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Darüber hinaus fokussiert die AGJ auf übergreifende Prinzipien armutssensibler Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe und geht auf Anforderungen an Qualifizierung und Fachlichkeit, Beteiligung und Repräsentanz Armutsbetroffener sowie Jugendhilfeplanung und Vernetzung ein. Im letzten Kapitel stellt die AGJ handlungsfeldübergreifende Forderungen zur Bekämpfung von Armut junger Menschen und ihrer Familien auf.
Mit Blick auf die geplante Einführung einer Kindergrundsicherung formuliert die AGJ zentrale Anforderungen: Das Kind soll selbst Anspruchsinhaber*in sein; die Kindergrundsicherung muss bedarfsgerecht und sozial gerecht ausgestaltet sein und unkompliziert gewährleistet werden. Eine auskömmliche Finanzierung ist für das Gelingen des Vorhabens unerlässlich, wobei hiermit der Ausbau von Infrastrukturleistungen für Kinder und Jugendliche verknüpft sein sollte. Hinsichtlich der im Kontext der Armutsbekämpfung ebenfalls relevanten EU-Kindergarantie fordert die AGJ eine konsequente Umsetzung im Sinne einer Stärkung der sozialen Infrastruktur. Abschließend wird die Verantwortung der Kinder-und Jugendhilfe zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse beleuchtet: Hier bedarf es armutspräventiver Infrastrukturen und der Beteiligung der Adressat*innen an der Ausgestaltung der Angebote sowie Fortbildungen für Fachkräfte und Träger. Auch eine armutssensible Jugendhilfeplanung gehört dazu. Um eine armutssensible soziale Infrastruktur vor Ort zu gestalten, die ein gelingendes Aufwachsen für alle Kinder und Jugendlichen ermöglicht, braucht es eine ambitionierte Gesamtstrategie von Politik, Verwaltung, öffentlichen und freien Trägern.
Download AGJ- Positionspapier (PDF, 479 kB)
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