Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag
Am 23. August 2023 hat die Bundesregierung das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) beschlossen. Der Gesetzentwurf will die Rechte für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen sicherstellen und soll das bisherige Transsexuellengesetz ersetzen.
Der Bundesrat vertritt in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf vom 20. Oktober 2023 die Auffassung, dass die vorgesehenen Regelungen teilweise unzureichend sind, insbesondere mit Blick auf die Interessen von Kindern und Jugendlichen. Der Gesetzentwurf enthalte für Kinder und Jugendliche keine verfahrensrechtlichen Sicherungsinstrumente zur eigenständigen Wahrung ihrer Interessen und blende damit die verfassungsrechtlich gebotene Stellung der betroffenen Kinder als Subjekte mit eigenen Rechten gemäß Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes aus.
Am 15. November 2023 erfolgte die erste Lesung im Bundestag.
Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)
Änderungen im Namensrecht
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrecht vorgelegt. Das geltende Namensrecht sei im internationalen Vergleich sehr restriktiv und werde aufgrund der vielfältigen Lebenswirklichkeit der Gegenwart den Bedürfnissen von Familien nicht mehr gerecht. Konkret ist vorgesehen, dass ein Doppelname als Ehename geführt werden könne und auch Kinder diesen Namen tragen könnten. In Scheidungsfamilien soll das Kind künftig einfacher seinen Geburtsnamen ändern können. Erleichterungen soll es auch für einbenannte Stiefkinder geben. Zudem soll ermöglicht werden, traditionelle beziehungsweise geschlechterangepasste Formen des Familiennamens zu tragen.
Der Bundesrat hat zum Gesetzentwurf am 20. Oktober 2023 eine Stellungnahme abgegeben. Die Länderkammer sieht keine Notwendigkeit einer Anpassung, wenn die Anpassung des Namens in der ausländischen Rechtsordnung zwar vorgesehen ist und der Name traditionell aus dem dortigen Sprachraum stammt, aber der Ehegatte nicht. Gleiches macht die Länderkammer für entsprechende Anpassungen am Geburtsnamen eines Kindes geltend. Es fehle in diesen Fällen an einer subjektiven Verbindung zu diesem Sprach- und Kulturraum.
Die Bundesregierung hat hierzu eine Gegenstellungnahme abgegeben. Am 16. November 2023 hat der Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf beraten und ihn an den Rechtsausschuss überwiesen.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrecht
Kindergrundsicherung
Am 13. November 2023 hat eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Kindergrundsicherung stattgefunden. Die Sachverständigen begrüßten zwar die Idee, familienpolitische Leistungen zusammenzuführen, kritisierten aber die Art und Weise, wie dies geschehen soll. Der Entwurf der Bundesregierung führe nicht dazu, Mehrfachzuständigkeiten zu beseitigen. Zudem treibe der Aufbau des geplanten „Familienservices“ nach Ansicht der Expertinnen und Experten die Verwaltungskosten in die Höhe und verkompliziere das System unnötig.
Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 24. November beraten und eine Stellungnahme mit Änderungsvorschlägen abgegeben.
Stellungnahme des Bundesrats mit Änderungsvorschlägen
Freiwilligen-Teilzeitgesetz
Die Bundesregierung hat am 1. November 2023 den Entwurf zum Freiwilligen-Teilzeitgesetz beschlossen. Ziel ist es die Rahmenbedingungen für Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst sowie in den Jugendfreiwilligendiensten Freiwilliges Soziales Jahr und Freiwilliges Ökologisches Jahr zu verbessern. Konkret sieht das Freiwilligen-Teilzeitgesetz unter anderem eine Erhöhung des Taschengeldes vor, das die Freiwilligen für ihre Tätigkeit erhalten. Zudem soll für Freiwillige unter 27 Jahren die Möglichkeit geschaffen werden, einen Freiwilligendienst in Teilzeit zu leisten, ohne dass sie dafür wie bisher persönliche, gesundheitliche oder familiäre Gründe nachweisen müssen. Das Gesetz ist im Bundesrat beraten und in die zuständigen Fachausschüsse verwiesen worden.
Entwurf zum Freiwilligen-Teilzeitgesetz
Verbesserung der Rückführung von Personen ohne Bleiberecht
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Rückführung von Personen ohne Bleiberecht erleichtern soll. Vorgesehen sind unter anderem die Verlängerung der Höchstdauer des Ausreisegewahrsams auf 28 Tage, die Erleichterung der Ausweisung von Schleusern sowie von Angehörigen von Strukturen der Organisierten Kriminalität, die sofortige Vollziehbarkeit von Einreise- und Aufenthaltsverboten und Wohnsitzauflagen sowie räumliche Beschränkungen, Maßnahmen zur erleichterten Identitätsfeststellung sowie die erleichterte Abschiebung von Straftätern und Gefährdern. Ebenso soll die einmonatige Ankündigungspflicht für Abschiebungen, denen mindestens eine einjährige Duldung vorausging, gestrichen werden. Ausnahmen sollen für Familien mit Kindern unter 12 Jahren gelten.
Der Bundesrat hat sich am 24.November 2023 mit dem Gesetzentwurf befasst und zu verschiedenen Punkten Stellung genommen.
Gesetzentwurf zur Rückführung von Personen ohne Bleiberecht
Änderung der Verordnung zur Festsetzung der Kostenbeiträge für Leistungen und vorläufige Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe
Die Regelungen in der Kostenbeitragsverordnung sollen an die Änderungen durch das Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe angepasst werden. Zudem wird die Höhe der Beiträge aus der Tabelle in der Anlage zur Kostenbeitragsverordnung an den unterhaltsrechtlichen Selbstbehalt aus der Düsseldorfer Tabelle und die Pfändungsfreigrenze angepasst. Gestiegene Wohnkosten werden im Rahmen der ausgewiesenen Kostenbeiträge berücksichtigt.
Die geänderte Kostenbeitragsverordnung steht in der vom Ausschuss für Frauen und Jugend empfohlenen Fassung auf der Tagesordnung des Bundesrats am 15. Dezember 2023.
Kostenbeitragsverordnung in der vom Ausschuss für Frauen und Jugend empfohlenen Fassung
Änderung des nordrhein-westfälischen Heilberufegesetzes
Im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat am 6. Dezember 2023 eine öffentliche Anhörung zur Änderung des Heilberufegesetzes stattgefunden. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, durch die Konkretisierung der Regelung der Berufsausübung die zunehmende Kommerzialisierung bei den Heilberufen, insbesondere im ärztlichen und zahnärztlichen Bereich, einzuschränken und den Schutz der Patientinnen und Patienten zu verbessern. Der Gesetzentwurf sieht in § 32 Nr. 2 vor, dass zu einem interkollegialen Austausch beim Verdacht einer Kindeswohlgefährdung künftig nicht nur Ärztinnen und Ärzte befugt sind, sondern auch Zahnärztinnen und Zahnärzte.
Änderung des nordrhein-westfälischen Heilberufegesetzes
Richtlinien zur Förderung der Diversion im Jugendstrafverfahren
Das Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen hat Richtlinien zur Förderung der Diversion im Jugendstrafverfahren erlassen. Adressaten dieser Richtlinien sind Staatsanwaltschaften, Polizei und Jungendgerichtshilfe und, soweit betroffen, die Schulen. Die Leitlinien dieser Rundverfügung sollen eine landesweit gleichmäßige Handhabung der Diversion und zugleich ein effektives, aufeinander abgestimmtes Vorgehen von Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendgerichtshilfe fördern. Bei Vergehen Jugendlicher im Sinne von § 12 Abs. 2 StGB leichter oder mittelschwerer Art ist stets ein Absehen von der Strafverfolgung oder die Einstellung des Verfahrens nach den §§ 45 oder 47 JGG zu prüfen. Bei gleicher erzieherischer Eignung ist das Diversionsverfahren einer förmlichen Entscheidung im Jugendstrafverfahren durch Urteil vorzuziehen.
Richtlinien zur Förderung der Diversion im Jugendstrafverfahren
|