Prüfungen der Wirtschaftlichkeit und Qualität einschließlich der Wirksamkeit der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) werden beide Begriffe näher definiert. Eine Arbeitsgemeinschaft der BAGüS unter der Leitung von Dirk Lewandrowski arbeitet derzeit zudem an Empfehlungen zum Thema Wirksamkeitsprüfung.
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Über den LVR:
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.
Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.
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© 2025 Landschaftsverband Rheinland (LVR)
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